Darf ich an der Kreuzung überholt werden, wenn ich stehen bleibe um zu gucken ob kein Gegenverkehr kommt und auch niemand vom rechts, damit ich links abbiegen?
kann. Das ist eine Hauptstraße und da ist auch ein Fahrradweg (ich bin mit dem Fahrrad drauf) auf der Straße und mich nervt, dass ich da überholt werde, wenn ich da warte, dass ich abbiegen kann, die Straße ist relativ breit. und wenn ich auf dem Fahrradweg bin, dann warte ich ewig, ist das meine Schuld soll ich dann in der Mitte der Straße stehen, wenn ich nach links möchte, damit ich nicht überholt werden kann. Oft werde ich nämlich auch mit nicht 1,5 m Abstand überholt
2 Antworten
Wenn du auf dem Radweg stehst kannst du natürlich auch überholt werden, da spricht nichts gegen. Du darfst dich aber auch mit dem Fahrrad rechtzeitig vor der Kreuzung ganz normal zum links Abbiegen auf der Fahrbahn einordnen. In der Regel selbst dann wenn der Radweg benutzungspflichtig sein sollte. Dann müssten die Geradeausfahrer rechts überholen (5 Abs. 7 StVO)
Meines Erachtens ist auch dann ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Wieso ist das erlaubt, dass ich überholt werden kann als Fahrradfahrer an der Kreuzung, selbst wenn ich stehe, das treibt das Risiko für mich im Straßenverkehr zu verunglücken hoch. Und am besten noch mit totem Winkel bei LKWs
Verstehe ich das richtig, dass du am rechten Straßenrand stehen bleibst, um nach links abzubiegen, und die Autos dich dann links überholen?
Das dürfen sie tatsächlich nicht, da du ja mit deinem Handzeichen die Absicht ankündigst, nach links abzubiegen. Ist genauso mit einem Auto, das den Blinker nach links hat, das darfst du auch nicht links überholen. Mal ganz unabhängig vom Sicherheitsabstand.
Allerdings halte ich es auch nicht für allzu klug, am rechten Rand stehen zu bleiben. Denn man soll sich ja nach StVO zum Linksabbiegen nach links einordnen, damit nachfolgender Verkehr, der geradeaus weiter möchte, rechts vorbeifahren kann. Dementsprechend:
soll ich dann in der Mitte der Straße stehen, wenn ich nach links möchte
Ja!
Verstehe ich das richtig, dass du am rechten Straßenrand stehen bleibst
Ich lese das so, dass der Fragesteller auf einem Radweg oder Radstreifen steht:
da ist auch ein Fahrradweg (ich bin mit dem Fahrrad drauf)
Ja, ich auch. Nur gehe ich davon aus, dass dieser "Radweg" aus ein paar Strichen und ggf. etwas roter Farbe auf der Straße besteht. Bei einer baulichen Trennung zwischen Radweg und Straße fände ich die Frage recht sinnlos.
Auch bei einem markierten Radfahrstreifen ist Überholen nicht verboten und der Radfahrer hat gem. 10 StVO keinen Vorrang. Das ist leider häufig problematisch, daher ordne ich mich in aller regel zum direkten Linksabbiegen auf der Fahrbahn ein.
Auch bei einem markierten Radfahrstreifen ist Überholen nicht verboten
Nun, da gibt es den § 5 Abs. 7, demzufolge ein Linksabbieger nicht links überholt werden darf...
Aber ja, der ist explizit auch ans Einordnen als Linksabbieger gebunden. Deshalb gehe ich absolut mit dir mit, dass man als Linksabbieger auf der rechten Seite falsch positioniert ist.
Nun, da gibt es den § 5 Abs. 7, demzufolge ein Linksabbieger nicht links überholt werden darf...
Das gilt aber nur für zwei Fahrzeuge auf demselben Straßenteil.
Deshalb gehe ich absolut mit dir mit, dass man als Linksabbieger auf der rechten Seite falsch positioniert ist.
Ich lrieg hier immer Anfälle auf den Radverkehrsführungen, denn meine Stadt hält leider das indireke Linksabbiegen für den heißesten Scheiß überhaupt.
Sieht etwa so aus: https://www.baustellentagebuch.de/hansabruecke/wp-content/uploads/sites/3/2017/08/IMG_0236-1536x1211.jpg
was meinst du mit indirekte linksabbiegen
Das gilt aber nur für zwei Fahrzeuge auf demselben Straßenteil.
Ja, natürlich. Wie gesagt, ich gehe davon aus dass derselbe Straßenteil gemeint ist, weil die Frage des Fragestellers ziemlich sinnlos wäre, wenn ein Grünstreifen zwischen Radweg und Straße wäre.
Ich lrieg hier immer Anfälle auf den Radverkehrsführungen
Ich kriege allgemein Anfälle, wenn ich sehe was manche Verkehrsplaner als "Lösung" für Radfahrer vorsehen. Im Grunde läuft es für mich darauf hinaus, mit dem Fahrrad Städte zu meiden, wenn es irgendwie geht. Ich bin im Juni sogar mit weitem Umweg um Hamburg drumherum gefahren (über die Fähre Wischhafen/Glückstadt), statt mittendurch...
Ja habe ich und es nicht verstanden
Ich würde mich ehrlich gesagt nicht links an den Fahrspurrand orientieren als Radfahrer, wenn die Straße nicht breit genug ist, damit man links noch 1,5 m Abstand zum Gegenverkehr hat und rechts 1,5 m zu den dann vorbeifahrenden Autos in eigener Fahrtrichtung. Das gibt die normale Straßenbreite nicht her, so dass man dann Verkehr auf beiden Seiten gefährlich nah vorbeifahren hat.
Deswegen finde ich es OK, wenn Radfahrer in der Mitte der Fahrspur anhalten (mit Handzeichen) und der nachfolgende Verkehr eben kurz warten muss.
PS. bin Autofahrer und Fußgänger.
auch mit 1,5 m von rechts?