Mit Handy am Steuer in der Probezeit geblitz?
Hallo Wurde geblitzt mit dem Handy am Steuer. Also hab nicht telefoniert sondern drauf rumgetippt.
Ich versteh nicht ganz zählt das als B-Verstoß oder als A Verstoß.
Weil ich hab mir ein paar Quellen angesehen, manche sagen A manche sagen B.
Könnt ihr mir helfen.
Lg
2 Antworten
Ist definitiv ein A-Verstoß.
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs:
- 100,00 € Bußgeld (TBNR 123624; 246.1 BKat)
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.15 FeV)
Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.