Mit Handy am Steuer in der Probezeit geblitz?

2 Antworten

Ist definitiv ein A-Verstoß.

Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs:

  • 100,00 € Bußgeld (TBNR 123624; 246.1 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.15 FeV)

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche