Haltelinieverstoß oder Rotlichtblitzer?

Hallo Leute,

vielleicht gibt es hier ja jemanden der sich gut mit Verkehrsrecht auskennt.

Mir ist etwas sehr ungeschicktes an einer Kreuzung passiert. Die Strecke war mir unbekannt, fälschlicherweise bin ich auf die rechte Spur zum abbiegen gefahren. Die Ampel war rot, als ich in letzter Sekunde merkte, dass ich doch geradeaus fahren muss. Ich habe also einen „herkömmlichen“ Spurwechsel mit Schulterblick gemacht und habe langsam wieder auf die Spur geradeaus gelenkt, als ich es habe Blitzen sehen. Da war mir klar, das war ein Rotlichtblitzer. Aus Panik bin ich dann rückwärts gefahren. Da hat es erneut geblitzt, da ich mit meinen Vorderreifen erneut über den Kontakt der Haltelinie bin. Ich habe mich mega geärgert und habe nicht gemerkt, dass die hintere Hälfte meines Wages noch etwas auf der Rechtsabbiegerspur stand. Als diese dann grün bekamen, hupten sie, sodass ich Platz mache. Aus „Frust“ und Wut habe ich dann geblinkt, bin doch wieder rechts abgebogen. Und zack, da hat es nochmal geblitzt, da meine Reifen erneut die Haltelinie überfahren haben.

Ich wurde also innerhalb 30 Sekunden bestimmt 3x für einen Haltelinienverstoss geblitzt. Womit habe ich zu rechnen? Ich habe wirklich total Panik, dass die mir nun jeden Blitzer einzeln anrechnen. Hatte jemand schon mal so eine selten dämliche Situation?

Liebe Grüsse und danke für eure Hilfe,

Leana

Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Ampel, Blitzer, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Ampelblitzer, Kreuzung, rotlichtblitzer
Warum fahren diese (Renn-)Radfahrer so häufig neben den Radwegen?

Wieso verhalten sich diese Personen so unnötig fahrlässig? Ich weiß das es (leider) kein Gesetz gibt, das zur Nutzung von vorhanden Radwegen verpflichtet, aber das widerspricht in meinem Weltbild einfach dem gesunden Menschenverstand.

Ich habe auch mal einen solchen Radsportler, der vor mir auf einen Wanderparkplatz abbog, höflich gefragt. Ich ging auf ihn zu sagte:

Ich: Guten Tag, darf ich sie etwas fragen?

Er: Was denn?

Ich: Warum verwenden Radsportler augenscheinlich immer die Straße und nicht die Radwege?

Er: Das geht dich einen Sch**ß an. (Spukte dabei sein Wasser auf den Boden)

Ich habe mich dann 3m weiter, auf die Kofferraumkante meines Autos gesetzt und ihn weiter Fluchen lassen. Leider hatte ich außer der Erkenntnis das dieser Mensch unter schweren psychischen Problemen leidet, keine weiteren Informationen gewonnen.

In meiner ländlichen Region gibt es neben vielen besonders kurvenreichen Landstraßen inzwischen Asphaltierte Radwege, die durch einen Graben und oder Grünstreifen von der Straße abgegrenzt sind. Diese wurden gebaut, um die Sicherheit von Radfahrern zu verbessern.

Ich beobachte, dass, die normalen Radfahrer diese gerne verwenden. Die „Sportler“ tun dies leider nicht. So sind LKW, Traktoren und auch PKW genötigt diese zu überholen.

Dazu kommt noch das ich immer wieder beobachte, dass diese Radfahrer mit dem engen Werbetrikot und den schmalen Reifen es auch nicht schaffen das Rechtsfahrgebot einzuhalten. Einigen fahren auch regelrechte Schlangenlinien.

Darüber hinaus blickten die meisten die ich gesehen habe mehr auf den Boden als auf den kommenden Verkehr.

Anbei zeigen auch viele einen beunruhigenden Gesichtsausdruck, der an das Austreiben von schweren Darmverschlüssen denken lässt.

Auto, Fahrrad, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Autofahren, Fahrrad fahren, Fahrschule, Landstraße, Radweg, Rennrad, Straße, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Traktor, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Rennradfahren, Rennradreifen, Auto und Motorrad
Vordermann im Stadtverkehr fährt über längere Zeit 25 Km/h in der 50er Zone, ich habe überholt...Wer machte was falsch?

Ich bin am Mittwoch in der Stadt mit PKW unterwegs gewesen und im Stadtverkehr bog ein PKW in die Hauptstraße vor mir ein.

Nach Kennzeichen Auswärtige Ortzulassung, durch älteren Fahrer am Steuer geführt und durch Gestik erkennbar in ein Gespräch mit Beifahrerin vertieft, was sich nach ein paar Strassenzügen dadurch bemerkbar machte, das trotz kurvenfreien Korridore oder im Fehlen der Engstelle dadurch bemerkbar machte, irgendwann bei erlaubten 50 Km/h der ,,Vordermann" dann 40 Km/h fuhr und irgendwann nur noch 25 Km/h fuhr.

Menschlich bei Ortsunkunde klar auch zu verstehen und Vorsatz grenze ich auch natürlich aus.

Wir reden hier über einen Vorgang keiner 7-10 Minuten, aber nach dessen unklaren Fahrziel auch nicht den ganzen Vororten auf der Hauptstraße dem Fahrzeug folgen zu wollen,

habe ich das Fahrzeug an einer übersichtlichen Stelle überholt, noch nicht mal schneller als erlaubt,aber mein Beifahrer protestiert hatte und ich ihm diese Entscheidung mit einer Annektdote erklärte

ähnlich vor Jahren in einer 60er Zone irgendwo in Hamburg ortsunkundig auch schleichend mit 30-35 eine Allee gefahren bin und mich eine Streife der Polizei anhielt. Es gab keine Massnahmen und man mich nur freundlich hinweisen wollte, das solche ,,Schleichgänge" eben im Innenstadtbereich hintere Teilnehmer doch schon zum Gedrängel nötigen und wenn es blöd liefe, die Polizei dann wegen eines Auffahrunfalles gerufen werden müsste...mit dem Hinweis das da niemand der Beteiligten darauf Bock hätte und Wegbeschreibung...

Noch erklärt haben das ein Fahrzeugführer eben neben der Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen, auch zeitgleich die Verkehrs- und Streckenführung beherrschen zu müssen oder eben vor jedem unklaren Strassenweg am Strassenrand im Stand, den Weg zu erkunden.

Alles andere ist einfach nur legale Selbstüberschätzung, wie auch spontane Spurwechsel,usw. - Ich habe es eingesehen, kurz gelacht, kleine Verkehrskontrolle (Warnweste,FirstAid,Warndreieck,usw. vorhanden? ) und dann gute Weiterfahrt gewünscht bekommen.

Abgesehen davon das die Strasse da frei war, kein Überholverbot/PKW...also letzten Mittwoch im Jahr 2023

Wieweit war der Protest meines Beifahrers korrekt nach StVO?

Abgesehen das ich spontan und unangekündigt (Bis auf Setzen der Blinkanlage) das langsame Fahrzeug überholt habe, Beifahrer und Vordermann kurz aufgeschreckt reagiert haben...was habe ich...?

Im Hohen Alter in einer fremden Stadt als PKW Fahrer sich nicht auszukennen, darüber muss man menschlich nicht diskutieren.

Aber habe ich was falsch gemacht?

Lichthupe geben, ist unhöflich zumal Innerorts keine Richtgeschwindigkeiten existieren (Sollten?) und ich habe auch weder geflucht/gehupt/geschnitten.

Aber mein Beifahrer die Aussage der damaligen Polizei für persönliche Meinung hielt und wir im Anschluss im Internet nichts gefunden haben.

Danke für Informationen...Meinungen bitte nur mit polizeilichen Bestimmungen, die im Internet zu finden sind.

Good N8t

Autounfall, Polizei, Verkehrsrecht, Polizeikontrolle, Straßenverkehrsordnung, Beifahrer, Überholverbot, Überholvorgang
Parkplätze in Anliegerstraße: darf man sie "reservieren"?

Eigentlich habe ich 2 Fragen, aber zuerst fange ich mit der simpleren an (ich hoffe ich verwirre niemanden):

Meine Arbeitsstelle befindet sich direkt an der Kreuzung zu einer stark befahrenen Straße und einer Anliegerstraße. In der Anliegerstraße gibt es eine Reihe von öffentlichen Parkplätzen, doch diese werden tagtäglich von den dortigen Anwohnern mit Gegenständen "reserviert". Sprich: Auf den leeren Parkplätzen stehen einfach Eimer oder andere Behälter, damit sich dort niemand hinstellen kann. Ich habe das mal vereinfacht auf einer Skizze dargestellt (siehe unten).

Diese Parkplätze gehören ganz normal zur Straße und nicht zu den jeweiligen Anwohnern. Dort steht auch nirgends ein Schild, dass man nur als Anwohner dort parken darf. Das einzige Schild, das dort am Eingang der Straße steht ist "Anlieger frei".
Mir kommt das Ganze nicht sehr legal vor... es hat sich nur noch nie jemand darüber beschwert, da das dort einfach schon seit Jahren so gemacht wird und es schon einfach mehr oder weniger einfach zur Norm geworden ist. Vor Allem haben die meisten dieser Anwohner noch eigene Parkplätze neben ihren Häusern bzw. Garagen.

Ist das überhaupt erlaubt, Parkplätze auf diese Weise zu besetzen, selbst wenn die Straße nur für Anlieger ist?

Eine Antwort darauf würde mir schon genügen.

Und nun zu Teil 2:

Bei meiner Arbeit gibt es oft Probleme mit Parkplätzen. Bei Straße B gibt es fast nur Anwohnerparkplätze und auf der darüber liegenden gibt es gar keine. Darum stellen unsere Mitarbeiter hin und wieder die Autos zu den Parkplätzen der Straße A. Bisher gab es auch noch nie wirklich Beschwerden, solange wir uns auf die nicht-reservierten Plätze stellen.

Das Problem ist: Unsere Firma gehört streng genommen zu Straße B, obwohl sie örtlich gesehen eigentlich näher an Straße A liegt. Das heißt, wenn man es ganz bürokratisch betrachtet sind wir keine Anlieger, auch wenn es logisch gesehen Sinn machen würde.

Ich frage mich nur: Wenn ich rein theoretisch einen der Anwohner dort verärgere indem ich "seinen/ihren" Parkplatz wegnehme, ist das dann strafbar, da ich ja nicht wirklich ein Anlieger bin? Oder kann man dafür argumentieren, dass sie diese Plätze nicht mit ihren Eimern besetzen dürfen, und dass ich eh ein "Fast-Anlieger" bin, so dumm es sich auch anhört?

Bild zum Beitrag
Polizei, Verkehrsrecht, parken, Straßenverkehrsordnung
Unfall mit selbstverschuldeter Rückwärtsfahrt im fließenden Verkehr: Welche Konsequenzen erwarten mich? Ist dies ein B-Verstoß in der Probezeit?

Unfallbeschreibung:

Der Vorfall führte zu Sachschäden in Höhe von 10.000 Euro. Leider muss ich eingestehen, dass der Unfall auf mein eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist.

Ich: Rot, Unfallgegner: Gelb, VW vor mir: Grün

Der Unfallhergang gestaltete sich wie folgt: Ich war auf unterwegs, als sich die folgende Situation entwickelte. Auf meiner linken Seite befand sich ein Lastkraftwagen (LKW). Vor mir fuhr eine Frau in einem VW, die sich zögerte, an dem LKW vorbeizufahren. Sie entschied sich dann jedoch, rückwärts zu fahren, schien es sich aber anders zu überlegen und fuhr schließlich doch rechts an dem LKW vorbei.

Leider hatte ich bereits den Rückwärtsgang eingelegt um vorsorglich um Platz zu machen, aber ich konnte diesen nicht rechtzeitig nutzen. Als ich bemerkte, dass die Situation sich geändert hatte und ich vorwärts fahren wollte, gelang es mir nicht, den Vorwärtsgang einzulegen. Als ich mich des Problems bewusst wurde, war es bereits zu spät. Ich kollidierte seitlich mit der Stoßstange eines Fahrzeugs, das von rechts aus einer Unterführung eines Parkplatzes kam.

Meine Fragen beziehen sich auf mögliche rechtliche Konsequenzen, da ich mich nun in Sorge um meinen Führerschein und meine Probezeit befinde. Und diesen für meine Ausbildung als KFZ-Mechatroniker benötige.

Frage:

Welche rechtlichen Konsequenzen erwarten mich nach diesem Unfall? Der Polizist vor Ort erwähnte, dass eine Ordnungswidrigkeit wegen Rückwärtsfahrens im fließenden Verkehr mit Unfallfolgen vorliegen könnte, wobei keine Personen verletzt wurden. Welche Strafen könnten auf mich zukommen, insbesondere in Bezug auf Geldstrafen und Punkte in Flensburg?

Ich habe bereits ein Jahr meiner Probezeit ohne Auffälligkeiten absolviert. Welche Auswirkungen wird dieser Unfall auf meine Probezeit haben? Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Verkehrsseminar rechnen, oder könnte sogar ein Führerscheinentzug drohen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe bei der Klärung dieser Fragen.

Bild zum Beitrag
Auto, Unfall, Verkehr, Polizei, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

Meistgelesene Fragen zum Thema Straßenverkehrsordnung