Wenn ein Fahrschulauto in eine Einbahnstraße einfährt (und der Fahrlehrer eingreift) und die Polizei das sieht, gibt es trotzdem eine Strafe?

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Amtlich gesehen ist der Fahrlehrer der Fahrzeugführer, müsste also das Verwarngeld zahlen.

Wird das nicht passieren. Der Fahrlehrer fährt mit seinen Schülern i.d.R. in den Bereichen in denen die Prüfungsfahrt stattfinden wird. Dort kennt er jede Gasse. Das wird er schlicht und ergreifend nicht zulassen. Täte er es wäre der als Fahrzeugführer derjenige der das Bussgeld zu zahlen hätte.