Mit 15 Jahren Auto fahren (mit Fahrschulauto und Fahrlehrer)?

4 Antworten

Der Fahrzeugführer ist der Fahrlehrer.. und es passiert nichts. Sofern der Opa den FL Schein noch hat.

Der Fahrlehrer gibt seine Lizenz ab.

Fahrlehrer-Kinder oder Enkel ans Steuer

Ob ein jemand im Alter von 15 Jahren, oder jünger schon Autofahren darf, weil es sich um ein Fahrschulfahrzeug handelt, muss mit einem klaren "nein" beantwortet werden.

Der Fahrlehrer darf nur Fahrschüler ans Steuer lassen. Also nicht irgendjemand, auch nicht die eigenen Kinder oder Enkel.

Fahrschüler sind Bewerber um eine Fahrerlaubnis, die sich zu diesem Zwecke bei einer Fahrschule angemeldet haben. Diese Anmeldung muss nachvollziehbar sein, auch für die Polizei. Also muss ein entsprechender Antrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis vorliegen.

Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer ist im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes verantwortlicher Fahrzeugführer.

StVG, § 2, Absatz 15

Handelt es sich nicht um eine Fahrt gemäß StVG, § 2, Absatz 15, macht sich der Fahrer nach StVG, § 21, Absatz 1, Nummer 1 straffällig. Nur diese Norm wird durch die Fahrlehrerlaubnis des Fahrlehrers "ausgehebelt", wenn der Fahrschüler bei der Fahrschule angemeldet ist, für die der Fahrlehrer tätig ist, oder die der Fahrlehrer als Selbstständiger betreibt.

Ist irgendein Merkmal nicht vorhanden, ist der Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" für den Fahrer erfüllt. Außerdem für den Fahrzeughalter zusätzlich StVG, § 21, Absatz 1, Nummer 2.

Merkmale:
  • Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis nachgewiesen durch einen gültigen Fahrlehrerschein mit eingetragenem Beschäftigungsverhältnis bei der Fahrschule, bei der der Fahrschüler angemeldet ist. Alternativ eine eingetragene Fahrschulerlaubnis im Fahrlehrerschein, der Fahrschüler muss dann bei dieser Fahrschüler angemeldet sein. Es darf auch ein Fahrlehreranwärter mit Anwärterschein unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers sein.
  • Anmeldung des Fahrers als Fahrschüler bei eben dieser Fahrschule.
  • Fahrschulfahrzeug gemäß Anlage 7 FeV. (Fahrerlaubnisverordnung).
  • Mindestens das Alter erreicht, welches ein halbes Jahr vor dem gesetzlichen Mindestalter nach § 10 FeV liegt.
  • Das mit dem Erreichen des Alters, das ein halbes Jahr vor dem gesetzlichen Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis liegt, steht weder in einer Verordnung, noch in einem Gesetz. Die Rechtsprechung hat es festgelegt (BGH - Grundsatzurteil mit entsprechendem Leitsatz, XII ZB 111/18).

Anlass war ein Fahrlehrer, der seine 15-jährige Tochter mit einem schweren Fahrschul-Motorrad fahren ließ. Sie stürzte und war schwer verletzt. Dies nahm man für die klärende Rechtsprechung zum Anlass.

Die Verteidigung verwies auf die Fahrerlaubnisverordnung, § 10, Absatz 3, Satz 1:

Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.

Ein Fahrschulfahrzeug ist aber ein Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis erforderlich ist !!!

Die Tochter musste sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten (geringe Jugendstrafe), der Vater (Fahrlehrer) wegen Zulassen bzw. Anordnen dieser Fahrt und fahrlässiger Körperverletzung. Seine Zuverlässigkeit wurde in Frage gestellt und seine Fahrlehrerlaubnis wurde widerrufen. Seine Fahrerlaubnis durfte er behalten.

Woher ich das weiß:Recherche

VerkehrRecht  26.04.2025, 20:07
Hintergrundgeschichte zur Anklage wegen "fahrlässiger Körperverletzung":

Der Fahrlehrer war geschieden, die Tochter (Mofa-Fahrerin) wohnte bei der Mutter und hat wegen der fahrlässigen Körperverletzung Strafantrag gestellt. Es folgte noch ein Zivilprozess. Die Mofa-Ausbildung hatte die Tochter (rechtlich unbedenklich) bei ihrem Vater absolviert. Dann wollte der super coole Fahrlehrer-Vater bei seiner Tochter mit der "dicken Maschine" Eindruck schinden, das ist heftig daneben gegangen.

Der Fahrlehrer ist der Fahrzeugführer.

Ganz witzig bei Motorrad. Da führt der Fahrlehrer das Motorrad und das hinterher fahrende Auto.

Mit 15 Jahren Fahrschule (Auto) hat ein Kollege gemacht. Er wohnte so dermaßen weit weg vom ÖPNV, dass er eine Sondergenehmigung bekam. Er machte mit 15 Jahren den Klasse 3 Führerschein. Durfte aber nur zwischen Heimatort und dem nächstgelegenen Bahnhof pendeln. (Allein im Auto oder mit Beifahrern.) Deshalb war er ständig auf der Suche nach Discos auf diese Route. ;-)