Ist das erlaubt von 100 sofort auf 50 zu beschränken?

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Ja, das ist erlaubt. So ein Schild sieht man ja auch schon relativ früh.

Ich bin zwar kein Verkehrsspezialist, aber ich glaube, bei solchen Fragen kann man sich auch ruhig mal auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen und der sagt mir, was du beschreibst nicht erlaubt sein kann.

Davon abgesehen, dass das völlig willkürlich klingt, gibts ja auch noch die logische Überlegung, dass es so eigentlich gar keinen Sinn macht, eine niedrigere Geschwindigkeitsgrenze zu setzen, wenn man sich doch nur 20 Meter weiter wieder auf die ursprüngliche Grenze hinauf bewegen kann.

Das muss dann ja schon eine verdammt gefährliche Stelle sein, um den Verkehr innerhalb des Ortsgebietes mit 30km/h so stark einzubremsen, während man ihn doch außerhalb des Ortsgebietes, auch nur wenige Meter weiter, mit einer 100er Grenze ungehemmt strömen lassen kann.

Ich habe an dieser Stelle den Eindruck, dass du dich so sehr von ein paar Willkürkürzungen der Verkehrsregeln hast hinreißen lassen, dass du dabei völlig aus den Augen verloren hast, dass es innerhalb eines Ortes auch Regeln und Vorschriften gibt, an die sich der Verkehr zu halten hat - und zwar unabhängig davon, was sich nur wenige Meter entfernt außerhalb des Ortes für Regelungen befinden.

Natürlich ist das erlaubt. Im allgemeinen kann man die Schilder schon frühzeitig lesen und entsprechend reagieren. Ich glaube kaum das nach einem Aufhebungsschild bereits ein 50er Schild 20 Meter dahinter steht.

Dass nach einer Landstraße eine Ortsschild kommt und somit von 100 auf 50 ist ja ganz normale. Wenn auf einer Landstraße plötzlich auf 50 runtergeht sollte das mit einem Geschwindigkeitstrichter erfolgen. Die Empfehlung lautet hier nicht mehr als 30 km/h zu reduzieren. Ich kenne jetzt die gesetzliche Regelung nicht genau aber soweit ich weiß handelt es sich dabei lediglich um eine Empfehlung in einer Verordnung, denke jedoch wenn da jemand dann sofort hinter dem 50iger Schild nen Blitzer aufstellen würde hättest Du gute Chancen vor Gericht. Zudem es ja - je nach Bundesland - ebenfalls wieder Verordnungen gibt die besagen in welchem Abstand zu einem Temposchild mit geänderter Geschwindigkeit ein Blitzer aufgestellt werden darf.

Meistens gibt es ja erst ein Stück vorher noch ein 70er Schild .

Ich kenne das nicht als meistens, sondern eher als Ausnahme, was zwar schön ist, wenn man das so macht, aber ich kenne das auf Landstraßen und Bundesstraßen eher so, dass man direkt von 100 km/h außerorts auf 50 km/h innerorts eine Differenz der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat - und das sogar dann wenn durch Kurven und Vegetation das Ortsschild selbst erst relativ kurz vor dessen Erreichen ersichtlich ist.

Ist das erlaubt von 100 sofort auf 50 zu beschränken?

Dahingehend kenne ich mich nicht hinreichend aus, aber man ist sowieso verpflichtet, maximal so schnell zu fahren, dass man vor jeder potentiellen Gefahr zum Stehen kommen kann. Dahingehend ist eine Reduzierung von 100 auf 50 km/h sogar mehr als akzeptabel.

An einer anderen Stelle außerorts ist 100, direkt 50 wegen den Autobahnauffahrten und - ausfahrten, danach sofort 50 aufgehoben und 100.

Das kenne ich in meiner Nähe so ähnlich und sehe darin kein Problem.

So viele überschreiten nach dem 50er Schild das Tempolimit und sausen da viel zu schnell vorbei. Geblitzt haben sie an der Stelle auch noch nie ..

Tja, es ist Sache des Ordnungsamtes, ob die an den betreffenden Stellen mal einen (mobilen) Blitzer aufstellen. Sollte da irgendwann ein fester Blitzer stehen, werden sich die Leute vermutlich eher ans Limit halten.