Summieren sich Bußgelder (Auto fahren) auf, oder nicht?

3 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

In deinem Beispiel werden alle drei Tatbestände einheitlich verwirklicht. Daher wird nur der "schwerste" Verstoß geahndet. Dieser kann allerdings angemessen erhöht werden.
Punkte gibt es dann auch nur für den "schwersten" Verstoß. Diese werden nicht erhöht.
Es würde also auf 320-480€ Bußgeld (+28,50€ Kosten) und 2 Punkte hinauslaufen.

Bei Tatmehrheit wird jeder Verstoß einzeln mit sämtlichen Folgen geahndet. Da addieren sich Bußgelder, Punkte und Fahrverbot auf.

Zu Tateinheit/Tamehrheit siehe §§ 19, 20 OWiG und Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog unter Nr. 6.

Die Erhöhung des Bußgeldes ist in § 3 Abs. 5 BKatV geregelt.

Da die Sachen zusammenhängen, stellt dies eine Tateinheit da, es wird nur das schwerste geahndet. Also „nur“ die Überschreitung der Geschwindigkeit (348€ + 2 P + Fahrverbot)

Kleine Anmerkung: es gibt noch die Tatmerheit, dass ist wenn man mehrere nicht zusammen hängende Sachen gleichzeitig macht, z.B. ich fahre mit abgelaufen TÜV und lasse jemand am Zebrastreifen nicht rüber. Dort wird beides geahndet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bereits viele verschiedene Autos gefahren

Vando 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 04:06

Krass, also doch.

Hast du zufällig auch noch irgendeinen Gesetzestext, der dieses Prinzip der Tateinheit beschreibt bzw. definiert?

Danke dir, für die Antwort!

MichaelSAL74  17.11.2024, 08:02
@Vando

Es muß nicht immer alles per Gesetzestext verankert sein, grade sowas ist Entscheidung des Sachbearbeiters

Vando 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 08:07
@MichaelSAL74

Der Sachbearbeiter darf bei dem Einen 3 Strafen vollstrecken und bei dem Anderen, der dasselbe tut, nur eine? Also so, wie er es heute für richtig hält?

Also ich hab ja in dieser Frage nur wenig Ahnung (sonst hätte ich sie ja auch nicht gestellt), aber das erscheint mir doch ein wenig unplausibel.

MichaelSAL74  17.11.2024, 08:10
@Vando

Wenn du meinst

dann ist für dich wohl jede Entscheidung eines Menschen unplausibel…!?

Schau mal bei "Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit mit Gefährdung anderer"

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) b) und c) entfällt
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) entfällt
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) - g) entfällt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 315c StGB)

Das ist dann also die Strafe des zu schnellen Fahrens in 30er Zonen (ist dann teurer)

41 – 50 km/h 428,50 2 Punkte 1 Fahrverbot
51 – 60 km/h 591,50 2 Punkte 2 Fahrverbot
Quelle

Vando 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 04:04

Ähm, danke dir grundsätzlich für den Hilfeversuch. Aber die Frage war wirklich nur, ob sich Bußgelder aufsummieren und nicht, ob man den Tatbestand wirklich auf die beispielhafte Beschreibung anwenden kann. 😅

Wiesel  17.11.2024, 04:10
@Vando

Nein, tun sie Punktemäßig oder Geldstrafenmäßig nicht.