Summieren sich Bußgelder (Auto fahren) auf, oder nicht?
Hallo Community!
Ich hab da mal eine kleine, rechtliche Frage, ob sich Bußgelder und Punkte in Flensburg aufsummieren.
Mal angenommen ein Autofahrer führe mit 80 km/h vor der Schule über den Zebrastreifen, vor dem Kinder die Hand raushalten. Tatbestand: (a) fährt zu schnell, b) fährt nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den FGÜ heran, c) ermöglicht nicht das Überqueren.)
Sind das dann:
- 348,50€ + 2 Pkte für - 50 km/h zu schnell
- 80€ + 1 Pkt für - nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen FGÜ herangefahren,
- 80€ + 1 Pkt für - nicht das Überqueren ermöglicht
Ergo: 508,50€, 4 Punkte, oder weniger, weil sich das nicht aufsummiert?
Vielen Dank an alle nachtschwärmenden Gesetzeskenner!
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fussgaengerueberweg/
https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/
3 Antworten
In deinem Beispiel werden alle drei Tatbestände einheitlich verwirklicht. Daher wird nur der "schwerste" Verstoß geahndet. Dieser kann allerdings angemessen erhöht werden.
Punkte gibt es dann auch nur für den "schwersten" Verstoß. Diese werden nicht erhöht.
Es würde also auf 320-480€ Bußgeld (+28,50€ Kosten) und 2 Punkte hinauslaufen.
Bei Tatmehrheit wird jeder Verstoß einzeln mit sämtlichen Folgen geahndet. Da addieren sich Bußgelder, Punkte und Fahrverbot auf.
Zu Tateinheit/Tamehrheit siehe §§ 19, 20 OWiG und Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog unter Nr. 6.
Die Erhöhung des Bußgeldes ist in § 3 Abs. 5 BKatV geregelt.
Da die Sachen zusammenhängen, stellt dies eine Tateinheit da, es wird nur das schwerste geahndet. Also „nur“ die Überschreitung der Geschwindigkeit (348€ + 2 P + Fahrverbot)
Kleine Anmerkung: es gibt noch die Tatmerheit, dass ist wenn man mehrere nicht zusammen hängende Sachen gleichzeitig macht, z.B. ich fahre mit abgelaufen TÜV und lasse jemand am Zebrastreifen nicht rüber. Dort wird beides geahndet.
Es muß nicht immer alles per Gesetzestext verankert sein, grade sowas ist Entscheidung des Sachbearbeiters
Der Sachbearbeiter darf bei dem Einen 3 Strafen vollstrecken und bei dem Anderen, der dasselbe tut, nur eine? Also so, wie er es heute für richtig hält?
Also ich hab ja in dieser Frage nur wenig Ahnung (sonst hätte ich sie ja auch nicht gestellt), aber das erscheint mir doch ein wenig unplausibel.
Schau mal bei "Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit mit Gefährdung anderer"
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) b) und c) entfällt
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) entfällt
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) - g) entfällt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 315c StGB)
Das ist dann also die Strafe des zu schnellen Fahrens in 30er Zonen (ist dann teurer)
41 – 50 km/h 428,50 2 Punkte 1 Fahrverbot
51 – 60 km/h 591,50 2 Punkte 2 Fahrverbot
Quelle
Ähm, danke dir grundsätzlich für den Hilfeversuch. Aber die Frage war wirklich nur, ob sich Bußgelder aufsummieren und nicht, ob man den Tatbestand wirklich auf die beispielhafte Beschreibung anwenden kann. 😅
Krass, also doch.
Hast du zufällig auch noch irgendeinen Gesetzestext, der dieses Prinzip der Tateinheit beschreibt bzw. definiert?
Danke dir, für die Antwort!