Kann ich einen Hoverkart im Verkehr einsetzen? Habt ihr erfahrungswerte ihr lieben?
Wo darf ich mit dem folgenden Fahrzeug fahren??
https://de.aliexpress.com/item/1005004521453350.html
So eins war das bloß viel stabiler..
5 Antworten
Bin kein Jurist.
Aber meine erste Intuition sagt: nein. Da fehlt zuviel was ein Fahrzeug gemäß StVO haben müsste (bsw. Blinker, Spiegel, etc.). Und selbst wenn du sowas nachrüstest, müsstest du das vorher alles beim TÜV eintragen lassen. Und wie ich die deutsche Bürokratie kenne, wird das nix. Der TÜV wird dir das vermutlich nicht abnehmen bis das Ding ohnehin schon fast ein reguläres Auto wäre.
EDIT: Geht wohl bedingt, mit Aufwand. Man könnte es tatsächlich aufrüsten und als Leichtfahrzeug zulassen. Aber wie ich vermutet habe, Umbau notwendig, und dann muss es der TÜV absegnen.
https://freeyou.de/blog/go-karts-mit-strassenzulassung/
Damit dein Go Kart für die Straße zugelassen werden kann, musst du es eventuell umbauen. Dabei solltest du auf einige Eigenschaften achten. Das Go Kart muss einen Euro-4 Motor, vierfache Trommelbremsen und einen mit Knotenblechen verstärkten Rahmen haben. Darüber hinaus ist eine stufenlose Variomatikschaltung mit Rückwärtsgang und eine Hubraumgröße ab rund 164 Zentimetern notwendig. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Sicherheitsausrüstung. Achte darauf, dass dein Go Kart mit entsprechendem Licht, Hupen und Sicherheitsgurten ausgestattet ist. In jedem Fall musst du mindestens 18 Jahre alt sein und einen Führerschein besitzen, um ein Go Kart mit Straßenzulassung zu kaufen.
Nein, das ist ein Spielzeug und darf nicht auf die Straße.
Mit einer straßenzulassung, ja.
Es gibt karts mit straßenzulassung, habe schon welche in deutschland gesehen. Die haben dann ein kennzeichen, leuchten usw.. Fallen unter die gleichen richtlinien wie ein Quad afaik.
Wenn du dir so eines holst musst du eine einzelabnahme beim tüv machen.
Wenn die bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit kleiner als 6 km/h ist, darfst du damit auf dem Bürgersteig fahren, ist es schneller, musst du eine Bauartzulassung und ggf. einen Fahrzeugzulassung haben und ein Kennzeichen führen.
Das Fahrzeug darfst du nicht im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen.
Du darfst damit auf privaten abgeschlossenem Gelände fahren, wenn der Eigentümer es dir erlaubt. (Anfrage bei der Kartbahn beispielsweise.)