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Flexpreis-Tickets gesammelt stornieren?

Da ich regelmäßig im Regionalverkerkehr der Deutschen Bahn pendle, kaufe ich die Tickets meistens schon vorher für ein paar Monate im Voraus. Oftmals fahre ich dann aber kurzfristig doch nicht und da ich immer Flexpreis-Tickets kaufe, könnte ich die Tickets ja gegen ein Entgelt von 17,50 Euro bis zu 6 Monate nach dem Geltungstag noch stornieren. Die Tickets kosten allerdings nur 7,35 Euro pro Fahrt, wodurch Stornieren keinen Sinn ergeben würde.

Könnte ich immer drei oder mehr Tickets ansammeln und die dann zusammen stornieren? Weil in diesem Fall würden ja dann die 17,50 Euro überschritten werden und somit würde das Stornieren wieder sinnvoll sein. Auf bahn.de steht jetzt aber:

Vor dem 1. Geltungstag der Hinfahrt können Sie Flexpreis-Tickets kostenfrei umtauschen oder stornieren.
Ab dem 1. Geltungstag (Datum der Hinfahrt) erheben wir für Umtausch/Erstattung von Flexpreis-Tickets im Nahverkehr (IRE, RE, RB, S-Bahn) eine Gebühr von 17,50 Euro pro Fahrkarte.

Am Ende steht "pro Fahrkarte", was mein Vorhaben nicht ermöglichen würde. Kann ich trotzdem irgendwie drei oder mehr Tickets zusammen stornieren, um wenigstens noch etwas Geld zurückzubekommen? Soweit ich weiß sind die 17,50 Euro ja nur Bearbeitungsgebühr und wenn ich drei Tickets zusammen storniere, entsteht für die Bahn ja kein Mehraufwand gegenüber dem Fall, wenn ich nur eins storniere. Sind die Mitarbeiter im Reisezentrum da vielleicht kulant? Hat jemand Erfahrung mit dem von mir geschilderten Fall?

Recht, Deutsche Bahn, Fahrkarte, regionalverkehr, Ticket, Zug, stornieren, Reisen und Urlaub

Wegen Truppmann 1 Lehrgang gekündigt?

Hallo zusammen,

Ich bin seit kurzen in der FF (Niedersachsen) und mache zur zeit meine Truppmann 1 Ausbildung. Nun schaut es so aus, ich bin 17, noch ganz normaler Schüler (11. Kl.) und habe ein Nebenjob (Der mit der Schule nichts zutun hat). Meine Arbeitszeiten sind von 19:30 bis 21:20 und ich habe mir für den Lehrgang frei genommen, der Vorarbeiter hat gesagt das es Okay sei.

Nun habe ich heute ein Anruf erhalten, dass ich ja zur Arbeit kommen MUSS weil ein anderer Mitarbeiter erkrankt sei, der Vorarbeiter selbst, hat aber auch frei und könnte dies ebenfalls übernehmen. Ich habe ihm Gesagt das ich das nicht machen kann, da ich mehr oder weniger jtz dazu verpflichtet bin, ihm war es aber egal. Er hat mich darauf hin gefragt ob mir der Nebenjob oder die Feuerwehr wichtiger ist, ich habe ihm erklärt, dass mir die FF wichtiger ist, aber ich selbst habe KEINE Kündigung ausgesprochen.

Daraufhin hat er zu mir gesagt das ich nicht mehr zur arbeit kommen brauch und quasi indirekt eine Kündigung ausgesprochen. Bei Lehrgang haben wir aber gesagt bekommen das es unsere Pflicht sei zu Ausbildungs Lehrgängen zu erscheinen, und dies kein Kündigungsgrund ist. Er hat jedoch diesen Lehrgang als Kündigungsgrund genommen.

§12 NBrandSchG:

(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. 2 Ihnen dürfen aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen.

(3) [...] Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. [...]

Soweit ich weis, besteht kein besonderes Interesse der Arbeitgebers, denn er hat mir erst ja Freigegeben und selbst hat er ja auch Urlaub und könnte die Vertretung übernehmen, ist also nicht so, dass nur weil ich jetzt nicht komme, das ganze Unternehmen zusammenbricht.

MfG, Martin

Kündigung, Feuerwehr, Nebenjob, Recht, Freiwillige Feuerwehr, Niedersachsen, freiwillig, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Termin beim Arzt, Urlaubstag nehmen?

Hallo ihr Lieben!

also folgendes, mein Freund macht seit diesem Jahr eine Ausbildung als Lackierer. In der 2. Woche seiner Ausbildung hat er an der Arbeit einen Bandscheibenvorfall erlitten (mit 19 Jahren!!!), sprich Arbeitsunfall. Da er aber nicht direkt zum Arzt ist, weil die ihn schon fast dazu genötigt haben, mit einem Bandscheibenvorfall weiter zu arbeiten, kann es so nicht mehr als Arbeitsunfall gewertet werden. Seitdem gab es viel hin und her und aufgrund diesen Schmerzen hat er insgesamt von August bis jetzt 2 Wochen gefehlt (natürlich alles entschuldigt und diagnostiziert)

Die an der Arbeit (sein Chef, Meister etc) wussten alle ganz genau davon Bescheid und haben ihn trotzdem weiterhin schwere Arbeit machen lassen, geschweige denn, haben gesagt er DARF NICHT zum Arzt Bzw. er soll nicht, das komme ja nicht gut an. Also kann man sich ja vorstellen wie es da läuft.
Aufgrund dessen hat sein Chef neulich mit ihm gesprochen und ihn ermahnt.

Morgen hat er wieder ein Termin Beil Arzt , wegen seinem Rücken um nochmal drüber zu gucken und jetzt meinte sein Chef er MÜSSE sich für den Termin ein Tag Urlaub nehmen. Muss das so sein?!?! Soweit ich es weiß, nicht.

Er ist mittlerweile aus der Probezeit raus und hat für dieses Jahr noch 15 Tage Urlaub. Am Montag hat er nun Geburtstag und wollte sich für diesen Tag Urlaub nehmen, um etwas zu unternehmen, daraufhin meinte sein Chef, er darf und soll sich kein Urlaub nehmen, weil er sich für den Termin Urlaub nehmen soll.

Ich finde das ist eine Frechheit, wie dort mit ihm umgegangen wird. Allgemein ist das Verhalten dort grenzüberschreitend.

Darf der Chef ihm ein Urlaubstag abziehen aufgrund eines Termins beim Arzt und dann verbieten, an einem anderen Tag Urlaub zu nehmen?

Er arbeitet bis 16:30 Uhr und ist immer erst gegen 17-17:30 Uhr zuhause, weshalb Termine ,nach der Arbeit‘ nicht möglich sind.

Ausbildung, Recht, Gesundheit und Medizin

Wie, wann und unter welchen Umständen wird eigentlich eine Heizungsanlage durch einen Schornsteinfeger stillgelegt?

Ich würde gerne wissen wie das abläuft. Ich möchte es insbesondere im Bezug auf Öl-Heizungen wissen. Ich frage deshalb, weil ich nun etwas herausgefunden habe, bzw. auch etwas erklärt bekommen habe von jemandem. Dieser erzählte mir, er hätte mal in der Branche gearbeitet. Ich hatte ihm einige Fotos von der Heizungsanlage gezeigt und er meinte, dass die Heizungsanlage nach heutigen Maßstäben eigentlich längst nicht mehr betrieben werden dürfte. Er sagte ferner, dass das Auskratzen von Informationen auf diesem Schildchen wohl strafbar sei.

Nun zu den für Antwortschreiber relevanten Details: Auf dem Schildchen steht drauf "Öl-/Gas-Spezialheizkessel nach DIN 4702 K 1975/81.

Sowohl bei Hersteller-Nummer und Herstelljahr sind offensichtlich Zahlen raus gekratzt worden. Hinter "Zul. Betriebsüberdr." hat wohl mal 8 bar gestanden. So. Und dann ist da so ein Aufkleber vom Schornsteinfeger. Und da steht drauf, dass die letzte Prüfung 1997 durchgeführt wurde. Ergebnis: 12 % Abgasverlust. Ihre Feuerstätte darf ab dem 1.1.2003 einen Abgasverlust von 10 % nicht überschreiten.

Joa... und das ist eigentlich alles. Ich habe auch noch nie einen Schornsteinfeger hier gesehen. Ich habe das dem, mit dem ich gesprochen habe, erzählt. Und der guckte mich nur mit großen Augen an und meinte, dass der Schornsteinfeger normal jedes Jahr kommen müsste! Und, wenn ein Schornsteinfeger das sehen würde, dann würde der ein Siegel drauf machen und die Anlage komplett still legen.

Wer kann da aus fachlicher Sicht eine Einschätzung abgeben und mir das alles mal erklären?

Haus, Wasser, Öl, Gas, Handwerk, Recht, Modernisierung, Heizung, Abgase, Heizungsanlage, Ölheizung, Sanitär, Sanitäranlagen, Schornsteinfeger

Wer darf in Deutschland eine Waffe tragen?

Ich beschäftige mich gerade mit der Frage, welche Personen in Deutschland eine Waffe tragen, also schussbereit mit sich führen dürfen.

  • natürlich Polizisten während ihrer Dienstzeit
  • Sicherheitsmitarbeiter bei Geldtransporten
  • Privatpersonen, die einer Gefährung unterliegen (sehr selten)
  • Sicherheitsmitarbeiter allgemein?
  • Jäger?

Soweit ich weiß dürfen Polizisten (zumindest normale Streifenbeamte) ihre Waffe nur während der Dienstzeit mit sich führen.

Sicherheitsmitarbeiter bei Geldtransporten dürfen eine Waffe tragen, da gab es mal eine Reportage, damals mussten die dafür nur eine Schulung dafür machen. Ich weiß nicht, ob es immer noch so einfach ist?

Dass Privatpersonen, deren Leben gefährdet ist, auf Antrag hin eine Waffe schussbereit mit sich führen dürfen, habe ich im Netz gelesen. Soll allerdings so gut wie nie (mit wenigen Ausnahmen) bewilligt werden.

In einer anderen Reportage hatten Sicherheitsmitarbeiter von Michael Kuhr (ich glaube er auch) eine Schusswaffe dabei, gibt es da irgend eine Lizenz oder wie ist das geregelt?

Dürfen Jäger eine Waffe außerhalb des Waldes schussbereit mit sich führen?

Vielleicht habe ich noch einen Personenkreis vergessen? Freue mich über Hinweise.

Meine Fragen beziehen sich auf echte Schusswaffen (nicht den kleinen Waffenschein), die in Deutschland legal erworben und registriert sind.

Freizeit, Recht, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffenschein, waffenbesitzkarte

Jobcenter Schikane hilfe?

Hallo an alle,

ich kenne mich leider nicht bzgl. Jobcenter aus. Es geht um meinen älteren Nachbarn (62) den ich seid meiner Kindheit kenne und daher hier Hilfe suche.

Er hatte Leistungen vom Jobcenter bezogen weil er arbeitslos war. Dann wurde er schwer krank (Krebs) und hat nun wegen der Folgen einen Schwerbehinderten Ausweis erhalten weil er einfach körperlich eingeschränkt ist. Seit Sommer hat ihm das Amt keinen Cent mehr gezahlt bzw. Alles gestrichen.

Der Herr bekommt derzeit von keinem Amt Hilfe. Seine Frau hat nur eine Rente i.H von ca. 1000€ diese Decken grade die Miete und Telefonkosten. Und die haben einen Enkel bei sich wohnen der aber auch kein Einkommen aus Arbeit oder ähnlichem hat.

Die Rentenversicherung kann ihm keine vorzeitige Rente gewähren weil wohl paar Monate Beiträge fehlen.

Die sagen, wenn das Jobcenter möchte, könnten die nachzahlen und den Fall uns abgeben.

Das Sozialamt zahlt auch nicht, weil die auch sagen, das Jobcenter muss den Mann erst ablehnen und dann muss es dem Sozialamt übergeben Werden damit die tätig werden können.

d.h. Alles liegt am Jobcenter und diese tun nichts. Verlangen immer wieder nur Unterlagen (die dann immer nie bei den ankommen ) oder verlangen Geld zurück.

hat jemand Erfahrung hier oder im Bereich recht ?

Die Familie lebt wirklich am existenzminimum. Ich unterstütze die teilweise weil der ältere Mann auch ein guter Freund meines Vaters war und für mich wie ein Onkel und der ältere Sohn macht die Einkäufe sonst würden die wirklich nichts haben. Wie soll man den auch mit 1000€ Rente zu 3. leben wenn die Miete 800€ ist ?? Ich möchte aktiv werden und helfen, das Ehepaar ist sowieso stark traumatisiert wegen der Erkrankung vom Mann. Der hat wirklich die größte op laut Arzt bekommen die man am Menschen machen kann.. er kann nicht mehr essen wie früher ..weil die Organe entfernt oder verändert wurden. Und in dem Zustand sich mit sowas rumzuschlagen müssen, bringt mich zur Weißglut. Daher bitte ich hier um Hilfe.

oder weiß jemand wo man evtl. noch Unterstützung bekommen könnte ? Von welchem Amt oder ähnlichem?

Rechtsanwalt, Recht, Krankheit, Gesetz, Jobcenter, Jura, Krebs, Sozialamt, Sozialhilfe

Jemand ist in mich reingefahren und bestreitet es, was tun?

Und zwar ist heute jemand in mich reingefahren. Wir sind beide nach links abgebogen, ich war im mittleren Streifen und sie ist auf meine Spur gekommen. An meinem Auto habe ich (erstmal)  keinen Schaden gesehen, an ihrem Auto war Schmutz (konnte ich mit meiner Hand wegwischen). So, sie sagte aber, dass sie nicht in mich reingefahren ist, sondern ich in sie. Wir haben unsere Personalien ausgetauscht, ich habe Bilder von meinem und von ihrem Auto gemacht, und sie meinte, dass sie zur Werkstatt gehen wird. Wenn was sein wird, wird sie zur Versicherung gehen. Aber ich weiß ja nichtmal, was ihr bzw. ob ihr Auto vorher schon einen Schaden hatte oder ob ihr jetzt  auf dem Weg zur Werkstatt noch ein Unfall passiert usw. Nicht dass sie mir was anhängt?! So, jetzt bin ich zu Hause und sehe, dass ich eine Delle habe! Ich habe bei der Polizei angerufen und die meinten, ich soll  bei meiner Versicherung anrufen. Was soll ich jetzt machen? Kann sie mir was anhängen?! Ich habe auch nur eine Teilkasskoversicherung, habe keine Lust, dass ich jetzt zu unrecht irgendwas zahlen muss, oder dass meine Versicherung noch teurer wird (ich bin Student und habe echt nicht so viel Geld). Sie hat meine Nummer, sie wollte mir aber nicht ihre Nummer geben. Sie wollte auch schnell von der Unfallstelle wegfahren. Jetzt wo ich zu Hause bin, habe ich gesehen, dass ich einen Kratzer an meinem Außenspiegel habe (beim Berühren ist mein Spiegel eingeklappt) und vorne habe ich neben den Reifen eine Delle bzw. eine Beule! Die habe ich an der Unfallstelle erstmal gar nicht gesehen. Und jetzt das Beste.. Ich habe sie gegooglet und herausgefunden, dass sie Rechtsanwältin ist. Sie wird bestimmt wissen, was sie tun muss, damit die Schuld auf mich fällt, obwohl SIE in mich reingefahren ist. Was soll ich jetzt tun? Was kann sie tun? Kann sie was tun? 

Danke für eure Antworten

Auto, Unfall, Versicherung, Recht, Versicherungsschaden, Autounfall - Versicherung, Auto und Motorrad

Darf meine Lehrerin mich schlechter bewerten, nur weil sie glaubt ich hätte gespickt?

Gestern stand für mich meine Theoretische Kunst LK Klausur an. Aufgabe war es natürlich irgend so ein Bild zu analysieren.

Ich habe mir vorher zu Hause natürlich eine Struktur gemacht wie ich vorgehe und die ganzen Analysekriterien auswendig gelernt, wie zum Beispiel Kompositionen, Kontrastarten, oder Naturalismuskriterien.

In einer Klausur ist immer das erste was ich mache, alles auf ein Zettel zu schreiben was ich in meinem Kopf habe. Sonst habe ich nämlich Angst alles während der Klausur zu vergessen haha. Nimmt meist auch nicht viel Zeit weg, da ich ja alles auswendig gelernte runterrattern kann.

Nunjaaa. Ich saß an einem Tisch und habe gewartet bis wir die Klausuren ausgeteilt bekommen. Daraufhin habe ich bemerkt, dass ich noch einen Zettel brauche, auf den ich mein gelerntes notieren kann.

Ich bin also schnell zu meiner Tasche und habe mir, da ich keinen Block dabei hatte, eine halbe DIN A4 Seite von einem bereits beschrifteten Blatt abgerissen. Also so dass ich die unbeschriftete Hälfte hatte.

Bin dann wieder zu meinem Platz und habe das Blatt, welches übrigens karriert war, auf meinen Tisch gelegt. Meine Lehrerin ist mehrmals vorbeigekommen, ich bin also davon ausgegangen dass sie das gesehen hat.

Als sie uns dann unsere Klausuren ausgeteilt hat, meinte sie ein paar Minuten später, dass sie da vorne noch ein paar weiße Blätter für Notizen hätte.

Ich habe aber trozdem mein karriertes Blatt genommen und es mit allem was in meinem Kopf über das KlausurThema war, beschriftet .

Ich habe mit der Analyse angefangen und nach einiger Zeit kam meine Lehrerin rum und hat mich beobachtet. Dabei hab ich mir aber ehrlichgesagt nichts gedacht, weil Lehrer einen in Klausuren irgendwie immer ganz genau angucken haha.

Nunja, meine Lehrerin hielt diesen karrierten Zettel für einen Spicker, da er eben karriert war und nicht einer von ihren weißen und hat ihn mir weggenommen. Ich habe ihr natürlich erklärt, dass alles was auf diesem Zettel steht geschrieben wurde, nachdem wir die Klausuren bekommen haben. Das hat sie aber irgendwie weniger interessiert. Überraschender weise durfte ich weiterschreiben.

Ich habe dann alles auswendig gelernte (außer das, was ich bereits in meine Analyse mit eingebaut habe) erneut aufgeschrieben. Dieses mal nur auf ihren weißen Blättern.

Die Klausur wurde dann ganz normal zuende geschrieben.

Das Problem ist also, dass sie denkt ich hätte gespickt, weil ich mein eigenes Papier dabei hatte, was ich ja zuhause hätte vorbereiten können.

Ich habe mir dabei aber nichts gedacht, weil wir in anderen Klausuren auch unser eigenes Papier verwenden durften.

Sie will den Zettel jetzt mit meiner Klausur vergleichen, da dort aber alle Aspekte die in meiner Klausur vorkommen draufstehen, bedeutet das wahrscheinlich 5. Ich fühle mich zu unrecht verurteilt.

Schule, Noten, Recht, Schüler, Klausur, Lehrer, Spicken

Unterhalt der Eltern bei krankem Kind Ü25 - erwerbsunfähig?

Es geht hierbei um meine chronisch kranke Schwester.

Zuerst die Frage in kurz, dann den Hintergrund:

Müssen Eltern

1. für ein erkranktes Kind Alter: 27 Jahre welches Sozialgeld - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung - erhält, Unterhalt zahlen?

2. Zweiter Fall: müssen die Eltern Unterhalt bezahlen wenn die deutsche Rentenversicherung die 27 Jährige voll Erwerbsminderung eingestuft wurde und Rentengeld + Aufstockend Sozialgeld, erhält?

Es geht um folgendes. Meine Schwester ist von Kindheitstagen an erkrankt. Schon zur Schulzeit würde sie von der Schule befreit und ab 18 hatte sie die volle Erwerbsminderung Zeitraum über 6 Jahre. Sie beendete die Erwerbsminderung selbstständig, gegen jeglichen Rat und wollte versuchen zu Arbeiten, ohne Erfolg, Krankheit machte es unmöglich.. Erhielt dann ALG2. Diese schickten sie nun zur ärztlichen Unterssuchung mit Ergebnis - arbeitsunfähig weniger als 3 Stunden und zwangen sie nun Erwerbsminderungs-Rente zu beantragen und einen Antrag beim Sozialamt zu stellen.

Nun als wir gemeinsam den Antrag ausfüllten, musste sie unsere Eltern eintragen und deren Beruf und Gehalt.

Keiner dort gab ihr dann Auskunft ob die Eltern bei kranken Kinder Alter:27 Unterhalt zahlen müssen.

Sie wussten es schlicht weg nicht. Man solle abwarten.

Im Netz findet man immer wieder Aussagen wie bei Kinder mit Krankheiten und Behinderung sind Eltern lebenslang Unterhaltsverpflichtet unabhängig vom Kindesalter.

Dann liest man wieder ab Einkommen 100.000€ im Jahr.

Ich selbst kann meine Schwester zwar finanziell unterstützen, allerdings wäre es eine Katastrophe wenn die Eltern zahlen müssten. Aus persönlichen Gründen - nicht unbedingt finanziell.

Wie schaut das denn aus? Gehen die Deutsche Rentenversicherung oder das Sozialamt noch im Alter von 27 an die Eltern bei chronischer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit?

Recht, Anwalt, Sozialrecht, Unterhalt, Familienrecht, Kindesunterhalt, Rentenversicherung, Sozialamt, Ämtergänge, Ausbildung und Studium

Zählerstand nach Auszug ablesen?

Achtung: langer Text

Hallo,

Wir haben im Moment eine sehr komplizierte Situation, und unsere ehemaligen vermieter erschweren es uns leider.

Zum 01.11 dieses Jahres haben wir unsere Wohnung gekündigt, da wir eine sehr nette neue Vermietern haben durften schon zum 26.10 in unsere neue Wohnung, also stand unsere alte Wohnung vom 26.10 bis zum 01.11 leer. Als wir all unsere Sachen am 26.10 aus der Wohnung geholt haben war auch die Vermieterin da und meinte es wäre alles in Ordnung und sagte auch zu uns das sie den Heizstrom abmelden würde ( wir haben 2 Stromkonten 1 × Heizstrom und 1× Nutzstrom). Dann wollte sie uns am 01.11 nochmal sehen weil sie noch einen kleinen Mängel in der Wohnung entdeckt hat ( also muss sie irgendwann zwischen dem 26.10 und dem 01.11 nochmal in der Wohnung gewesen sein OHNE uns vorher darüber informiert oder gefragt zu haben ob sie rein darf, was auch nicht ganz rechtens war weil wir die Wohnung ja auch bis zum 01.11 bezahlt haben oder?).

Also sind wir hin und haben über den Mängel geredet und besprochen das wir ihn beseitigen ( es war wirklich nur eine Kleinigkeit), als wir in der Wohnung waren haben wir auch gleich gemerkt das sie die Heizung angemacht haben ( es ist eine Kellerwohnung mit einer Strom Bodenheizung der Verbrauch ist also nicht gerade gering).

In dem Moment hatte ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht weil ich ja dachte sie hätte den Strom abgemeldet, doch dann hatte ich einige Tage später in meiner ein EON App gesehen das sie den Strom nicht abgemeldet hat, dann rief ich bei EON an und wollte es abmelden aber dafür brauche ich ja die Zählerstände die ich nicht habe ich habe versucht unsere alte Vermieterin anzurufen es geht aber niemand ran, wenn ich ihr in WhatsApp schreibe das sie mir doch bitte die Zählerstände schickt Liest sie es antworte aber nicht.

Jetzt haben wir aber dem jenigen geschrieben der in die Wohnung einzieht er wäre heute Abend um 20 Uhr in der Wohnung und er meinte ich könnte kommen und die Zähler ablesen mir ist schon klar das ich jetzt für den Zeitraum in dem unsere Vermieter geheizt haben zahlen muss, der jetzige Mieter zieht aber eigentlich erst zum 15.11 ein darf ich trotzdem mit seiner Genehmigung in die Wohnung ? Bzw. es ist eigentlich nur der Hausflur.

Kündigung, Recht, Mieterrecht, Zählerstand

Umbau der Wohnung - kein Balkon mehr. Was tun?

Hallo liebe Community,

mein Freund und ich sind wirklich verzweifelt und wissen nicht, was wir tun sollen. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhelfen.

Folgende Situation:

Am 01.08.2019 sind wir in eine wirklich schöne (und günstige) Wohnung gezogen. Sie hat 74qm und einen Balkon. Die Aussicht ist nicht die schönste, der Balkon geht zu den Bahngleisen und einer Straße raus, was uns aber überhaupt nicht stört. Das wichtigste Kriterium für uns bei der Wohnungssuche war es, einen Balkon zu haben.

Bei der Schlüsselübergabe wurden wir von unserem Vermieter (eine Genossenschaft) informiert, dass das Haus im Frühjahr 2020 energetisch saniert wird. Der Herr sagte uns, dass die Fassade neu gedämmt wird, die Balkone neue Geländer und einen neuen Bodenbelag bekommen. Das klang für uns super und wir haben den Mietvertrag unterschrieben.
Wir haben den Balkon beim Einzug aufgehübscht und uns Balkonmöbel gekauft, das war nicht ganz günstig.

Jetzt haben wir am 31.10.2019 einen Brief im Briefkasten gehabt, in dem die geplanten Neuerungen genau aufgeführt sind:

Die Balkone zur Bahnseite (es gibt auch noch welche zur anderen Seite raus) werden erweitert, eingeglast und in den Wohnraum integriert. Das bedeutet, unser Wohnzimmer wird um 5qm erweitert, der Balkon fällt dann aber weg. Natürlich wird dann die Wand, die den Balkon momentan von der Wohnung trennt auch abgerissen, was unsere gesamtes Einrichtungskonzept hinfällig macht.

Die ganze Renovierung dauert laut Brief ca. ein Jahr, die Bauarbeiten direkt in unserer Wohnung dauern ca. 2 Wochen. Mein Freund ist Schichtarbeiter und muss tagsüber schlafen, was leider mit den Bauarbeiten direkt in der Wohnung unmöglich wird.

Wenn wir das bei der Schlüsselübergabe gewusst hätten, oder zumindest informiert worden wären, dass ein Wegfallen des Balkons eventuell möglich ist, hätten wir die Wohnung nicht genommen.

Es wird uns von der Genossenschaft zugestanden, bis Ende November außerordentlich zu kündigen. Allerdings können wir uns einen erneuten Umzug nach 3 Monaten nicht leisten und haben auch keine Zeit dafür das so kurzfristig zu machen.

Außerdem ist nach der Sanierung eine Mieterhöhung von bis zu 240€ angedacht, und das obwohl wir keinen Balkon mehr haben. Abgesehen davon ist die Wohnung dann kaum noch günstiger als die von privaten Vermietern.

Für mein persönliches Rechtsempfinden ist das so wie das gelaufen ist nicht in Ordnung. Was würdet ihr tun?

Hoffentlich bekommen wir ein paar Rückmeldungen.

Liebe Grüße

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Balkon

Mietminderung geltend machen?

Hallo zusammen,

Das Thema ist relativ komplex aber ich versuche es Mal auf ein Minimum zu reduzieren. Nach dem Einzug in eine neue Wohnung am 01.09.2019 kam es trotz mehrerer Telefonate (2-3 pro Woche) über einen Zeitraum von 2 Monaten zu keinerlei Leistungen der Vermieter. Diese Wohnung ist eine Wohnungsgesellschaft (Wüstenrot) und ich habe einen Ansprechpartner der sich als äußerst inkompetent erwiesen hat. Nach erneuter Nachfrage wurden weder die Klingelschilder usw. ausgetauscht, noch die Balkontür repariert. (Dies hätte durch den Hausmeister passieren müssen) Diverse Türen die durch das einsetzen eines neuen Bodens nicht mehr auf und zu gehen wurden ebenfalls noch nicht gekürzt, obwohl sich lange eine Firma melden sollte. Obwohl ich mehrmals angerufen und daran erinnert habe und mir versichert wurde dass es zeitnah gemacht wird. Zusätzlich bekam ich eine Mahnung, dass keine Miete überwiesen wurde. Jedoch ist das Konto ausreichend gedeckt und es gibt eine SEPA-Lastschrift Mandat. Der Hinweis meinerseits gegenüber dem Ansprechpartner, dass keine Miete abgebucht wurde, wurde erklärt mit einem Fehler seinerseits. (Das war Anfang Oktober) Trotzdem kam 2 Wochen später diese Mahnung. Ein Anruf bei der Beschwerdestelle machte klar, dass sie sich kümmern und sich der Ansprechpartner zeitnah bei uns meldet. (Das ist jetzt 2 Wochen her) Bis heute kam nichts.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich jetzt am besten vor und kann ich eine Mietminderung aufgrund nicht erbrachter Leistungen geltend machen? Offensichtlich gibt es mehr oder weniger störende Probleme die schnellstmöglich zu beheben sind und bis heute nicht behoben wurden.

Danke für eure Hilfe. :)

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietminderung, Vermieter

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