Wohnungstür (aus Glas) mit (Sichtschutz-)Folie bekleben?

8 Antworten

Nun kam der Vermieter auf uns zu mit der Aufforderung die Folie zu entfernen, da es sich um eine "bauliche Veränderung" handeln würde (gefolgt von der Aufforderung, dass wir uns eine neue Wohnung suchen sollen.

Völliger Blödsinn, was euch der VM einreden will. Das entspricht jeglicher Rechtsprechung. Meinetwegen kannst du vor deine Glastür auch 10 Meter Stoff hängen, das hat den VM nicht´s anzugehen.

Du solltest / musst deine Privatsphäre schützen und " Spanner " bleiben draußen.

Eine bauliche Veränderung findet durch eine Folie keinesfalls statt. Dieser Fall tritt z.B. erst dann ein, wenn du Mauerwerke ohne Wissen des VM versetzt oder das Badezimmer von links nach rechts drehst.

Nach einem Auszug muss natürlich alles auf Verlangen des VM in den Ursprung zurück gesetzt werden.

Weiterhin sei erwähnt, dass Millionen von Mietern ihre Scheiben vor neugierigen Blicken der Nachbarn schützen. Nicht umsonst werden die Folien allerorts angeboten.

Dein VM sollte sich mal mit der Gesetzgebung auseinander setzen.

dass wir uns eine neue Wohnung suchen sollen.

Völlig daneben. Rechtlich besteht keine Grundlage. Lasst euch nicht verunsichern.

Die Wohnungstür mit (durchsichtigem) Glas könnte durchaus gegen Bau- und/oder Mietrecht verstossen. Die Privatsphäre ein einer abgeschlossenen Wohnung muss gewährleistet sein.

Sag dem Vermieter du kaufst und montierst die Folie freiwillig, obwohl du der Meinung bist, dass es seine Sache ist.

Aber ich habe den Verdacht, dass ein solche Tür keine zulässige "Wohnungseingangstüre" ist und eigentlich komplett ausgetauscht gehört.

Glasausschnitte sind zulässig, aber mit undurchsichtigem Spezialglas.

https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/klare-regeln-erhoehte-anforderungen/

Woher ich das weiß:Recherche
bwhoch2  06.11.2019, 14:19

Dein Verdacht trügt. Natürlich ist es zugelassen, eine Wohnungstür mit Glaseinsatz zu verbauen. Wie viele Haustüren in Einfamilienhäusern (auch vermietet) gibt es, die ebenfalls nicht die Intimsphäre der Wohnung schützen. Brauchen wir in Deutschland wirklich für alles eine Vorschrift?

Ohne weiteres kann man in Türenstudios auch Wohnungstüren mit Glasausschnitt kaufen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man in den Flur auch helles Tageslicht lassen will.

Beispiel: Wir haben eine Wohnung vermietet, die eine eigene Haustür hat. Das Treppenhaus ist vom Tageslicht gut beschienen und etwas davon sollte auch in die sonst immer dunkle Diele der Wohnung kommen. Wo ist das Problem?

Allerdings darf der Vermieter natürlich nicht untersagen, dass eine Sichtschutzfolie aufgeklebt wird. Es handelt sich keineswegs um eine bauliche Veränderung. Die Statik ändert sich nicht und die Folie geht wieder rückstandsfrei ab.

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Hab auch gerade Streit mit meiner Vermieterin. Lass dir nichts sagen. Solange es deine eigene 4 Wände sind, kannst du bekleben was du willst. Eine Bauliche Veränderung ist völliger Quatsch und das ist auch kein Grund für ein Rausschmiss. Mach dir also keine Gedanken. Folie raus und gut is. Privatsphäre darf jeder drauf bestehen.

Hier irrt die VM. Ich würde ja eine matte Fensterfolie verwenden, die mit Wasser aufgerieben hält und Licht in die Wohnung liesse und dennoch eure Privatsphäre schützt weil man nur Umrisse und Schatten dahinter erkennen könnte.

Aber die Dekoration innerhalb der Mietwohnung geht die VM nichts an. Aufforderung wie Angebot darf man lächeln ablehnen.

Ergänzend zur juergen63225 auch von mir noch ein kleiner Link:

https://www.deinetuer.de/wiki/wohnungseingangstueren

Schau Dir mal Eure Tür im Detail an:

  1. Im Rahmen sollte eine Metallplakette sein mit der Türqualität (z.B. "T30 RS" oder nur "RS" - für "rauchdicht schließend").
  2. Senkt sich Eure Dichtung unten auch wirklich komplett bis auf den Boden und ist da eine Leiste (also nicht auf einen Teppich)?
  3. Gibt es im Glas (meist unten in eine Ecke) einen Aufkleber zur Glasgüte und
  4. zur Klimaklasse => dann mit den Abkürzungen einmal googlen, was ihr da eingebaut habt

Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, könntet ich den Vermieter auch noch "nett" darauf hinweisen, dass die Folie zumindest ein wenig als Einbruchsschutz dient (siehe Punkt 3).

Als Sichtschutz könnt ihr die Folierung natürlich anbringen ("Privatsphäre" ist das Stichwort), solange das gesamtheitliche Erscheinungsbild des Treppenhauses nicht verschlechtert wird (also keine "Benjamin-Blümchen-Folie"). An dieser Stelle die Frage: sind die anderen WE-Türen auch aus Glas und wie haben es die anderen Mieter geregelt?

Ihr solltet dem VM aber auch erklären, dass die Folie nass aufgebracht wurde und rückstandsfrei abgezogen werden kann. Vielleicht hilft das.

Warum der VM aber gleich mit "andere Wohnung suchen" kommt, kann m.E. nur den Grund haben, dass ihr noch nicht das richtige Verhältnis miteinander aufgebaut habt. Mal etwas Selbstkritik üben, ggfs. kommt ihr da mit einem netten Gespräch mit dem VM weiter (=> aus Sicht eines Vermieters geschrieben 😊)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung