Die demente Schwiegermutter soll für geschäftsunfähig erklärt werden.
Es handelt sich um eine fortgeschrittene Demenz.
Der Schwiegervater rückt nicht so recht mit Informationen heraus, was er zu tun gedenkt und wir möchten einfach in verständlichen Worten das Procedere erklärt haben.
Der Schwiegervater ist laut einfacher Vorsorgevollmacht ihr Vertreter, kann sie aufgrund des hohen Alters und der Demenz nicht mehr im Haus pflegen und das Haus ist unter anderem Beide in der derzeitigen Situation auch zu groß und nicht unbedingt behindertengerecht ausgestattet.
Der Hausarzt hat ihm wohl eine Bescheinigung ausgehändigt, womit die Geschäftsunfähigkeit attestiert wird.
Wird durch die vorliegende Vollmacht der Schwiegervater auch automatisch ihr gesetzlicher Vormund bzw. Betreuer (er ist geistig völlig fit), der dann die Immobilie verkaufen kann, um die entstehendem Pflege - und Unterkunftskosten aufzuwenden oder wird dann ein vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt?
Hinzufügen möchte ich noch, dass das Haus der Schwiegermutter alleine gehört, er ist nicht im Grundbuch eingetragen.
Aber es gibt in der NAchbarschaft einige Interessenten, die der Schwiegervater einfach zu blauäugig sieht und die den Preis der Immobilie schon in Gesprächen mit ihm heruntergedrückt haben. Wir wissen aufgrund der Grundstückspreise etc. , dass das Haus eine wesentlich höheren Wert hat, als man dem Schwiegervater eingeredet hat.
Jetzt bitte keine Antworten, die in Richtung Erbe abzielen, wir haben unser Auskommen, es geht uns gut, wir wollen einfach wissen, wie der Vorgang abläuft, was das Gericht veranlasst und am Ende wollen wir, dass die Schwiegereltern gut aufgehoben und versorgt sind.
Denn der Erös der Immobilie sollte bis zum Lebensende von Beiden für ein sorgenfreies Leben reichen und dazu wird jeder Cent gebraucht.