Recht – die neusten Beiträge

2 Strafzetteln in 4 Minuten?

Hallo lieber Leser,

am Samstag in der Nacht parkte ich um 23.10 Uhr auf einen Privatparkplatz ohne Parkscheibe (15 Minuten erlaubt mit Parkscheibe).

Als ich 10-15Minuten Später wieder kam, hatte ich 2 Strafzetteln an meiner Windschutzscheibe.

Die erste wurde um 23.13 Uhr gedruckt mit der Begründung das ich keine Parkscheibe habe (30€).

Ich persönlich finde den Betrag zwar zu hoch aber ich kann die Strafe nachvollziehen weil ich eben ohne Parkscheibe geparkt hatte.

Auf dem 2. Strafzettel der 4 Minuten später um 23.17 Uhr gedruckt wurde, war mit der Begründung ‚Parken im Bereich von Lieferzonen- und Laderampen‘ angegeben. Außerdem steht hier eine Vertragsstrafe von 40€ und eine Zeile drunter steht Bitte überweisen sie den Betrag in Höhe von 30€ innerhalb 1 Woche auf unser Konto.

Die Strafzetteln sind von der Park-Security verschrieben wurden also nicht von der Stadt.

Ich habe mich dann mit der Park-Security in Kontakt gesetzt und sie meinten mir am Telefon, dass sie einen Fehler gemacht hätten und ich meine 10€ behalten darf aber trotzdem beide Strafzetteln in Höhe von insgesamt 60€ zahlen muss.

Das ganze kommt mir bisschen wie eine Abzockmasche vor..

Meine Frage ist, ob man gesetzlich wegen 1 mal Falsch parken 2 Strafzetteln zahlen muss???

Bitte um Hilfe..

Kennt sich jemand aus mit den StVO Gesetzen ??

Vielen Dank im Vorraus !!

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Recht, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad

Ich wurde suspendiert?

Heute hat sich folgendes ereignet:

Ich hatte eine Doppelstunde und ging in der 5-Minuten Pause auf den Gang und habe mich vor dem Raum mit Mitschülern unterhalten. Ich habe kurz auf mein Handy geguckt, um die Uhrzeit zu erfahren. Nach Einstecken des Handys schaute ich mich um und sah, dass ein Lehrer (kurzes Profil des Lehrers: der Lehrer erlaubt einen Toilettengang im Unterricht nur nach langer Diskussion und nur mit der Bedingung, dass man in der nächsten Stunde einen Kuchen mitbringt). Dieser Lehrer kam dann voller Stolz zu mir und wollte mein Handy. Ich habe mich geweigert. Dann ist er einer Lehrerin hinterher gesprintet, um diese zur Hilfe zu holen. Ich habe mich immernoch geweigert, da ich überzeugt, dass ein kurzer Blick auf die Uhrzeit wohl keine Straftat ist. Nach dem Klingeln bin ich sofort in den Unterricht gegangen, und die 2 Lehrer (mein Lehrer hatte da nichts zu gesagt, ihm stören Handys im Unterricht nicht). Nachdem wir dann zu dritt zum Direktor gegangen sind, sagte er, entweder ich gebe mein Handy ab oder ich gehe für den Tag nach Hause. Der Direktor wurde am Ende unfreundlich und schrie hinterher "Ich will dich heute nicht mehr sehen". Doch da ich ein Recht auf Bildung hatte, ging ich zurück in den Unterricht. 10 Minuten später tanzt der selbe Lehrer wieder an in meinem Kurs und besteht darauf, dass ich den Unterricht verlasse. Dann habe ich zur nächsten Unterrichtsstunde bei einem anderen Lehrer mein Glück versucht, doch dieser wurde scheinbar bescheid gegeben, dass ich suspendiert bin und ich musste wieder nach Hause. Ist das gerecht?

Schule, Bildung, Recht, Lehrer, Lehrerin, Verweis

Kündigung aufgrund wiederholter Krankheit möglich?

Hallo GuteFrage-Community,

Ich würde in einem Sachverhalt mal bitte um eure Meinung bitten.

Ich bin seit 4 Jahren in einem Gastronomie-Betrieb als Aushilfe tätig und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. In den letzten paar Monaten habe ich gekränkelt und habe daher einmal im August, einmal im September und jetzt aktuell wieder einmal im November gefehlt.

Als ich meine Chefin wegen meinem aktuellen Krankenstand angerufen habe, um sie zu informieren, dass ich an meinem eingeplanten Tag nicht kann, hat sie äußerst verärgert reagiert. Sie fragte, wie oft ich denn eigentlich fehle und sagte, dass es so nicht mehr gehe und dass sie in nächster Zeit mal ein Gespräch mit mir führen wolle.

Was ich mich jetzt frage, ist, worüber sie mit mir sprechen will? Ich war alle Male an einer ansteckenden Krankheit erkrankt und dürfte laut Infektionsschutzgesetz ohnehin nicht arbeiten. In meinem Betrieb quälen sich aber immer alle krank zur Arbeit und deshalb ist das auch zur Norm geworden und wird von einem Mitarbeiter erwartet. Ich nehme meine lebensmittelrechtliche Verantwortung jedoch Ernst und nehme nicht in Kauf, Kunden durch meine Leichtsinnigkeit zu gefährden.

Jetzt meine Frage: darf sie mich aufgrund des Arbeitsrechtes kündigen? Oder sitze ich am längeren Hebel, weil sie mich dafür fertig macht, dass ich nicht arbeite, obwohl es lebensmittelrechtlich ihre Verantwortung ist, dass ich eben nicht krank arbeite?

Kündigung, Schule, Recht, Krankheit, Lebensmittelrecht, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium

Parkplatz Problem?

Hallo Zusammen habe ein Problem mit einem Parkplatz, und zwar Lebe ich in einem Mehrfamilienhaus mit meiner Oma in einer Wohnung da die Pflege bedürftig ist. Vor dem Haus an der Eingangstüre gibt es ein Grillplatz, der aber schon ewig nicht mehr genutzt wird. Da habe ich 2 Motor Roller stehen, einer davon ist nicht mehr in Benutzung. Jetzt zum Sachverhalt, der Hausverwalter Stört sich daran das die Roller dort stehen. Heute war Eigentümer Versammlung, und einige Eigentümer sagten angeblich das sie das nicht stören würde. Ich selbst war nicht dabei da ich nur Mieter bin bei meiner Oma. Der Hausverwalter drohte angeblich damit die Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen, falls ich sie nicht weg stellen würde. Ich habe die Roller dort Stehen da es mir um die Sicherheit der Fahrzeuge geht, wenn ich die wo anders hinstellen würde, wäre es sehr wahrscheinlich das sie entwendet werden würden. Davor hatte ich die Roller auf einem Offiziellen Parkplatz neben dem Haus,bis eine Mitbewohnerin des Hauses kam und meinte das es ihrer sei,sie zeigte mir ein Lage Plan wo sie selbst ihren Namen hingeschrieben hatte direkt da ,wo der Parkplatz ist.Sie hatte davor ihr Auto 2 Reihen daneben geparkt, da dies aber durch ein anderen Eigentümer im Rechtsstreit endete, da vor dem Parkplatz ein Tor ist wo man Aufschieben kann,weil hinter dem Tor sein Grundstück ist,wo er Container hatt.Dort befinden sich seine Fahrzeuge drin Traktoren Autos usw .

Meine Frage ist Hatt der Hausverwalter das Recht meine Roller entfernen zu lassen,auch wenn keiner was dagegen hätte?. Danke im Voraus

Recht, Parkplatz, Auto und Motorrad

Was geschieht bei Ablehnung eines Jobs über das Teilhabechancengesetz?

Ich wurde vom Jobcenter zu einer Kontaktbörse, bezüglich des Teilhabechancengesetzes eingeladen, wo mich ein Arbeitgeber, im Rahmen der Veranstaltung, über ein entsprechendes Stellenangebot informieren sollte und ich mich darüber hinaus bei den anderen Arbeitgebern informieren konnte. Dort angekommen wurde ich zum Stand einer Zeitarbeitsfirma geschickt. Diese machte mit mir einen Termin aus. Dort sollte ich dann dahin gedrängt werden, dass ich in der Produktion im Schichtsystem eingesetzt werden soll. Ich habe kaufmännische Berufe erlernt, da ich weder handwerklich begabt und auch nicht körperlich sehr kräftig bin. Des Weiteren habe ich auch bereits Rückenprobleme, nur wurde dafür noch keine Ursache gefunden. Weil ich aber kein Attest habe, wird dies von der Firma nicht akzeptiert. Ein anderes Problem was ich damit habe, ist dass ich eine Wochenendbeziehung, in ca. 70 km Entfernung. Wenn ich dann dauernd an Wochenenden arbeiten müsste und möglicherweise noch an freien Tagen telefonisch abrufbereit sein muss, dann können wir uns kaum noch sehen. Nun traue ich mich nicht, dies als Grund anzugeben, zumal ich glaube, dass es sowieso nicht interessieren würde und ich befürchte, dass man mir dann vorwirft, dass ich mich auch außerhalb meines Wohnortes aufhalte, obwohl ich strikt darauf achte Montag bis Freitag nach Post zu sehen, um erreichbar zu sein.

Im Grunde genommen, bin ich vom Teilhabechancengesetz wenig begeistert, da man da lange Zeit nur Mindestlohn erhält und noch nicht mal Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Lediglich im Hinblick darauf, dass ich den Mangel der geringen Berufserfahrung in meinen erlernten Berufen dadurch verringern kann, halte ich es für akzeptabel. Wenn ich aber nun in eine Tätigkeit gedrängt werden soll, die ich nicht will und die mir auch nicht liegt, so entspricht dies nicht dem Sinn des Gesetzes. Auch halte ich es für einen Skandal, dass solche Ausbeuter noch zusätzlich von diesem Programm profitieren und dorthin massenweise Leure verscherbelt werden.

Nun warte ich darauf Jobangebote der Firma zu

erhalten. Wenn es in die Richtung läuft, beabsichtige ich aber es abzulehnen,

da ich damit absolut nicht klar komme. Ich bin sehr verzweifelt. Droht mir

dafür eine Sanktion von 30%? Es war ja eigentlich nicht als

Vermittlungsvorschlag ausgewiesen und wenn ich auf meinen Akaunt bei der

Bundesagentur für Arbeit gucke, so steht dies dort auch nicht bei meinen

Vermittlungsvorschlägen. Wäre ich gar nicht erst hingegangen, hätten mir

wahrscheinlich nur 10% gedroht. Muss ich sogar damit rechnen, wegen

sozialwidrigem Verhalten über 5 Jahre sanktioniert zu werden. Ich denke mir,

dabei muss ja rechtlich berücksichtigt werden, dass mein Gehalt ja weiterhin

vom Staat erhalten würde. Der einzige Unterschied wäre nur, dass ich das Geld

nicht als Arbeitslosengeld 2 bekomme, sondern aus dem Fond für das

Teilhabechancengesetz. Insofern habe ich ja meine Hilfsbedürftigkeit nicht

verlängert.

Recht, Hartz IV, Sanktion, Zeitarbeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Warum wurde das Kleiderlabel "Consdaple" bisher nicht verboten?

Diese Frage wurde eben gelöscht. Völlig zu unrecht.

Consdaple ist eine Kleidermarke. Sie wird von Mitgliedern der  neonazistischen Szene getragen, da sie das Kürzel „ NSDAP“ enthält.
Besonders deutlich sichtbar ist diese Abkürzung, wenn über dem bedruckten  T-Shirt oder  Sweatshirt eine offene  Bomberjacke getragen wird, die rechts und links je zwei Buchstaben verdeckt. So wird die Buchstabenfolge NSDAP herausgestellt. Das Landgericht Neuruppin hat am 17. Februar 2010 entschieden, dass der Träger der Kleidung dann wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB bestraft werden kann. [1] [2] Der Schriftzug erinnert in seiner Gestaltung stark an das Logo von  Lonsdale, das sich in der Vergangenheit aus demselben Grund (Buchstabenreihe NSDA) großer Beliebtheit in der Neonazi-Szene erfreute. Auf Grund heftiger damit verbundener Kritik verweigert der Hersteller  Lonsdale inzwischen die Lieferung seiner Kleidung an bekannte Neonaziläden und begann 2003 eine antirassistische Kampagne („Lonsdale loves all colours“) mit vielen Models dunklerer Hautfarbe, was die Hauptgründe dafür waren, dass die Kleidermarke  Consdaple ins Leben gerufen wurde.
Der  Scheinanglizismus  Consdaple kombiniert das Parteikürzel NSDAP mit dem englischen Wort constable (Polizist, in etwa Schutzmann oder Wachtmeister). Teilweise sind die Textilien zudem mit einem Adler bedruckt, der dem im  Nationalsozialismus verwendeten Logo sehr nahekommt.
Kreiert wurde  Consdaple von Franz Glasauer, einem langjährigen Funktionär der Partei  Die Republikaner und der  NPD, der im oberbayerischen  Kirchberg bei  Erding den in  Landshut ansässigen Neonazi-Versand  Patria betreibt. Seine Bemühungen, das Label beim  Patentamt eintragen zu lassen, scheiterten jedoch. Auch nach der Ansicht des  Bundesverfassungsschutzes ist diese Marke eindeutig der Neonazi-Szene zuzuordnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Consdaple

Meines Erachtens sollte der Gesetzgeber hier etwas unternehmen. Denn bestimmte Dinge sind ja bereits verboten:

https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Hakenkreuz-und-Co-Diese-Symbole-sind-in-Deutschland-verboten-id51357231.html

Es verwundert einen schon sehr, wenn man dann mitbekommt, dass ein "nsdap" auf einem Shirt (auch wenn das "Co" davor und das "le" dahinter durch eine Jacke verdeckt sind weiterhin erlaubt ist.

Politik, Recht, Gesetzgebung

Kinder Inobhutnahme, kann ich jetzt noch irgendwas dagegen tun?

Hallo

Meine Kinder sind jetzt in Obhut des Jugendamts genommen worden und haben jetzt einen Vormund. Ich habe aber noch das Sorgerecht. Aufgundlage eines Gerichtsurteil meine Expatners vor 7 Jahren, er aber vor 2 Jahren bei einem Sorgerechtstreit das Besuchsrecht auch durchs Jugendamt bekommen hatt. Soll jetzt auf Aussage der Oma väterlicherseits eine Kindeswohlgefährtung sein. Das Jugendamt hatte in vorherigen begutachten und Betreuung keine Kindeswohlgefährtung gesehen. Weder seitens des Vaters noch im Haushalt der Mutter. Die Oma behauptete einfach viele Sachen die das Jugendamt aber nicht bestätigen konnte. Laut dem damaligen Schreiben des Jugendamts lege keine Kindeswohlgefährdung vor, auch nicht wenn der Vater zu Besuch bei der Kindesmutter ist.

Nach der Verhandlung beim Familiengericht stimmte das Jugendamt auf einmal den Aussagen der Oma zu, und das obwohl weder die Kinder ( die große würde zwar vom Gerichtsbeistand vertreten) ( aber selber nicht nochmal angehört) noch die Eltern vor Gericht angehört wurden sind. Es lag auch kein Schreiben vor, dass die Anwälte die Eltern vertreten dürfen. Laut dem Gerichtsbeschluss soll wohl jetzt erstmal ein Gutachten gemacht werden ob ich überhaupt Erziehungsfähig wäre.

Es sind auch viele Nachrichten zur Anwältin der Oma gegangen vom Vater der Kinder die aus Zorn und Wut bei einem Streit entstanden sind.

Es gab auch ein Vorfall wo er eigentlich nicht alleine mit den Kindern war. Es aber so dargestellt wird. ( Er darf nicht alleine mit den Kindern laut Gericht sein).

Ich hatte zu der Zeit nachweislich noch einen separaten Termin den ich wahrnehmen musste.

Es gibt auch ein Schreiben seiten des Jugendamts was positiv für mich ausfällt, da ich 1 Jahr lang eine Familienhilfe hatte.

Ich bitte um eure Mithilfe da ich nicht mehr weiter weiß.

Bitte nur Leute antworten die sich damit auch auskennen.

Familie, Recht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung

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