Nachbar stellt im eigene Garten auf Straßenseite einen Riesen Werbeplakat auf?

2 Antworten

Hallo, die Gartenfläche ist Gemeinschaftseigentum und dem betreffenden Wohnungseigentümer ist für sein "eigenes" Gartenstück ein Sondernutzungsrecht eingeräumt worden;

die Aufstellung einer Werbetafel in der von Dir beschriebenen Art ist eine bauliche Veränderung nach § 22 Wohnungseigentumsgesetz und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der anderen Eigentümer;

Zustimmung kann mit einfacher Mehrheit erfolgen, wenn alle Miteigentümer zugestimmt haben, die über das zu duldende Maß beeinträchtigt sind;

Mischa261092 
Fragesteller
 16.11.2019, 10:34

Vielen Dank , das heißt er hätte zuerst die Gemeinschaft fragen sollen ?

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Mischa261092 
Fragesteller
 16.11.2019, 12:41
@Bergfex49

Okey und wie können wir jetzt handeln?, bestimmt will die Mehrheit es nicht.

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Für eine solche Werbefläche hätte er ja einen Bauantrag stellen müssen. Das kannst du ja prüfen, ob das erfolgt ist.