kann in einem eigentümer wohnhaus eine garten nutzungsduldung aufgehoben werden
ein neuer miteigentümer breitet sich im gemeinschaftsgarten nach seinem gutdenken aus. stellt alte verrostete nähmaschinen und ofen gerade wie er will auf. der hund läuft frei im garten und macht pipi wo er mag.(rüde). ein mit ihm zugewiesener platz für seine gartenmöbel lehnt er jetzt ab.er stellt die möbel so das er in eine KG praxis im keller einsicht hat. muß man das dulden.wir (3 Parteien) wollen deshalb die gartennutzung einstellen.
2 Antworten
Ich denke schon, dass man da etwas machen kann. Aber diese Duldung wurde doch bestimmt einst schriftlich verfasst. Habt ihr da noch eine schriftliche Ausfertigung? Nachdem es sich um Gemeinschaftseigentum handelt kann er alleine nicht nach Gutdünken schalten und walten. Ihr solltet eine Eigentümerversammlung einberufen und ihn nochmals auf eure Ansprüche hinweisen.
Ein Blick in die Teilungserklärung sollte Klarheit schaffen.
er stellt die möbel so das er in eine KG praxis im keller einsicht hat.
Dagegen helfen Rollos o. ä.