Exmann ist tot, von wem bekommt die Exfrau den Unterhalt?

10 Antworten

Da Sie geschieden sind, und falls die Kinder unter 18 Jahren haben, gibt es die so genannte Erziehungsrente vom Staat. Diese war in meinem Fall durchaus großzügig bemessen.
Bitte bei der Deutschen Rentenversicherung unter Erziehungsrente googeln.

Während die Halbwaisenrente die Kinder erhalten, erhält die Erziehungsrente der erziehende Elternteil.

(Ich selbst hätte mich für gut informiert gehalten, aber ich hatte von einer Erziehungsrente noch nie gehört. Ich habe sie nur gefunden, weil ich nach Erwerbsminderungsrente gesucht hatte und davor im Verzeichnis die Erziehungsrente stand.)

Viel Erfolg

1. Kindesunterhalt

Ein laufender Anspruch auf Kindesunterhalt (§ 1601 BGB) erlischt mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen, vgl. § 1615 Abs. 1 BGB.

.....

4. Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Ein laufender Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt erlischt nicht mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen, vgl. § 1586b BGB.

Die Unterhaltspflicht geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über, so dass sie für die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs haften.

Dabei ist die Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB auf den Betrag beschränkt, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Unterhaltsberechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.

Dafür unterstellt man fiktiv den Fortbestand der Ehe und prüft in welcher Höhe ein Pflichtteil bestehen würde. Dabei bleiben Besonderheiten auf Grund des Güterstands, in dem die Ehegatten gelebt haben, außer Betracht.

Der Anspruch gegen den/die Erbe/n des Unterhaltspflichtigen bleibt zukünftig nur so lange erhalten, bis die errechnete Summe des fiktiven Pflichtteils erreicht ist.

https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Was_geschieht_mit_einem_Unterhaltsanspruch_wenn_der_Unterhaltsberechtigte_oder_Unterhaltspflichtige_stirbt

Also wenn der Ex-Mann nichts hatte, dann steht der Ex-Frau der Pflichtteil von Nichts zu, was halt exakt nichts ist. Wenn er etwas hatte, dann bekommt die Ex-Frau in etwa den Erbteil, der ihr zustände, wenn sie noch verheiratet wären.

Panazee  14.11.2019, 11:49

P.S.:

Vermutlich besteht aber Anspruch auf Halbwaisenrente für die Kinder

Wenn der verstorbene Vater sich einen Rentenanspruch erworben hat, dann stehen den Kindern mindestens 10% des bis zu seinem Tod erworbenen Rentenanspruchs zu.

Es wird ganz sicher weniger sein als der Unterhalt, der gezahlt wurde.

0
Sternenmami  14.11.2019, 12:25

Wow, das hätte ich jetzt nicht gedacht, dass der Unterhalt auch nach dem Tod des Ehepartners weitergezahlt wird, dafür aber der Unterhalt der Kinder gestrichen wird. Ich hätte es genau anders herum erwartet. Ist aber gut zu wissen, danke!

0
Panazee  14.11.2019, 13:18
@Sternenmami

Die Kinder haben in der Regel Anrecht auf Halbwaisenrente. Deshalb ist es OK, wenn der Unterhalt weg fällt.

Die Ex-Frau bekommt nur dann weiter Unterhalt, wenn der Ex-Mann irgendetwas von Wert vererben konnte und auch dann nur bis zur Höhe des Pflichtteils, den sie bekommen hätte, wenn sie noch verheiratet wären.

1

Einen Mann zu haben, ist nicht gleichbedeutend mit einer Lebensversicherung.

Entweder durch ihrer eigenen Hände Arbeit oder über das Sozialamt (natürlich nur, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen).

Eine Witwenrente für geschiedene Frauen gibt es nicht.

Die Kinder bekommen meines Wissens nach eine Halbwaisenrente.

Ich kann nur einmal mehr sagen, dass man sich über solche Dinge frühzeitig Gedanken machen sollte und nicht erst dann, wenn man im Schlamassel steckt.

Ich wünsche Dir alles Gute

Die Kinder haben Anspruch auf Halbwaisenrente und jahrelang geschieden, dann wird wahrscheinlich gar kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt mehr bestehen