Wird das Bürgergeld weniger mit dem dem Unterhalt?

1 Antwort

Wird als jeweils Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet und entsprechend bekommt sie dann weniger Leistungen vom Jobcenter gezahlt.

Kann ein Kind seinen Bedarf durch Unterhalt und Kindergeld selber decken, fällt es aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Mutter raus.

Eventuell nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, würde wieder zum Einkommen der Mutter und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Ohne Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen könnte die Mutter dann davon im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Dann könnte ggf.ein Anspruch auf Wohngeld für das Kind geprüft werden, sollte es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können.