Wie kann ich mich, als bürgergeldempfänger, rückwirkend vom rundfunkbeitrag befreien lassen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst für bis zu 3 Jahre rückwirkend die Befreiung beantragen (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Dazu musst du nur den Antrag:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

ausfüllen und dann mit den Bewilligungsbescheiden in Kopie zusammen an den Beitragsservice per Brief senden. Du erhältst dann eine rückwirkende Befreiung und deine Schuld wird automatisch gestrichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu 3 Jahren möglich, wenn man die Voraussetzungen für diesen zurückliegenden Zeitraum erfüllt hat.

Selbst wenn Du keine Bewilligungsbescheide mehr haben solltest, wirst Du ja sicher deine Bestätigungen über den Leistungsbezug für die Rentenversicherung noch haben, denn die soll man zu seinen Rentenunterlagen legen und nicht entsorgen.

Detlef673 
Fragesteller
 15.04.2024, 16:19

Die Bewilligungsbescheide habe ich noch. Weißt du wie ich das beantragen kann? Die kann man die ja telefonisch nicht kostenlos erreichen kann.

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isomatte  15.04.2024, 16:25
@Detlef673

Du hast doch sicher mit der Forderung eine Nummer oder ein Aktenzeichen erhalten !

Dann machst Du von deinen Bescheiden eine Kopie, oder reichst die Nachweise für den Rundfunkservice der letzen max. 3 Jahre ein, die waren ja bei den jeweiligen Bewilligungsbescheiden vom Jobcenter dabei.

Würde dann von diesen aber zur Sicherheit einmal eine Kopie machen.

Dann wird der Rundfunkservice schon schriftlich reagieren.

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Ich hatte mich über Jahre nicht darum gekümmert, über 1000 € waren da aufgelaufen. Als ich dann mal die Befreiung, die mit dem Leistungsbescheid kam abgeschickt hab, haben die alles komplett gestrichen.

Ist aber nicht gesagt, dass die immer so locker sind.

Detlef673 
Fragesteller
 15.04.2024, 12:47

Ok ich werde mal schauen was kommt danke

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Eine Befreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Besprich das mal mit deinem Fallmanager. Vielleicht kann der dir eine entsprechende Bescheinigung geben.

Hoegaard  15.04.2024, 12:44

Den Firlefanz kann er sich sparen, befreit wird ab Antragstellung und nicht rückwirkend

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