Bin ich verpflichtet auch noch Rundfunkgebühren zu zahlen?
Meine Mutter ist zu ihrem Freund gezogen und ich habe bisher nie GEZ bzw. Rundfunkgebühren gezahlt, da ich damals immer zusammen mit meiner Mutter gewohnt habe. Nun ich lebe im gleichen Haus mit den beiden und der Freund meiner Mutter zahlt bereits Rundfunkgebühren. Die Adresse etc. ist gleich. Meine Mutter hat sich nun auch befreien lassen. Kann ich ebenso den Freund meiner Ma (gleiche Adresse wie meine) beim Beitragsservice angeben um nicht nochmal extra zahlen zu müssen?
7 Antworten
Wenn du nicht in einer Wohnung mit dem Freund deiner Mutter wohnst, musst du selbst den Rundfunkbeitrag für deine Wohnung zahlen und dich beim Beitragsservice anmelden. Die gleiche Adresse reicht nicht, um der Beitragspflicht auszukommen.
Du bist offensichtlich zusammen mit deiner Mutter umgezogen und hast dich hoffentlich beim Meldeamt umgemeldet. Die übermitteln das an den Beitragsservice und du wirst von denen angeschrieben. Wenn du dann angibst, in der Wohnung zusammen mit dem Freund deiner Mutter zu wohnen, obwohl das nicht der Fall ist, wäre das Betrug.
Im Übrigen handelt es sich dabei nicht um eine "Mafiafirma" an die man Schutzgeld abdrückt, sondern um eine vom Gesetz dir auferlegte Zahlungspflicht, mit der du solidarisch eine der für unsere Demokratie wichtigsten Informationsquellen bezahlst. Ohne den ör Rundfunk wären alle anderen Rundfunk- und Fernsehprogramme gar nicht zulässig.
es handelt sich um 55,08 € im Quartal, also 18,36€ mtl. , das läßt du doch locker an einem Samstag im Eiscafe zB.. oder anderes . . und du kriegst dafür ja Fernsehen, Radio, Autoradio, Funkwecker, Radiowecker usw .. du müßtest ein Vielfaches bezahlen , wenn wie gefordert alles privat abzuschließen ist usw ,
selbst Hartz IV Empfänger, Grundsicherung usw .. schließen alle sonst was alles ab im Internet usw.. , aber wegen dem popeligen Rundfunk sind die dann befreit.. da ist der Staat natürlich auf einem Auge blind, denn die Hartz IV Empfänger könnten diesen Beitragsservice ähnlich wie Bier und Zigaretten locker auch bezahlen ..
Natürlich musst du bezahlen. Du wohnst ja in diesem Mehrfamilienhaus in einer eigenen kleinen Wohnung.
Du hast eine Frage gestellt und ich habe dir die Rechtslage erklärt.
Was willst du hier? Tricks wie du mit skrupellosen Methoden alles haben kannst, aber möglichst wenig bezahlen musst.
Was denn haben? Ich schaue kein Verblödungs TV und höre kein Radio.
nur wenn du vom Amt die Anmeldebescheinigung als ersten Wohnsitz beim gemeinsamen Haushalt vorweisen und vorzeigen kannst . Anmeldung bedeutet ja gleichzeitige Abmeldung und du wirst gemeldet. dann eben befreien lassen, da ja trotz unterschiedlichen Namen ein gemeinsamer Haushalt vorliegt
Wenn ihr alle im selben Haushalt lebt, ist das in Ordnung.
Wenn du bisher selbst Rundfunkgebühren bezahlt hast, musst du die Änderung bei der GEZ am besten unter Angabe der Mitgliednummer des Freundes deiner Mutter, anzeigen. Die können es nicht wissen und würden weiter abbuchen.
Habe in meinen 26 Jahren noch keinen Cent an diese Mafiafirma gezahlt.
Wohnt Ihr im gleichen Haushalt? Dann musst Du nichts bezahlen. Hast Du einen eigenen Haushalt, dann solltest Du bezahlen.
Besser kann man es nicht erklären. daniel1471 will es nicht begreifen. Da kannst du dir alle Mühe geben, es reicht nicht.