Unterhalt..?

4 Antworten

Mir geht es nicht um das Geld, sondern einfach darum das er überhaupt nichts macht.

Wo sind deine Eltern?

Rechtlich gesehen:

  • Unterhaltspflicht hängt nicht davon ab, ob jemand Bürgergeld erhält, sondern davon, ob er leistungsfähig ist.
  • Auch mit geringem Einkommen könnte er zumindest einen Mindestunterhalt leisten müssen. Falls sein Einkommen zu gering ist, um den Mindestunterhalt zu zahlen, könnte der Unterhaltsanspruch des Kindes vorerst entfallen.
  • Bürgergeld allein ist in der Regel unpfändbar und wird nicht für den Unterhalt herangezogen.

Am besten lässt sich der Anspruch beim Jugendamt prüfen. Dort kann man auch eine Beistandschaft einrichten, um den Unterhalt rechtlich durchzusetzen.


Lona34 
Beitragsersteller
 22.01.2025, 22:42

Was meinst du mit dem Satz "wo sind deine Eltern?" ?

SignumCore  22.01.2025, 22:44
@Lona34

Ich meine Unterstützung von den Eltern. Wenn die Eltern da sind, ist ein Verräter nicht mehr nötig (Der hat sowieso fast nichts)

Lona34 
Beitragsersteller
 22.01.2025, 22:50
@SignumCore

Meine Eltern sind für mich da. Er hat SEINEN Eltern nichts von dem Baby erzählt und mein Sohn ist bereits 10 Monate

Bevor ich zu den Fakten komme, möchte ich mein Mitgefühl aussprechen Deine Situation tut mir sehr leid. Doch auch in dieser Phase stehen dir viele Hilfsmöglichkeiten zu.

Grundsätzlich muss der Vater eines Kindes Unterhalt zahlen, unabhängig davon, ob er Bürgergeld bezieht oder nicht. Die gesetzliche Grundlage dafür ist gesetzlich geregelt. Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten.

Selbstbehalt: Personen, die Bürgergeld beziehen, haben einen sogenannten Selbstbehalt. Dieser liegt aktuell (Stand 2025) für erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei etwa 1.370 Euro netto monatlich. Das bedeutet, dass erst Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, für Unterhaltszahlungen verwendet werden kann. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt der Selbstbehalt bei etwa 1.200 Euro.

Ein Minijob allein wird in der Regel nicht ausreichen, um über den Selbstbehalt hinauszukommen. Wenn er jedoch zusätzlich einen zweiten Job hat, wessen Lohn unbekannt ist, könnte das Einkommen über dem Selbstbehalt liegen, und er müsste unter Umständen Unterhalt zahlen.

Du solltest unbedingt:

1. Vaterschaftsanerkennung: Wenn das Kind auf die Welt gekommen ist, solltest du dringend die Vaterschaft anerkennen lassen.

muss die Vaterschaft offiziell anerkannt werden oder durch ein Gericht festgestellt werden.

2. Unterhaltsberechnung: Beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, wenn der Vater nicht zahlt oder zahlungsunfähig ist. Das Jugendamt prüft dann seine finanzielle Situation.

Das wichtigste für dich. Ich falle schnell in mein beruflichen Alltag zurück. Entschuldigung.

Er kann sich nicht komplett vor der Unterhaltsverpflichtung drücken, auch nicht durch den Bezug von Bürgergeld. Es kommt hängt davon ab, wie viel er tatsächlich verdient und ob sein Einkommen den Selbstbehalt übersteigt.

Dies solltest du dringend vom Jugendamt und von einem Anwalt für Familien und Sozialrecht klären lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Justizfachangestellte neben dem Richter im Familiengericht

Wenn er nicht zahlt, geht das Jugendamt in Vorleistung. Er muß dann die Schulden zurückzahlen.