Auszug nach 14 Jahren? muss gestrichen werden oder nicht? Eigentümer wechsel gabs zwischendurch.?
Hallo,
nach knapp 14 Jahren ziehe ich aus der Wohnung um. es gab vor jahren einen Eigentumerwechsel. der Jetzige vermieter hat quasi die Wohnung vermietet gekauft(mit mir als mieterin). muss ich den die Wohnung streichen?
2 Antworten
Der jetzige Eigentümer hat die Verträge übernommen, somit mit allen Rechten & Pflichten, sofern schriftlich vereinbart. Gleiches gilt für die Mieter.
Daher solltest Du den Mietvertrag prüfen.
Ist nichts vereinbart, dann greift das Mietrecht.
Hier sind einige Details erklärt:
Die Antwort findest du im Mietvertrag.