Dachüberstand Grenzbebauung? In Niedersachsen?
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen. Wir haben ein kompaktes Grundstück und müssen auf diesem ein Doppelbungalow errichten lassen, dabei ist jeder Meter den wir zur Grenze ausreizten können entscheidend. Das Grundstück befindet sich in Niedersachsen.
Geplant ist ein Dachüberstand vom 0,5Meter. Wie mir bekannt ist muss der Abstand des Gebäudes (Mauer) zur Grenze 3Meter betragen. Muss der Dachüberstand dabei mit berücksichtigt werden? Sprich das die Mauer vom Haus zur Grenze quasi 3,50 Meter entfernt wäre?
5 Antworten
Ja, auch mit dem Dachüberstand muss der Abstand zur Grenze eingehalten werden.
meines Wissens nach gilt der der Grenze nächste punkt als messpunkt
also die aussenkante der Dachrinne
Geplant ist ein Dachüberstand vom 0,5Meter. Wie mir bekannt ist muss der Abstand des Gebäudes (Mauer) zur Grenze 3Meter betragen.
So ist es.
Muss der Dachüberstand dabei mit berücksichtigt werden?
Nein. Zumindest in Bayern nicht (mehr), das kann aber im Geltungsbereich einer anderen LBO anders sein. In der früher geltenden Fassung der LBO war das noch anders geregelt.
Der Dachüberstand wird bis 30 oder 40 cm nicht angerechnet. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Bitte in der zuständigen Landesbauordnung bzw. Baudurchführungsverordnung nachschauen.
Dein Auto hat auch eine Gesamtbreite von Außenspiegel zu Äußenspiegel und nicht von Metall zu Metall. Also wird auch beim Bau das Gleiche gelten