Hat man als Käufer Rückgabe Recht ,wenn man Produkt aus Ebay Kleinanzeigen von einer Privatperson kauft?
5 Antworten
Du drückst dich seltsam aus. Wahrscheinlich meinst du, ob man als Käufer ein Rückgaberecht hat?
Das gibt es nie. Und es hat nichts damit zu tun, ob der Verkäufer privat verkauft. Der Verkäufer kann es nur freiwillig einräumen, und das ist dann unabhängig davon, auf welche Art der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Wenn du mehr Informationen gibts, kann ich dir weniger allgemein antworten.
bei ebay Kleinanzeigen geht man zum Verkäufer schaut sich das Produkt an , spricht mit dem Verkäufer und nimmt dann das Produkt mit oder nicht. Da es meist Privatverkäufer sind, muss eine Rücknahme abgemacht worden sein. Die entfällt aber , weil das Produkt bei der Abholung ausführlich begutachtet werden kann
kannst du machen , dann hast du uU Schwierigkeiten, oder du machst es wie normal: Verkauf bei dir > Geld > danke schön und tschüss
wenn der Käufer bei dir vor Ort war , hatte er doch die Möglichkeit das Produkt zu testen. Ich würde die Rücknahme ablehnen
Nein er hat das Produkt nicht getestet ,das Produkt würde ja versendet.Er wohnt weit entfernt von mir und er wollte mit Versand
dann hast du nun die Schwierigkeiten , ebay Kleinanzeigen ist nicht für den Versand gedacht .
Wieso, ich habe doch in meiner Anzeige geschrieben ,dass es sich um einen Privatkauf handelt und bei Privatkauf gilt doch kein Rückgaberecht
...und bei Privatkauf gilt doch kein Rückgaberecht
Es gibt auch beim Kauf von einem gewerblichen Verkäufer kein Rückgaberecht, es gibt hier lediglich ein Widerrufsrecht.
Wenn der VK im Angebot "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ stehen hat, dann nicht ...
Die Kleinanzeigen sind für Verkauf Vorort ... also ansehen und ausprobieren.
Die Gewährleistung hat nichts mit damit zu tun, ob der Verkäufer ein Rückgaberecht einräumt.
Versand schließt Ebay Kleinanzeigen aus. Da gibt es auch Warnungen, was die Abwicklung betrifft
Man soll regional vor Ort abholen & zahlen.
Private Verkäufe sind nicht zu verwechseln mit einem Fernabsatzrückgabegeschäft nach § 312 d BGB von Firmen.
Das ist ein Kleinanzeigenportal
Nein meist steht unten noch "keine Garantie und Zurücknahme da Privakauf" kannst nur auf Kulanz hoffen wenn du beweisen kannst das beim kauf irgendetwas nicht stimmte
Ein Recht auf Rücknahme gibt es nie, also ist es sinnlos wäre , es auszuschließen.
Ebenso gibt man eine Garantie freiwillig, so dass man diese ebenfalls nicht ausschliessen kann.
In meiner Anzeige stand keine Garantie und Gewährleistung
Die Garantie kannst du nur freiwillig geben. Was du nicht gibst, kannst du nicht ausschließen.
Die Gewährleistung auszuschließen ist sinnvoll. Aber was soll das mit einem Recht auf Rückgabe zu tun haben?
Ich selbst habe einen Artikel verkauft und die Person will den Artikel zurückgeben,ich will aber die Rücknahme nicht annehmen ,da das Produkt schon von dem Käufer benutzt wurde
Ich selbst habe einen Artikel verkauft und die Person will den Artikel zurückgeben,ich will aber die Rücknahme nicht annehmen ,da das Produkt schon von dem Käufer benutzt wurde
Wie hat Dein Käufer denn bezahlt?
Wie sieht es mit Versand aus?