Kann man wegen Sexueller Belästigung ins Gefängnis kommen?

5 Antworten

Ja, man kann dafür durchaus ins Gefängnis gehen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/184i.html

Man muss aber nicht automatisch dafür ins Gefängnis gehen, sondern es kann auch nur eine Geldstrafe geben. Dann darf es kein lt. Gesetz besonders schwerer Fall sein, sprich eine Gruppe begrabscht ein Mädchen/eine Frau.

Das Strafmaß hängt von mehreren Faktoren ab, wie Einsicht, Reue, einzelne Tat und ob der Täter noch jugendlich war.

Den Strafbestand sexuelle Belästigung gibt es seit 10.11.2016, also so ziemlich genau 3 Jahre. Ist die Tat zuvor passiert, greift der Paragraph noch nicht, es wird aber in diesem Fall gerne auf die sexuelle Beleidigung ausgewichen.

Ich hoffe dein Freund hat daraus etwas gelernt, dass solches Handeln durchaus Konsequenzen haben kann.

Wenn er genug Vorstrafen, womöglich im selben bereich, hat, wäre das eventuell möglich. Ohne Vorstrafen ist es wohl sehr sehr unwahrscheinlich. Was genau soll er denn überhaupt gemacht haben, wenn man fragen darf? So kann man das auch kaum beurteilen. Auch das alter des täters und des opfers spielt wohl eine große Rolle.

Da alles Verjährt außer Mord(ich aber nicht die Verjährung von Sexueller Belästigung nicht kenne) denke ich wenn du dich selber Stellen würdest, es dir Leid tuen würde und du dich beim Opfer entschuldigst eig gut wegkommst(wobei es jetzt drauf ankommt wie stark diese Belästignung war

Zitat von Google antworten

"Die „einfache“ Sexuelle Belästigung nach Absatz 1 sieht einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. „Besonders schwere“ Fälle sind dagegen nach Absatz 2 mit einer Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. ... einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren bereithält."

Er war dein Freund und hat sich sexuell belästigt 🤔

Das muss ja n schlimmes Vergehen gewesen sein. Eher ne Vergewaltigung. Sonst kann er sich da ganz leicht rausreden und auch so wird das schwer nachzuweisen sein.

Klar. Der kommt 2 Jahre hinter Gitter

StGB § 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

GandalfPimmler  04.11.2019, 21:34

Du hast doch gar keine infos zur tat, zum alter des täters und opfers und zu den Umständen. Wie kommst du also auf diese aussage 😂

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