Zählt das zu sexueller Belästigung?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Nein es ist keine sexuelle belästigung, sondern 67%
Ja es ist sexuelle belästigung 33%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja es ist sexuelle belästigung

Hallo,

1. Nein, wenn Sie das Gegenteil beweisen können, so haben Sie keine Verurteilung bzw. Strafe zu befürchten.

2. Es handelt sich bei dem Inhalt in jedem Falle um eine Beleidigung, die Sie zur Anzeige bringen können.

3. Ich würde hier keine Geldstrafe erwarten, sondern vielmehr eine Einstellung des Verfahrens. Eine üble Nachrede ist ein sogenanntes Ehrschutzdelikt, das nur sehr selten zur Anklage gebracht wird. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Einstellung zu rechnen. Sollte die Tat wider Erwarten zur Anklage gebracht werden, haben Sie eine Geldstrafe von kaum mehr als 20 Tagessätzen zu befürchten.

Sirlanilot 
Fragesteller
 21.03.2020, 14:56

Was sind denn 20 tagessätze?

0
Paul794540  21.03.2020, 15:05
@Sirlanilot

Das ist die Zahl, mit der Ihr Monatsnettoeinkommen geteilt durch 30 multipliziert wird. Dadurch errechnet sich die Geldstrafe.

0
Sirlanilot 
Fragesteller
 14.07.2020, 23:20

Huhu ich Huber Post bekommen. Wurde eingestellt sie anzeige :)

0
Ja es ist sexuelle belästigung
Sexuelle Belästigung in Chats

Es muss nicht immer ein Austausch von Bildern oder Videos stattfinden, um in den strafrechtlich relevanten Bereich zu gelangen. Auch anzügliche Bemerkungen in Chatrooms können einen Straftatbestand verwirklichen. Hier kommt meistens die sexuelle Beleidigung nach § 185 StGB in Betracht. Auch als Spaß gemeinte Äußerungen können Ihnen Probleme bereiten. Seien Sie sich bewusst, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und eine Anonymität praktisch nicht existiert. Die Strafverfolgungsbehörden gehen in den letzten Jahren konsequenter denn je gegen die Cyberkriminalität vor.

https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/informationen/weitere-informationen/sexualstrafrecht-im-internet/

Sirlanilot 
Fragesteller
 21.03.2020, 14:45

Danke. Gut :) dann weiss ich bescheid

2

Wichtige Informationen stecken in einer älteren Frage von Dir.

Du hast diese Informationen nicht der Polizei weitergegeben ( wie es richtig gewesen wäre), sondern seinem Arbeitgeber, worauf deinem Ex durchaus Konsequenzen drohen können.

Besser wäre es gewesen die Bekannte zur Anzeige zu überreden bzw die Sache auf sich beruhen zu lassen, als sie nicht wollte.

Was du jetzt unbedingt machen solltest einen Anwalt mit dazu ziehen. Mit diesem solltest du das weitere Vorgehen besprechen.

Der Screenshot zeigt aus strafrechtlicher Sicht Beleidigungen. Je nachdem wie alt diese sind, sind diese schon verjährt.

Also, Anwalt aufsuchen ihm den kompletten Sachverhalt schildern, die Beleidigungen zeigen und von der häuslichen Gewalt erzählen.

Das ist das Beste, was du machen kannst.

Sirlanilot 
Fragesteller
 21.03.2020, 15:50

Äh nein?! Ich bin hochschwanger und werde mich dem Stress nicht aussetzen 😅

0
catchan  22.03.2020, 11:48
@Sirlanilot

Das, was dich in Stress versetzt kann ich nicht nachvollziehen.

Ich rate dir davon ab auf die Anzeige ohne Anwalt reagieren.

0
Nein es ist keine sexuelle belästigung, sondern

Anscheinend willst du dich egal wie an ihn rächen wegen was auch immer. Du fühlst dich verletzt vom dem was er sagt weil er ja zum Teil recht hat, weil du das nicht wahrhaben willst suchst du nach Gründen damit diese Nachrichten keinen Wert mehr haben *Anstatt ihn einfach zu blockieren und einfach anfängst weiter zu leben!*

Sirlanilot 
Fragesteller
 21.03.2020, 15:15

Du hast 0 Ahnung :D

0
Sirlanilot 
Fragesteller
 22.03.2020, 09:02
@LysaArryn

Ja klar Nein ich werde mich nicht rechtfertigen hab besseres Zutun

0
Nein es ist keine sexuelle belästigung, sondern

Er beschreibt ja nur. Ich würde mir an deiner Stelle schleunigst einen Anwalt suchen (für Zivilrecht):