Guten Tag,

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Anzeige wegen des Verstößes gegen die "Coronaregeln" erfolgt. Hier droht Ihnen ein Bußgeld.

Ein Bewährungsdwiderruf kommt aber nur in Betracht, wenn Sie iene neue Straftat begangen haben, was bei dem geschilderten Verstoß nicht gegeben ist.

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Guten Tag,

Was heisst kaputt; kann der automatische Türöffner nicht bedient werden oder kann die Haustür nicht verschließen bzw. aufsperren?

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Hallo,

Unter den gegebenen Umständen rate ich Ihnen an, umgehend einen RA mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.

Nimmt ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter für die außergerichtliche Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche einen Rechtsanwalt in Anspruch, werden die hierdurch entstehenden Kosten nämlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gedeckt.

Da Sie an dem Unfall keinerlei Verschulden trifft (=Auffahrunfall) sind die RA-Kosten hier als Kostenposition des Ihnen zustehenden Schadensersatzes ersatzfähig.

Der RA wird die gegnerische Versicherung auf Zahlung Schadensersatz (=Ersatz sämtlicher Behandlungskosten sowie ein etwaiger Verdienstausfallschaden) sowie auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen.

Lassen Sie sich in jedem Fall zu Beweissicherungszwecken sämtliche erlittenen körperlich-gesindheitlichen Schäden von dem Krankenhaus oder einem Arzt dokumentieren.

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Hallo,

Das Problem ist , dass die Polizei bei reinen Sachschäden oft gar nicht mehr kommt .

Daher war es völlig ok nicht die Polizei zu rufen

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Hallo,

auch wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für sie hat ist er dennoch verpflichtet, sie entsprechend ihrem Arbeitsvertrag zu vergüten.

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Hallo,

In welchem Bundesland wohnen Sie denn ?

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Hallo,

Der Befall der Mietwohnung mit Mäusen stellt regelmäßig einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 BGB kraft Gesetzes zur Minderung der Miete berechtigt.

Hierbei ist es rechtlich auch völlig unerheblich, ob - wie der Vermieter behauptet - das Problem bereits früher existierte, denn als Vermieter haftet er Ihnen verschuldensunabhängig für das Vorliegen dieses Mietmangels.

Nach der Rechtsprechung sind Sie daher zu einer Minderung der Miete in Höhe von 10% berechtigt (Amtsgericht Rendsburg, WuM 1989, 284).

Bemessungsgrundlage für die Minderung ist hierbei die Warmmiete!

Ihre Mietminderung können Sie solange aufrecht erhalten, wie der Mangel der Mietsache nicht dauerhaft und vollständig beseitigt ist.

Eine rückwirkende Mietminderung können Sie ebenfalls geltend machen: Die Miete kann auch rückwirkend vorgenommen werden ab demjenigen Zeitpunkt, zu dem Sie dem Vermieter den Mangel erstmals mitgeteilt und diesen zur Mangelbeseitigung aufgefordert haben.

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Hallo,

Sie brauchen hier keine Angst haben.

Jüngere ist ein unbestimmter Begriff und kann alles mögliche heißen.

Selbst wenn die Personen unter 18 Jahren alt ist ist es unbedenklich, wenn man nicht eine Vertrauensstellung oder Ähnliches ausnutzt.

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Hallo,

Ihr Arbeitgeber muss selbstverständlich offen legen, woher die minus Stunden kommen. Minusstunden

sind nämlich nur solche Stunden, auf die der Arbeitnehmer Einfluss nehmen kann. Das sind zum Beispiel Stunden, die angefallen sind weil Sie später gekommen sind, oder früher gegangen sind, oder sich einen Tag frei genommen haben.

Keine Minusstunden sind solche Stunden, die deswegen anfallen weil Der Arbeitgeber keine Arbeit versichert

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Hallo,

Nach § 559 BGB darf Ihnen der Vermieter die Miete dann erhöhen, wenn die Maßnahme eine Verbesserung des Wohnkomforts mit sich bringt. Wenn also der Vermieter einen Balkon errichtet, dann stellt dies eine solche Verbesserung dar.

Nach § 559 IV BGB bleibt eine Mieterhöhung allerdings dann außer betracht, wenn die Erhöhung für Sie eine unangemessene Härte darstellt, Sie sich also die Mieterhöhung nicht leisten können. Insoweit können Sie sich auf das Vorliegen von Härtegründen im Sinne von § 559 IV BGB berufen.

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Hallo,

Darf ich Sie fragen:

1) Was haben Sie denn mit dem Vermieter vereinbart

2) Was ist denn unter dem Parkett?

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Hallo,

wie hoch ist denn Ihr Monatslohn insgesamt (netto) ? War der Monitor neu ? Wie alt, ca.? WEas wurde denn für den Schaden abgezogen ? Wie kam es denn überhaupt zu dem Schaden ?

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,

Natürlich ist dem Vermieter daran gelegen finanzielle Sicherheit beim Mieter zu erlangen. Natürlich wird er einen Mieter der gut verdient immer bei einer Vermietung vorziehen.

Auf der anderen Seite wird ein Interessent der 30.000 EUR im Monat verdient eher eine Wohnung kaufen als eine Wohnung mieten wollen.

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,

Vom Kaufvertrag zurücktreten können Sie dann wenn die Käufer eine Vertragsverletzung begangen haben. In diesem Falle können Sie nach § 346 BGB vom Vertrag zurücktreten.

Eine Vertragsverletzung liegt dann vor, wenn die Käufer nicht innerhalb einer gesetzten Frist den Kaufpreis entrichten.

Sie sollten also vor einem Vertragsrücktritt den Käufer eine feste Frist zur Zahlung setzen. Ist diese Frist überschritten dann können Sie grundsätzlich vom Kaufvertrag zurücktreten.

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Hallo,

Wenn Sie die Artikel fälschlicherweise erworben haben, so können Sie die Anfechtung wegen eines Irrtums nach § 119 BGB erklären. Der Kaufvertrag wird dann rückwirkend nichtig. Die Anfechtung sollten Sie schnellstmöglich erklären, da jedes schuldhafte Zögern dazu führt, dass Sie Ihr Anfechtungrecht verlieren.

Wenn Sie sofort anfechten, können Sie Ihren Kaufpreis zurückverlangen, müssen dann im Gegenzug die Ware zurückgewähren.

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Hallo,

Im Strafrecht gilt, dass der Staat Ihnen die Straftat, derer Sie beschuldigt werden, nachweisen muss. Wenn Ihnen der Joint nicht sicher zugeordnet werden kann, so muss das Verfahren eingestellt werden.

Sie müssen insofern zu den Vorwürfen nichts sagen, zumal Sie ein Schweigerecht haben.

Sie können jedoch auch - ggf. durch einen Strafverteidiger - sich zu den Vorwürfen einlassen und darauf hinweisen, dass Sie mit dem Joint nichts zu tun haben. Sofern Sie dies tun möchten,

In jedem Falle sollten Sie sich nicht zu viele Gedanken machen, da Sie keiner Straftat schuldig sind, sodass sich für Sie hieraus keine Konsequenzen ergeben werden.

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Hallo,

In jedem Falle sollten Sie hier Kündigungsschutzklage erheben. Bitte beachten Sie hier die Klagefrist von 3 Wochen ab zugang der Kündigung.

Wenn ein anderer Mitarbeiter auf Ihre Stelle angelernt wir, dann spricht das gegen das Vorliegen eines betrieblichen Grundes. Im Klageverfahren muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass hier ein Kündigungsgrund bestanden hat. Kann er es nicht, dann läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Daneben wird der Richter in der Güteverhandlung einen Aufhebungsvertrag gegen Abfindung vorschlagen. Als Abfindungshöhe können Sie pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt in Ansatz bringen.

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