Kann man von der Polizei verlangen, das Handy von jemanden zu überwachen, wenn der begründete Verdacht, der Üblen Nachrede besteht?

8 Antworten

Nein kann man nicht auch bei übler Nachrede nicht selbst wenn sie bestätigt wird kannst du der Polizei nicht anschaffen das Handy zu überwachen

das Handy wird erst überwacht wenn jemand anders kriminell ist Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Demokratie usw dar steht aber nicht wegen so etwas

Verlangen kannst du es immer. Nur wirst du damit nicht weit kommen da nur ein Richter so etwas veranlassen kann. Der muss dann aber auch zuerst Beweise sehen die es zulassen würden. Wenn du da hingehen solltest wird dich die Polizei höchstens darüber belehren was da gemacht werden kann und was nicht. Die werden dir auch erklären welche Möglichkeiten du hast aber ein Handy überwachen werden die ohne richterlichen Beschluss nicht.

Das was du verlangst ist das ein Handy überwacht wird und somit auch die Gespräche mit anderen. Sollte es wirklich wahr sein was du behauptest dann kann die Polizei durchaus jemanden dadurch überführen meine ich aber das Problem sind die unschuldigen die mit hineingezogen werden.

Dazu benötigt man einen richterlichen Erlass, und den zu bekommen ist unwahrscheinlich, dazu ist der Strafbestand zu banal.

Das kann nur der Staatsanwalt veranlassen und ja es ist möglich, meins wurde abgehört und ich wurde 24h verfolgt von der Polizei....ich laufe durch die City und denke mir die ganze Zeit...hä mir kommt ständig eine Polizei entgegen...ich laufe um eine Kurve...da steht schon wieder eine Polizei.... Man sieht den ganzen Tag ein Polizei Auto entgegenkommen.

Kommt auf deinen Job drauf an, ein bekannter hat die Berechtigung dazu. Jedoch nicht über die Polizei sonder SEK