Darf die Polizei bei Verdacht auf einen Diebstahl einen Minderjährigen im Fitnessstudio in Gewahrsam nehmen?
Darf die Polizei einen Minderjährigen mitten in einer Örtlichkeit wie ein Fitnessstudio in Gewahrsam nehmen wenn der Verdacht besteht das ein Diebstahl von dieser Person begangen worden ist, aber es noch keinen konkreten und stichhaltigen Beweise dafür gibt ? kann es sogar so weit führen das die Polizei diese minderjährige Person in Handschellen aus dem Fitnessstudio führt ?
3 Antworten

Handschellen kommen nur dazu, wenn die Person sich wehrt. Sollte man also nicht machen. Jemanden in Gewahrsam nehmen heißt ja auch Beweissicherung zu führen. Nur für eine Strafe (das legt dann ein Richter fest) muss man überführt sein.
Und nicht immer auf "minderjährig" ausruhen. Ab 14 ist man strafmündig!

handschellen wären glaube ich auch übertrieben in so einer situation

Die Polizei hat sich in diesem Fall in erster Linie an die Eltern zu wenden.


Kurz und knapp: Ja.


warum ?