mietfrei wohnen anmelden?

4 Antworten

Ich kann der Frage nicht so ganz folgen. Wo soll dich der Vermieter anmelden?

Wenn du dort wohnen willst, also einen Wohnsitz habenw illst , müsst ihr a) die Erlaubniss des Vermieters einholen und b) musst du deinen wohnsitz ummelden. (Formular von der Schwester ausgefüllt)

Der Vermieter meldet garnichts, ausser obs für Ihn okay ist oder nicht.

Ob und wieviel Meite du deiner Schwester zahlst interessiert auch niemanden (ausser deiner Schwester)

Kleine Ergänzung: laut Melderecht ist a) nicht die Voraussetzung für b).

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Du meldest dich selbst an, denn du bist die meldepflichtige Person, wenn du irgendwo einziehst.

Die notwendige Bescheinigung zur Anmeldung erhältst du von deiner Schwester, denn du ziehst in Ihre Wohnung mit ein.

Zur Anmeldung in der Wohnung deiner Schwester ist die Einverständnis des Vermieters nicht notwendig.

Melderecht und Mietrecht haben absolut nichts miteinander zu tun. Die Pflicht deinen Wohnsitz bei deiner Schwester anzumelden besteht unabhängig davon, ob du dort wohnen darfst oder nicht.

Die Meldepflicht resultiert nur aus Tatsachen, also eben daraus ob du dort tatsächlich wohnst oder nicht, und nicht darauf ob es dir erlaubt ist.

Im übrigen musst du den Wohnsitz nicht anmelden, wenn du dort nicht länger als 6 Monate wohnen wirst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, nur deine Schwester kann dir die "Wohnungsgeberbescheinigung" ausstellen, denn sie gibt dir die Wohnung und dann kannst du dich anmelden.i

Deine Schwester ist Wohnungsgeberin. Ummelden musst Du dich aber selbst.

mit ihrer Unterschrift? weil im vordruck steht Unterschrift vermieter

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@einfachchris92

Sie kann als Wohnungsgeberin unterschreiben. Du darfst bis zu 6 Wochen dort wohnen. Ansonsten muss der Eigentümer sein Einverständnis geben.

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Die Schwester darf als NICHTEIGENTÜMERIN ihre Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieter die Wohnung NICHT weitervermieten.

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@LouPing

ich zahle nichts, der vermieter sagt Wohnen darf ich da aber halt nicht vertraglich

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@einfachchris92

Auch dann darfst du ohne Zustimmung des Vermieters nicht weitervermieten.

Die Wohnung ist EIGENTUM des Vermieters.

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@LouPing

ja wie gesagt er meinte wohnen klar aber nicht als Untermiete

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@einfachchris92

Dann darfst du mit SEINER Wohnung kein Geld verdienen. Er kann dich dafür anzeigen, weil Mieteinkünfte müssen versteuert werden.

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@LouPing

ich ziehe bei meiner Schwester dann nur Übergang sweise ein ohne das ich ihr Geld geben muss ( dauergast?)

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@einfachchris92

Mit Zustimmung des Vermieters ist das ok. Sie ist dann auch offiziell unter der Adresse gemeldet und die Nebenkosten werden entsprechend angepasst.

Es ist ihre Aufgabe sich bei Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen, Versäumnisse haben empfindliche Geldstrafen zur Folge.

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