Unterhalt der Eltern bei krankem Kind Ü25 - erwerbsunfähig?

4 Antworten

Wenn das Sozialamt für ein volljähriges Kind eine Eingliederungshilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt erbringt, dann müssen die Eltern derzeit für beide Leistungen unabhängig vom Einkommen max.um die 60 € pro Monat zahlen.

Das wären bei Eingliederungshilfe derzeit noch 34,44 € und bei Hilfe für den Lebensunterhalt 26,49 €, gesamt für beide Leistungen derzeit max.60,93 € pro Monat.

Ab 01.01.2020 fallen dann zumindest diese 34,44 € komplett weg, dann wären max.evtl.noch diese 26,49 € zu zahlen, oder wenn das jährliche Bruttoeinkommen dann über 100.000 € liegen würde.

Es könnte also auch sein das diese 26,49 € dann auch entfallen und nur dann Unterhalt zu leisten wäre, wenn sie mehr als 100.000 € Brutto pro Jahr verdienen würden.

Wenn die Behinderung des Kindes vor der Vollendung des 25 Lebensjahrs eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestreiten kann, dann steht den Eltern zeitlich nicht begrenzt Kindergeld für dieses Kind zu.

Die Eltern sollten das Kindergeld dann aber nicht ans Kind weiterleiten bzw.überweisen, denn dann wäre es anrechenbares Einkommen des Kindes und es würde dementsprechend weniger Leistungen bekommen.

Das Sozialamt könnte dann bei der Familienkasse versuchen das Kindergeld durch Abzweigung an sich auszahlen zu lassen, weil sie ja Leistungen fürs Kind erbringen, wenn die Eltern aber wegen dem Kind Aufwendungen haben, z.B. Fahrkosten um es zu besuchen oder es zu Terminen zum Arzt zu begleiten bzw.Pflegemittel die von der KK - nicht getragen werden kaufen müssten oder mit dem Kind Unternehmungen machen, dann sollten sie im Fall der Fälle auf jeden Fall schriftlich einen Widerspruch einlegen und diesen ausführlich begründen.

Denn dann dürfte das Kindergeld nicht ans Sozialamt abgezweigt werden.

Grundsicherung geht vor Unterhalt. Dazu kommt das Kindergeld und schon sind die Eltern raus aus der Unterhaltspflicht.

Zahlen die Eltern allerdings freiwillig Unterhalt, dann wird der Unterhalt auf die Grundsicherung angerechnet.

AkrobatBerlin93 
Fragesteller
 05.11.2019, 16:32

Kindergeld? - geht das denn noch in ihrem Alter?

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Kessie1  05.11.2019, 16:39
@AkrobatBerlin93

Bei einem behinderten Kind, welches bereits vor dem 25.ten Lebensjahr eine Behinderung hatte wird lebenslang Kindergeld gezahlt.

Um einen langfristigen, sich über das 25. Lebensjahr erstreckenden Anspruch auf  Kindergeld zu haben, genügt es jedoch nicht, dass das Kind als behindert eingestuft wurde: Das Kind muss nach den Gesamtumständen des Einzelfalls aufgrund der Behinderung  außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Objektiv muss es dem Kind also unmöglich sein, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel zu decken.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-bei-behinderung.html

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AkrobatBerlin93 
Fragesteller
 05.11.2019, 17:14
@Kessie1

Oh vielen Dank für die Info.. das war uns gar nicht bekannt.

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Kessie1  05.11.2019, 17:47
@AkrobatBerlin93

Sie soll einen Antrag auf Grundsicherung stellen und die Eltern einen Antrag auf Kindergeld. Gleich alle relevanten Unterlagen beifügen... Wenn die eltern nicht mehr als 100000 Euro Einkommen haben, dann sind sie aus der Unterhaltspflicht raus.

Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Grundsicherung ist auch, dass keiner der beiden Elternteile Einkommen über 100.000 EUR jährlich erzielt.
Laut einschlägiger Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG 24.03.2015, AZ:B 8 SO 9/14 R)
haben volljährige behinderte Kinder, auch wenn sie mit ihren Eltern zusammenleben, Anspruch auf den vollen Regelbedarf nach dem SGB XII. Dabei beträgt die Regelbedarfsstufe 1 100 % Grundsicherung.
Wird Grundsicherung geleistet, sind die Sozialversicherungsträger grundsätzlich gehalten, abzuklären, welche eigenen Mittel der Hilfeberechtigte ggf. einsetzen kann und ob mögliche Unterhaltsansprüche des Hilfeberechtigten bestehen, die er gegen unterhaltsverpflichtete Personen, also gegen die Eltern, geltend machen könnte.
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Je nach Vermögen und Einkommen sind die nächsten Verwandten unterstützungspflichtig.

AkrobatBerlin93 
Fragesteller
 05.11.2019, 16:29

Auch wenn das Kind oder die Person 27 ist? Könnte ich theoretisch mich auch freiwillig melden, sie zu unterstützen um dann zu verhindern dass sie an die Eltern gehen?

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Goodnight  05.11.2019, 16:35
@AkrobatBerlin93

In jedem Alter gibt es die Verpflichtung zur Verwandtenunterstützung. Natürlich kannst du bezahlen, dem Amt ist es völlig egal woher das Geld kommt.

Warte jetzt erst einmal ab, ob deine Eltern genügend Einkommen und Vermögen haben um unterstützungspflichtig zu werden.

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