Kann das Jobcenter mich einfach so abmelden und zur Sozialamt schicken?

6 Antworten

So ein Attest besagt aus meiner Sicht nicht unbedingt viel.

Wenn, dann mußt Du Dich krankschreiben lassen.

Zusätzlich vielleicht vom Arzt via Attest bestätigen lassen, daß es Dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Stunde pro Tag oder so vor dem digitalen Endgerät zu verbringen.

Letzteres klingt jedoch aus meiner Sicht wenig glaubhaft. Es sei denn, Du hast es an den Augen oder Armen/Händen.

Kann das Jobcenter mich einfach so abmelden und zur Sozialamt schicken?

Theoretisch und auch praktisch Ja, wenn es zur Ansicht gelangt, daß Du die Anspruchsvoraussetzungen für ALG 2 nicht (mehr) erfüllst.

Feb91 
Fragesteller
 05.06.2021, 11:24

Ich habe Behinderung von Geburt an. Das heißt, Jobcenter weiß Bescheid worum es sich bei mir geht.

0
Agamemnon712  05.06.2021, 11:25
@Feb91

Das besagt nicht viel. Stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung = Hast Du Anspruch auf ALG 2?

1

Nein den das Attest sagt nicht aus das du Arbeitsunfähig bist nur das du derzeit so eine Massenarmee nicht machen kannst!

Nur wen du Arbeitsunfähigkeit nachweislich bist Dan erst wird das Sozialamt zuständig!

Da Du gesundheitsbedingt nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst / stehen kannst, wäre zukünftig das Sozialamt zur Deckung Deines Grundbedarfs - Grundsicherung zuständig.

Feb91 
Fragesteller
 05.06.2021, 11:04

Wird da kein Gutachten notwendig sein?

1
wilees  05.06.2021, 11:06
@Feb91

Das JC beruft sich auf das von Dir vorgelegt Attest - wo ist jetzt das Problem? Der Grundbedarf ist bei SGB II bzw. SGB XII identisch.

Wirtschaftlich unterscheiden sich beide lediglich bei der Anrechnung von "Nebeneinkommen".

1
Wippich  05.06.2021, 11:09
@wilees

Mehrbedarf ist möglich, bekommt man beim Jobcenter nicht.

1
Wippich  05.06.2021, 11:19
@wilees

 Erwerbsfähig oder halt nicht. Genau das ist es ,man darf nicht Erwerbsfähig sein.

Dann bekommt man ja auch kein Hartz IV mehr.

0
wilees  05.06.2021, 11:22
@Wippich

Sorry - aber das ist so nun einmal nicht richtig - denn wenn ein z.B. chronisch erkrankter nicht erwersfühiger Mensch mit einem Erwerbsfähigen in einer BG lebt, so werden im Bedarfsfall Leistungen nach SGB II gezahlt.

0
Wippich  05.06.2021, 11:29
@wilees

Alles kompliziert.Ich war ja laut Amtsarzt trotz COPD 4 noch drei Stunden Arbeitsfähig. Dann brauchten die ja nicht zu zahlen. Meine EU Rente habe ich aber sofort bekommen.

0
schleudermaxe  05.06.2021, 12:58
@Wippich

Gratuliere, zur EU-Rente gibt es aber nichts vom Job-Center obendrauf. Wäre zu schön, doppelt zu kassieren.

0
wilees  05.06.2021, 13:00
@schleudermaxe

Doch - als Mitglied einer BG gibt es auch für EU-Rentenbezieher bei Bedarf ergänzende Leistungen nach SGB II.

0
schleudermaxe  05.06.2021, 13:01
@wilees

Das käme bei uns aus dem Topf Grundsicherung und somit aus dem Rathaus.

1

Nein, natürlich nicht, denn ein Job-Center wird das müssen. Sind sie doch nur zuständig für die, die auch arbeitwillig und -fähig sind.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Anfang des Jahres wurde für mich vom Ärztlichen Dienst ein Gutachten gemacht. Es soll drin stehen, dass ich trotz all meiner Diagnosen vollschichtig arbeiten kann.

ich wurde nicht eingeladen, um mich vorzustellen. Sondern sie haben einfach einen Bericht erstellt ohne mich aus der Nähe zu untersuchen 🔍.