sozialamt vs jobcenter
Hi da ich psychisch nicht arbeitsfähig bin wurde ich vom Amt auch schon "untersucht" , der psychologische dienst hat mir dies so bescheinigt, nun wurde ich vom artzlichen dienst untersucht und dieser hatte mir den hinweis gegeben das ich eventuell aus dem jobcenter zuständigkeit rausfalle wenn ich nun arbeitsunfähig bin/wäre. auch bräuchte ich noch ein attest vom arzt und falls ich rausfalle müsste ich mich beim sozialamt melden wobei diese dann auch von fall zu fall prüfen ob man genommen wird,
- was ist der unterschied sozialamt vs jobcenter
- hätte ich mich gleich beim sozialamt anmelden sollen und nicht beim jc`
- wovon hängt es ab ob man für das sozial amt in frage kommt? 4 und was für unterschiede bei den bezügen gibt es ? ich könhte mir vorstellen das wenn ich nun einen psychologischen attest bringe ich eine art arbeitsunfähigkeitsrente anstatt harzt4 bekäme? wie sieht das alles detailiert aus
5 Antworten
Beim Sozialamt bekommst du eine Grundsicherung. Die liegt aber ungefähr in der Höhe des ALG II. Das Sozialamt ist zuständig für alle ohne Job, die dem Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen. Welche kleinen Unterschiede bei euch im Einzelnen bestehen, erfährst du dann beim Amt.
Zu 1.:
Im Jobcenter sind die Leute, die wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten können - im Sozialamt die Anderen.
Zu 2.:
Nein, Du konntest es ja vorher nicht wissen, ob Du arbeitsfähig bisit.
Zu 3.:
siehe zu 1.
Zu 4.:
Die Bezüge sind gleich, aber beim Sozialamt musst Du erst Dein Vermögen bis auf eine geringe Summe einsetzten.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Einsatz-von-Einkommen-und-Vermoegen-109.html
Vielleicht kannst Du ja Rente beantragen - ob Du dabei besser dastehst, weiß ich nicht
Könntest Frührentner werden wenn es so ist.
Musst du dich mal erkundigen .
Ich kenne eine vergleichsweise junge Frau, die aus den gleichen Gründen eine Rente bewilligt bekommen hat. Nein, du warst schon richtig beim jobcenter. Die leiten dich weiter, wenn das sein muss und erklären dir alles. Aber: Diese Rente läuft bei eben nicht lebenslang. Ihre Lage wird regelmäßig überprüft, man will sie wieder eingliedern. In welchen Abständen das lauft, weiß ich leider nicht.
Im end Effekt ist das nur eine Verwaltungssache dass du von einem Amt zum anderen kommst .
Das Sozialamt ist zuständig wenn du unter 3h/täglich arbeitsfähig bist und es absehbar ist dass diese Einschränkung länger als ein halbes Jahr andauert . Das Jobcenter ist zuständig für arbeitsfähige Leute . Das Sozialamt für kranke , Rentner die zu wenig Rente bekommen usw zuständig . Das Geld bleibt das gleiche wie bei Harz4 . Du wirst nur nicht mehr ständig genervt mit irgendwelchen Maßnahmen und Terminen sondern musst halt nur nach ablauf des geschätzten Zeitraums wo du arbeitsunfähig bist wieder zum Amtsarzt um zu schauen ob sich an der Situation etwas geändert hat oder nicht . Wenn du irgendwann wieder mehr als 3h täglich arbeitsfähig sein solltest kommst du wieder zum Jobcenter
Mit Arbeitsunfähigkeitsrente hat das nichts zu tun , das ist nochmal eine andere Geschichte