Vollmacht bei einer perso Abholung?

3 Antworten

Eine solche Vollmacht genügt nicht!

Gemäß § 17 Absatz 7 Satz 1 der Personalausweisverordnung (PAuswV) musst du schriftlich erklären, dass du den Pn-Brief zu eID Funktion des Ausweises bekommen hast.

§ 17 Übersendung der Geheimnummer, der Entsperrnummer und des Sperrkennworts
[...]
(7) Die antragstellende Person muss, bevor ihr der Personalausweis ausgehändigt wird, schriftlich bestätigen, dass sie den Brief auf postalischem Weg oder durch Übergabe empfangen hat.

Fügst du der Vollmacht keine entsprechende Erklärung bei, kann deine Schwester deinen Ausweis nicht abholen!!!

Lass dir vom Meldeamt einen Vordruck für eine Vollmacht zur Abholung deines Personalausweises zuschicken. Diese Vordrucke sind schon im System des Meldeamts enthalten.

Aber nun zu deiner Frage...

Jetzt geht's um Grammatik und Rechtschreibung!

Wichtig ist dieser erste Satz:

Hiermit Bevollmächtigte ich Herr (Mein Name)

Wenn zwischen "ich" und "Herr" kein Komma steht, müssen die Daten desjenigen folgen den du zu Abholung deines Ausweises schicken möchtest. Also Name, Anschrift und Ausweisnummer deiner Schwester.

Steht dort allerdings ein Komma, folgen deine eigenen Daten, und erst daraufhin führst du die Daten deiner Schwester an.

So wie es in deiner Frage steht müssen dort die Daten deiner Schwester stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier kommt deine Nummer hin, da es dort um deine Angaben als Bevollmächtigter geht.

Gruß

DerCaveman  06.11.2019, 00:07

Er ist aber gar nicht Bevollmaechtigter sondern Vollmachtgeber. Bevollmaechtigte soll die Schwester sein.

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Du bevollmaechtigst nicht dich selbst sondern deine Schwester. Diese weist sich dann mit ihrem Ausweis aus. Also muessen da Name, Anschrift und Ausweisnummer deiner Schwester rein.