Wegen Truppmann 1 Lehrgang gekündigt?

3 Antworten

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Mündlich zählt kein Kündigung. Du gehst also hin und bietest Deine Arbeitskraft an, schickt man dich nach Hause, dann zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage aufnehmen lassen.

In erster Instanz geht das ohne Anwalt.

MartinoxEagle 
Fragesteller
 06.11.2019, 23:13

Okay vielen dank, ich hatte sowieso vor, morgen (hab ich nicht frei) hinzugehen. Ich bin ja nicht blöd, nachher heißt es, ich bin nicht gekommen und das ist dann der Grund für die Kündigung.

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Kann ja auch nicht sein, dass die Arbeit von Schülern Unternehmensnotwendig ist. Hat der Laden einen Betriebsrat? Bei dem könntest Du mit Deinem Anliegen vorbeischauen. Ansonsten wäre der Aufwand, da rechtlich gegen vorzugehen vermutlich zu groß im Vergleich zum Nutzen. Vielleicht hat der Vorarbeiter aber auch ein Einsehen, wenn Du mit der NBrandSchG argumentierst.

MartinoxEagle 
Fragesteller
 06.11.2019, 15:17

Hab ich, ich habe zu ihm gesagt das ich dazu verpflichtet bin usw. aber ihm hat es nicht gejuckt. Bin bei Piepenbrock und reinige abends bei Marktkauf die Fleischerei hinten, und Piepenbrock ist eine so große Firma (Deutschland weit), da ist es wahrscheinlich genauso kompliziert. Am Arbeitsort müssen immer 3 sein, wir sind Max. 5 (Ein davon Vorarbeiter) einer von den 3 ist nun Krank also sind nur 2 da, jtz muss einer Vertreten, das soll ich machen, obwohl er sich 3 Wochen freigenommen hat... Er könnte es genauso gut, und bei ihm ist es nur normaler Urlaub, also nichts Wichtiges oder etwas für die Allgemeinheit.

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Du hast doch dem Arbeitgeber gesagt, daß Du nach Celle zum Lehrgang fährst?

Der kann Dich mündlich soviel kündigen, wie er will. Ist ohne Wirkung.

MartinoxEagle 
Fragesteller
 06.11.2019, 15:11

Der TM1 findet bei der Kommune statt, also hier in meiner Heimatstadt Cuxhaven.
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Für Morgen z.B. bin ich nicht Freigestellt, also müsste ich da Morgen auch erscheinen oder wie? Nur damit er dagegen nicht vorgehen kann?

EDIT: Sonst könnte er ja sagen, ich bin nicht zur arbeit gekommen und nimmt das als Kündigungsgrund.

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carli96  06.11.2019, 15:28
@MartinoxEagle

Wenn du nicht freigestellt bist, musst du natürlich zur Arbeit kommen. Nun ist aber auch die Frage in welchem rechtlichen Verhältnis du wirklich zu deinem "Arbeitgeber" stehst.

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johnnymcmuff  06.11.2019, 15:40
@MartinoxEagle

Du schreibst doch:

(3) [...] Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. [...]

Er hat besonderes Interesse und wenn Du nicht hingehst, dann ist das unentschuldigtes Fehlen.

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26Sammy112  06.11.2019, 17:11
@johnnymcmuff
Er hat besonderes Interesse und wenn Du nicht hingehst, dann ist das unentschuldigtes Fehlen.

Ich bezweifle allerdings, dass die Anwesenheit einer Schüleraushilfe zu den "besonderen Interessen" eines Arbeitgebers zählen.

Dass der Arzt nicht während einer Operation wegrennt, die Kindergärtnerin nicht ihre Kinder unbeaufsichtigt lässt und der einzige Festangestellte eines kleinen Handwerksbetriebs nicht kurz vor der Fertigstellung einer wichtigen Terminarbeit zur Feuerwehr fährt, sollte einleuchten.
Aber von der Anwesenheit einer minderjährigen Schüleraushilfe dürfte das Wohl des Unternehmens eigentlich nicht in solchem Maße abhängig sein, dass ein (auch sehr wichtiger) Feuerwehrlehrgang den "besonderen Interessen" des AG entgegen steht.

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