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Sachverständigen Gutachten von KFZ-Versicherung beanstanden bei selbstverschuldetem unfall?

Hallo,

Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden. Es wurde ein Wiederbeschaffungswert ermittelt von meine Versicherung anhand von Daten die ich zugeschickt habe und Bildern, da der Unfall im Ausland passierte. Bisher alles richtig und ok.

Ich habe die Rechnung vom Barkauf hingeschickt und die Bestellbestätigung mit allen Ausstattungsmerkmalen inkl. Sonderausstattung. Der Eingang wurde mir auch bestätigt. Nun bekomme ich heute das Gutachten. Und ich Falle vom Glauben. Es beginnt schon damit, dass zur Ermittlung des Wertes noch nicht mal die richtige Farbe des Autos angegeben ist. Es handelt sich um ein Hyundai i20. Dann wurde eine falsche Variante zur Berechnung hinzugezogen. Ich habe einen Trend gehabt (inkl. Sitzheizung, Lenkradheizung). Es wurde aber die günstigere Variante Select als Berechnung hinzugezogen. Das ist doch nicht rechtens oder??? Der einkaufswert vom Trend und select hat sich schon vor 4 Jahren um ca 1.600€ unterschieden. Außerdem habe ich eine Sonderausstattung gehabt (Komfortpaket mit Klimaautomatik, Regensensor, Mittelarmlehne...) im Wert von 600€ damals. Ich habe darauf sogar extra nochmal per Mail hingewiesen. Es hieß "ja es ist alles eingegangen und wird mit berücksichtigt". Den Namen habe ich noch. Ja auch die ist nun nocht mit aufgeführt im Gutachten. Ich frag mich nur wie das passieren kann. Das sind ja schon grobe Fehler. Kann ich das irgendwie beanstanden? Meine Idee war es auf den Fehler erstmal per E-Mail morgen hinzuweisen unf die Unterschiede nochmal genauer zu erläutern. Wenn dann aber keine Reaktion kommt Rechtsbeistand holen.

Also auch wenn ich den Unfall selbst verursacht habe sagt doch der Wiederbeschaffungswert aus, wie viel ich für ein gleichwertiges Fahrzeug im Zustand inkl. Sonderausstattung ausgeben würde. Aber das ist hier ja absolut nicht der Fall wenn alle Angaben nicht mit berechnet werden.

Sorry langer Text. Ich brauche nur mal Meinungen dazu. Vielleicht auch die eine oder andere Erfahrung.

Danke.

Kfz-Versicherung, Gutachten, Versicherungsrecht, Wiederbeschaffungswert, wirtschaftlicher Totalschaden

Auto abmelden vor oder nach dem Verkauf?

Hallo,

Unser Auto liegt momentan wegen Motorschaden in einer Werkstatt. Da es sich nicht mehr lohnt dies reparieren zu lassen, haben wir uns überlegt den einfach zu verkaufen, statt verschrotten zu lassen.

Wir haben auch schon ein Käufer gefunden, der das gerne nächsten Mittwoch abholen kommt.

Ich habe spontan nach einem Termin bei der Zulassungsstelle für Dienstag gefragt.

Ist das in Ordnung oder müsste man das erst nach dem verkauf machen?

Was würde man tun, wenn der Käufer sich das doch anders überlegt und wir das Auto schon längst abgemeldet haben?

Und kriegen wir nach der Abmeldung eigentlich auch wieder unseren Zulassungsbescheinigung, damit wir das dem Käufer geben können?

Oder müsste man das dem Käufer nur dann geben, wenn der es selbst abmelden will?

Laut einem DEKRA Brief (Hauptuntersuchung) (ich weiß nicht ob das TÜV selbst ist. Hab noch keinen Führerschein, also bin ich da recht inkompetent), ist die nächste Hauptuntersuchung in April 2024, was genau nächste Woche wäre.

Können wir das auch einfach ignorieren?

Da wir das Auto ja sowieso nächste Woche verkaufen werden.

Müssen wir noch was anderes machen außer Abmelden oder vermittelt das die Zulassungsstelle der Versicherung auomatisch?

Also, quasi, abmelden vor / nach dem Verkauf und dem Käufer einfach nur noch Schlüssel geben und fertig ist. Und wir haben am Ende nur noch Kaufvertrag und das Geld.
Bzgl. Kaufvertrag, habt ihr da was was ihr empfehlen könnt?

Netterweise hat uns der Mechaniker noch ca. 3 Wochen Zeit gegeben, das Auto bei ihm stehen zu lassen.

Kurz nochmal:

  • Wäre es besser vor oder nach dem Verkauf das Auto abmelden zu lassen?
  • (Abgemeldet) was muss man dem Käufer alles für Papiere geben
  • (noch Angemeldet) " "
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