Führerscheinregelung SF 1/2 gesetzlich?
Hallo zusammen,
gibt es eine gesetzliche Führerscheinregelung für SF 1/2 also angenommen man hatte vorher noch keine KFZ Versicherung und will seinen Wagen anmelden. Viele Versicherungen bieten ja die SF1/2 an, wenn man 3-5 Jahre schon den Führerschein hat.
Ist diese Klasse irgendwo gesetzlich geregelt oder kann die Versicherung auch sagen SF0 ?
Vielen Dank
5 Antworten
Nein, dazu gibt es kein Gesetz.
Aber das hat jede Versicherung in ihren Bedingungen stehen, dass sie das machen.
SF1/2: Personen, die mindestens 3 Jahre den Führerschein besitzen und zum ersten Mal eine Kfz Versicherung abschließen
SF0: Fahranfänger
Quelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Tabelle & Tipps 2024 (kfzversicherungvergleich.de)
und es gibt keine gesetzliche Regeleung, diese Regelung haben die Versciherungen unter sich aus gemacht. wenn der Gesetzstaat jetzt auch noch dies regelt, dann kriegen die in Berlin noch weniger auf die Reihe als so schon
WENN das die AGB bzw Vorschriften der jeweiligen Versicherung vorsehen, dann ja, ansonsten nein
Die meisten Versicherer verlangen diese 3 Jahre Führerschein für diese SF 1/2 - Einstufung, jedoch nicht alle: dies ist z.B. Aufgabe der Versich.makler, diese Versicherer ausfindig zu machen ;-))
Daneben gibt es noch die SF ½. Für diese SF Klasse muss man aber mindestens drei Jahre bereits einen Führerschein besitzen und erstmalig ein Auto versichern. Hier kann man dann mit einem Beitragssatz von 100 bis 140% rechnen...
Die Info ist leider nicht von 2024, sondern gilt schon über 10 Jahre nicht mehr :-((
Bei Einstufung SF 1/2 z.B. ist der Beitragssatz aktuell zwischen 60% und max. 85%
Genauso utopisch sind die Angaben zur SF0 und M :-((
Ist diese Klasse irgendwo gesetzlich geregelt oder kann die Versicherung auch sagen SF0 ?
Erste Antwort: Nein.
Zweite Antwort: Ja.
Jeder Versicherer ist da frei und in den Bedingungen (AKB = Allg. Kraftfahrt-bedingungen) ist dies jeweils geregelt!
Manche Versicherer bieten bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Einstufung in SF 1/2 an ;-)
PS: Es gibt jedoch über den GDV (Gesamtverband der Versicherer) die Musterbedingungen, welche als Anhalt den Versicherern dienen können:
https://www.gdv.de/gdv/service/musterbedingungen
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung, das haben die Versicherungen in Ihren Versicherungsbedingungen so geregelt. Die Versicherung kann also auch sagen SF0 - aber es gibt ja viele Versicherungen oder noch besser Versicherungsmakler - die dann helfen können.
...oder bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz Einstufung in die SF 1/2 ;-)