Führerscheinregelung SF 1/2 gesetzlich?

5 Antworten

Nein, dazu gibt es kein Gesetz.

Aber das hat jede Versicherung in ihren Bedingungen stehen, dass sie das machen.

SF1/2: Personen, die mindestens 3 Jahre den Führerschein besitzen und zum ersten Mal eine Kfz Versicherung abschließen

SF0: Fahranfänger

Quelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Tabelle & Tipps 2024 (kfzversicherungvergleich.de)

und es gibt keine gesetzliche Regeleung, diese Regelung haben die Versciherungen unter sich aus gemacht. wenn der Gesetzstaat jetzt auch noch dies regelt, dann kriegen die in Berlin noch weniger auf die Reihe als so schon

siola55  04.04.2024, 10:54

...oder bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz Einstufung in die SF 1/2 ;-)

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MichaelSAL74  04.04.2024, 10:55
@siola55

WENN das die AGB bzw Vorschriften der jeweiligen Versicherung vorsehen, dann ja, ansonsten nein

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siola55  04.04.2024, 10:58
@MichaelSAL74

Die meisten Versicherer verlangen diese 3 Jahre Führerschein für diese SF 1/2 - Einstufung, jedoch nicht alle: dies ist z.B. Aufgabe der Versich.makler, diese Versicherer ausfindig zu machen ;-))

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siola55  04.04.2024, 11:28
Daneben gibt es noch die SF ½. Für diese SF Klasse muss man aber mindestens drei Jahre bereits einen Führerschein besitzen und erstmalig ein Auto versichern. Hier kann man dann mit einem Beitragssatz von 100 bis 140% rechnen...

Die Info ist leider nicht von 2024, sondern gilt schon über 10 Jahre nicht mehr :-((

Bei Einstufung SF 1/2 z.B. ist der Beitragssatz aktuell zwischen 60% und max. 85%

Genauso utopisch sind die Angaben zur SF0 und M :-((

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siola55  04.04.2024, 11:59
@siola55

Also die genannten Beitragssätze in der o.g. Info sind jenseits von Gut & Böse...

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Ist diese Klasse irgendwo gesetzlich geregelt oder kann die Versicherung auch sagen SF0 ?

Erste Antwort: Nein.

Zweite Antwort: Ja.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Jeder Versicherer ist da frei und in den Bedingungen (AKB = Allg. Kraftfahrt-bedingungen) ist dies jeweils geregelt!

Manche Versicherer bieten bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Einstufung in SF 1/2 an ;-)

PS: Es gibt jedoch über den GDV (Gesamtverband der Versicherer) die Musterbedingungen, welche als Anhalt den Versicherern dienen können:

https://www.gdv.de/gdv/service/musterbedingungen

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung, das haben die Versicherungen in Ihren Versicherungsbedingungen so geregelt. Die Versicherung kann also auch sagen SF0 - aber es gibt ja viele Versicherungen oder noch besser Versicherungsmakler - die dann helfen können.