Wer von Euch hatte schon einmal das zweifelhafte Vergnügen, dass Euer Unfallgegner Fahrerflucht beging, mit allen Scherereien die damit verbunden sind?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Echt schönes Gefühl muss das sein ....

Hatte ich einmal und diese unsagbare Glück das es eine Zeugin gab die die Polizei gerufen hatte mit Kennzeichen

War gerade im Restaurant als meine Mutter anrief die Polizei hat sich gemeldet wer ist in dein Auto gefahren

Da war ich so 19/20 ...... ich glaube die Wahrscheinlichkeit eines Zeugen die auch noch die Polizei ruft mit Kennzeichen.... liegt wohl bei unter 5%

Ich denke ne Anzeige ohne Zeugen bringt nicht viel .... Stellen würde ich sie trotzdem

Also viel Glück dir .... sowas ist echt ne Schweinerei

Parralelwelt 
Fragesteller
 28.03.2024, 23:34

Ich hatte das noch nie, gottseidank

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Mein Auto ist mal vor meinem Haus angefahren worden. Ich habe daraufhin die Polizei gerufen und als die Beamten da waren kam ein Nachbar ganz kleinlaut aus seinem Haus und meinte dass ihm das beim ausparken passiert ist und er mir Bescheid geben wollte sobald er mich sieht.

Ich bin mir allerdings ziemlich sicher dass er das eigentlich nicht vorhatte, aber Angst bekam als er die Polizei sah, dass ihn vielleicht doch jemand gesehen haben könnte.

Parralelwelt 
Fragesteller
 28.03.2024, 23:44

So sieht es aus

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Bringt nichts denn der Fluchtfahrer kann einfach angeben dass er nicht der Fahrer war und jeder anständige Anwalt wird auch dafür sorgen dass das Verfahren wegen Mangels an beweisen eingestellt wird. Wenn das nichts gravierendes war wo Menschen ernsthaft verletzt worden sind und der Schaden gering ist dann würde ich es einfach sein lassen. Sind nur unnötige Kopfschmerzen.

Nein, ich bin einmal dafür angezeigt worden und einmal einen richtigen Unfall gesehen, wo der andere einfach weitergefahren ist.

Das war kein Parkrempler, an der Kreuzung richtig mit Totalschaden.

Ich hab mich mit meinem Unfallgegner geinigt.

Anzeige erstattet

Wurde eingestellt

Er musste aber Schaden von über 3000€ plus Anwaltskosten bezahlen.