Fahrerflucht / Fahrverbot / Führerscheinentzug?

4 Antworten

Na ja - Du hast das Auto beschädigt, das Du angefahren hast, sonst wäre das Nummernschild nicht abgefallen. Allerdings wird der Schaden nicht so groß sein...

Es ist so eine Sache mit der Fahrerflucht: Du musst zumindest ein paar Minuten am Unfallort warten, wenn Du nicht weißt, wem das Auto gehört. Allerdings hast Du es ganz richtig gemacht, dass Du Deine Telefonnummer hinterlassen hast. Noch besser wäre gewesen, wenn Du eben mit dem Handy ein Foto gemacht hättest - auch von dem Schaden. (Wer weiß, was in der Zwischenzeit noch alles passiert ist...)

Nun gibst Du das als Aussage bei der Polizei zu Protokoll, auch wie Du selbst den angerichteten Schaden einschätzt. Du bist ja offenbar zumindest ausgestiegen und hast Dich vom Umfang des Schadens überzeugt, nehme ich an.

Wenn Du Dir unsicher bist, wie Du das aufschreiben sollst: am besten ehrlich... Am allerbesten hast Du eine Rechtsschutzversicherung und kannst einen Anwalt dazu befragen. Und den Unfall hattest Du hoffentlich Deiner Versicherung bereits gemeldet... (Ob Du den Schaden dann später doch lieber selbst übernimmst wegen der Prozente, kannst Du immer noch entscheiden.)

Und dann muss man halt abwarten, was passiert. Aber ich vermute, wenn es so war wie geschildert, kommst Du mit einem blauen Auge davon.

ronnyarmin  25.07.2023, 13:55
Allerdings hast Du es ganz richtig gemacht, dass Du Deine Telefonnummer hinterlassen hast

Was soll daran richtig oder falsch sein? Es bringt überhaupt nichts, seine Telefonnummer zu hinterlassen. Es zählt trotzdem als Fahrerflucht.

Nun gibst Du das als Aussage bei der Polizei zu Protokoll, auch wie Du selbst den angerichteten Schaden einschätzt. Du bist ja offenbar zumindest ausgestiegen und hast Dich vom Umfang des Schadens überzeugt, nehme ich an.

Wenn schon das Nummerschild abgefallen ist, sollte man damit rechnen, dass der Schaden höhrer als 50€ ist. Verläßt man trotzdem den Unfallort, hat man Fahrerflucht begangen. Zettel hin oder her.

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Alopezie  25.07.2023, 14:05

So ein Zettel kann weg fliegen oder ein lustiger kann ihn entfernen.

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Genau das gleiche ist mir auch passiert. Der Lappen war dann ein Jahr weg, außerdem musste ich über 1000 € Strafe zahlen. Hatte eine ausgesprochen fiese Richterin. Wenn Du Glück hast erwartet Dich eine niedrigere Strafe. Den Anwalt musste ich auch bezahlen - er hat mir nix gebracht. Außerdem zahlt die Versicherung des Geschädigten zwar zunächst den Schaden; sie kassieren dann später bei Dir ab. Nach einem Jahr musste ich Rote Kreuz Kurs und Seetest neu machen. Ich hoffe, dass ich den Langen jetzt wiederbekommen werde nach einem Jahr Frist. Wenn kein Alkohol im Spiel war sollte das an und für sich der Fall sein. Ich wünsche Dir alles Gute !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was hat dich daran gehindert, die Polizei anzurufen? Einen Zettel am Scheibenwischer zu hinterlassen zählt nicht. So was sollte mittlerweile Jeder wissen.

Im Übrigen fällt das Kennzeichen nicht einfach so ab, ohne, dass weiterer Schaden entstanden ist.

Vielleicht hat jemand ja schon Ähnliches erlebt und kann mir etwas die Angst nehmen das ich bald ohne Führerschein und Job bin?

Das muß man nicht erlebt haben. Wie in einer solchen Situation gehandelt werden muß, zählt zur Allgemeinbildung, sofern man in der Fahrschule bei diesem Thema gepennt hat. Zumal jeder Schaden anders ist.

Deine Angst, den Führerschein zu verlieren, ist gerechtfertigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unerlaubtes entfernen vom Unfallort, bzw. Fahrerflucht.

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 - (Gesetz, Führerschein, Verkehrsrecht)