Ist das jetzt Fahrerflucht?
ich Wollte ausparken und habe versehentlich Rückwärtsgang eingelegt und da stand einer mag hinter mir. Dann ist das Auto etwas nach hinten und dann hat das Auto ganz schnell gestoppt. Ich weiß nicht mehr, ob ich dagegen gekommen bin oder ob es am Bremsen lag. Bin ausgestiegen und habe auf alle Fälle nichts gesehen. Auto im gebremsten Zustand genauso gelassen und nun bin ich heim gefahren.
5 Antworten
Für eine Fahrerflucht sieht das Gesetz als „Hauptstrafe“ eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor; werden dabei andere Personen verletzt oder kommen diese gar ums Leben, drohen sogar bis zu 5 Jahre Gefängnis. Daneben gibt es als „Nebenstrafe“ in der Regel noch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis. Maßgeblich für die Strafe beim Fahrerflucht sind stets der Einzelfall und seine Umstände sowie der angerichtete Schaden.
Im Prinzip hast du sobald Schaden entstanden ist Fahrerflucht gemacht, auch wenn der Schaden ohne deine wissen entstanden ist aber es andere gesehen oder der Geschädigte meldet!
...das hättest du aber gehört! Hunderpro!!!! Sowas hört man, das ist ein Blechgeräusch und Scheppern dann, als ob es sich im Auto potenziert der Schall.
Naja, eigentlich schon Fahrerflucht. Weil es kann etwas verbogen sein,was du nicht weisst. Auch weisst du nicht, ob hinter dem Auto ein weiteres stand, weshalb das vordere dann ganz schnell "gestoppt" ist. oder ein adnres Hindernis, so dass das Auto nicht vorne , sondern hinten kaputt ist. Wenn was an diesem Auto ist und es Zeugen gibt, bist du dran, ganz klar.
Uns hat einer mal ne Schramme reingemacht und ist abgehauen. Ohne Zeugen. Wir bleiben auf dem Schaden sitzen. So sieht es aus. Nicht schön.
Ich habe gebremst sofort und dann bin ich ausgestiegen und mein Auto war noch einen halben Meter vom hinter mir stehenden Fahrzeug.
das schreibst du aber in deinem Bericht anders. Wenn du nicht an das andere Auto gekommen bist, in keinster Weise, dann ist das auch keine Fahrerflucht. Ich bin auch schon mal auf Gas statt auf Bremse getreten, und konnte aber rechtzeitig wieder bremsen. Was soll da dann an Fahrerflucht sein?
jedenfalls ist das seltsam,. wie du es formulierst.
Wenn da doch ein Schaden entstanden sein sollte, gilt dein: "Ich habe nichts gesehen." als Schutzbehauptung. Besser wäre es gewesen, auf den Fahrer des anderen Wagens zu warten, oder wenigstens deine Telefonnummer zu hinterlassen.
Ich habe gebremst und den Wagen in dem Zustand gelassen und da war voll viel Abstand noch. Ich kann da nicht rangekommen sein. Ich muss sehr stark gebremst haben. Das meine ich mit meinem Bericht
Man merkt es schon deutlich, wenn man gegen ein anderes Auto fährt ;-)
Wenn du noch rechtzeitig gebremst hast, ist ja alles in Ordnung.
Wie kann man denn "aus Versehen" den Rückwärtsgang einlegen? Dafür muss man ja aktiv noch zusätzlich etwas drücken / ziehen, damit der rein geht...
Wenn du den anderen Wagen berühret hättest, hättest du das gehört. Und wenn du noch einen halben Meter von dem anderen Wagen entfernt stand, wird definitiv nichts passiert sein.
Ich bin mir nicht sicher ob mein Auto so schnell gebremst hat weil ich den hinter mir bewegt habe oder nicht. Ich habe gebremst nicht nach vorne gefahren sondern so fort ausgestiegen und mein Auto hatte einen halben Meter Abstand zum Hintermann