Mit Transporter Auto gestoßen(nicht bemerkt)?
Hey liebe Community,
Ich habe vor ein paar Tagen angeblich auf einem Parkplatz ein Auto gestoßen mit einem Transporter.
Das Auto ist ziemlich lang und man merkt nich immer was sich dahinter abspielt.
Meine Situation:
Ich habe ein Schreiben bekommen dass ich an ein Auto gestoßen bin und dazu Fahrerflucht begangen habe das ganze hätte sich auf einem Parkplatz abgespielt auf dem ich auch war.
Das Problem ist ich habe es nicht gewusst und habe auch nicht das Gefühl gehabt dass ich iwo angestoßen bin daher habe ich mir auch nichts gedacht und bin auch ganz normal aber sehr langsam da der Parkplatz sehr eng war weg gefahren.
Ich habe nur hinter mir ein Auto gesehen dass beim ausparken ziemlich knapp an mir dran war .Da ich rückwärts ausparken musste und der Platz sehr eng war habe ich sogar aus dem Fenster geschaut und habe mich ganz langsam nach hinten getastet.
Ich hatte letztes Jahr ein Aufbauseminar da ich einen Unfall gebaut habe und meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert.
Jetzt würde ich gern wissen was für Auswirkungen das auf meinen Führerschein hat??
Das Auto gehört nicht mir sondern ist ein Geschäftsauto meiner Tante worauf ich aber auch angemeldet bin.
7 Antworten
Wenn du nichts bemerkt hast, ist es per definitionem keine Fahrerflucht. Wenn das so anerkannt wird, kommt außer einem kleinen „Ticket“ wg. Unfall nichts weiter.
Wenn der Transporter groß und vielleicht laut ist, denke ich, dass es als „nicht bemerkt“ durchgehen könnte - im Zweifel muss ein Gutachter das bewerten... Außerdem muss ja auch erstmal bewiesen werden, dass du tatsächlich den Schaden verursacht hast, es muss am Transporter also ein korrespondierender Schaden sein. Immer mal wieder wird auch versucht auf diese Weise einen eigenen Schaden abzuwickeln und als Fahrerflucht zu „verkaufen“.
Warum hast du eigentlich direkt Post bekommen, wenn der Wagen nicht auf dich läuft?
T3Fahrer
Da habe ich mich falsch ausgedrückt meine Tante hat das natürlich bekommen ich bin nur mit versichert.(bin ziemlich aufgeregt deshalb )
Danke für die Information!
Nein, eine Fahrerflucht ist es definitiv nur, wenn du es bemerkst und dich trotzdem vom Unfallort entferntst - ist es nachvollziehbar, dass du es nicht bemerkt hast/nicht bemerken konntest, kriegst du keine Punkte und Ähnliches, was mit einer Fahrerflucht verbunden ist. Aber dafür muss es eben nachvollziehbar sein, dass es dir wirklich entgangen ist . Selbstverständlich musst du auch für einen nicht bemerkten Schaden aufkommen.
Ich meine natürlich eine Fahrerflucht, die auch als solche geahndet wird. Bestraft werden sollst du ja für dein schädliches Verhalten, also dich einfach aus dem Staub gemacht zu haben. Wenn du es nicht bemerkt hast, machst du dich ja auch nicht aus dem Staub, entsprechend kann man daher auch schlecht was bestrafen.
Wenn Du schon gemerkt hast, dass der Parkplatz sehr eng war und hinter Dir ein Auto steht, wo es knapp wird: Warum bist Du dann nicht mal ausgestiegen, um den Transporter rumgelaufen und hast geschaut wie viel Platz noch ist?
Das sieht leider düster für dich aus. Die StVO sieht ja vor, dass du in solchen Fällen einen Einweiser benötigst, dich alleine auf dein Gefühl zu verlassen reicht da rechtlich nicht aus, auch wenn mir schon klar ist, dass dies in der Praxis oft schwer zu realisieren ist. Dein Führerschein wird dann jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit länger weg sein und zusätzlich dürfte es eine Geldstrafe geben. Meinem Vater ist vor vielen Jahren exakt das Gleiche passiert- ohne das er was gemerkt hat- die Folgen waren dann nach gerichtlicher Verhandlung die genannten.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit bedeutet: Neuen Führerschein machen.
Das steht so in der Führerscheinordnung. Du darfst zwei B-Vertöße begehen oder 1 A-Verstoß. Und Straftaten sind immer A-Verstöße.
Nur A-Verstöße ziehen ja nun einmal nicht zwingend einen dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich bzw. eine MPU, um dann u.U. erneut die Führerscheinprüfung ablegen zu müssen.
Das steht so in der Führerscheinordnung
also Käse.
Hier ist ein Rechner drauf, hilft der dir vielleicht weiter? https://www.sos-verkehrsrecht.de/ratgeber/punkte-flensburg/
Das stimmt sicher nicht. Eine Fahrerflucht ist immer eine Fahrerflucht, egal ob mans bemerkt hat oder nicht. Es kann sicherlich eine strafminderdende Auswirkung haben. Aber wenn man einen Führerschein besitzt geht der Gesetzgeber auch davon aus, das man einen verursachten Schaden bemerkt.