Kfz-Versicherung – die neusten Beiträge

Motorschaden / Lagerschaden über Vollkasko?

Ich habe einen VW Bj 2008 mit Vollkasko Versicherung bei der HUK24.

Der Motor hat vermutlich einen Lagerschaden, das Auto fährt noch aber der Motor rattert, die Werkstatt sagt, es ist ein Lagerschaden und sehr teuer bzw Motor muss getauscht werden.

In der Police der HUK24 steht:

Umfang der Kaskoversicherung

Die Voll- bzw. Teilkasko kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf. Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Die Teilkasko ersetzt unter anderem Schäden durch folgende Ereignisse:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung (Diebstahl und Raub, Unterschlagung, Erpressung oder in Fällen des unbefugten Gebrauchs)
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss - Folgeschäden am Fahrzeug bis zu 20.000 € 
  • Tierbiss (z.B. Marderbiss) am Fahrzeug - Folgeschäden bis zu 20.000 € 

Die Vollkasko ersetzt unter anderem Schäden durch folgende Ereignisse:

  • alle Schadenereignisse der Teilkasko
  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Vandalismus
  • zusätzliche Schäden am Antriebs-Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €
  • Transport auf einer Fähre

Weitere Vorteile für Sie: Wir verzichten weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt das Fahren unter Einnahme berauschender Mittel (z.B. Alkohol) oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.

Neupreisentschädigung bei Pkw gilt 24 Monate lang.

Wir erstatten den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden.

Austausch der Tür- und Lenkradschlösser oder Neucodierung.

Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern nach Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl (nicht aus dem Kraftfahrzeug), Raub oder Erpressung. Oder die Kosten für eine Neucodierung bei einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem, wenn sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.

Was meint ihr? Bei google sind geteilte Meinungen aber nicht ausgeschlossen

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Autounfall - Gefährdung im Straßenverkehr?

Hi,

Ich habe folgendes Problem....ich habe leider vor einigen Wochen einen Freund von mir mit meinem Auto fahren lassen, da ich unter Kreislaufproblemen gelitten hatte. Wir waren zu 5. Im Auto und er ist wegen Aquaplaning erst seitlich in die Leitplanke und frontal in die Wand gekracht unter einer Brücke. Er hat bei der Polizei angegeben, dass ich gefahren bin, da er u.a. dachte, dass ich in Schwierigkeiten komme und der Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird (das dachte ich auch). Die Polizei hat aufgrund der Sitzeinstellung auf der Fahrerseite erkannt, dass das nicht stimmt und sie haben mich dann in die Ecke gedrängt und ich habe dann zugegeben, dass er gefahren ist. Leider kam dann raus, dass mein Freund unter Alkoholeinfluss gefahren ist, ich wusste aber nicht, dass er so viel getrunken hatte. Ein Freund von ihm hatte wohl rote Flecken am Arm nach dem Unfall, dieser hat aber bei der Polizei angegeben, dass diese nicht vom Unfall stammen. Trotzdem wird nun gegen meinen Freund, der gefahren ist, wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung im Straßenverkehr eröffnet. Ich selbst hatte 0,1 Promille oder so beim Pusten. Ich hatte mich dann schlau gemacht und habe herausgefunden, dass ich bei Kreislaufproblemen auch jemand anderes fahren lassen darf und habe dann bei der Versicherung einfach die Wahrheit angegeben. So jetzt bin ich am Donnerstag zur Zeugenaussage bei der Polizei eingeladen und mich frisst jetzt das schlechte Gewissen gegenüber meinem Freund auf, weil er ja bei der Polizei angegeben hat, dass ich gefahren bin, da er dachte, dass sonst der Schaden von der Versicherung nicht bezahlt wird. Zudem kommt er in Teufels Küche wegen dem Alkohol am Steuer und ich selbst hatte nur 0,1 Promille und hätte keine Probleme bekommen. Ich weiß, er hat Scheiße gebaut, aber irgendwie werde ich dieses schlechte Gewissen nicht los. Ich bin die ganze Zeit am Überlegen, ob ich doch aussagen soll, dass ich gefahren bin, aber ich habe ja bei der Versicherung schon gesagt, dass er gefahren ist. 😣 Was würdet Ihr machen?

Unfall, Autofahren, Kfz-Versicherung

Autofinanzierung in einem anderen Bundesland und Finanziertes Auto zulassen?

Hallo,

ich möchte ein Auto bei einem Händler in Magdeburg kaufen (habe auch alles unterschrieben), ich wohne jedoch circa 3 Stunde entfernt von Magdeburg.

Nach Angaben des Händlers benötigt die Zulassungsstelle in Magdeburg den Originalausweis inklusive Meldebescheinigung. Nun fragt mich der Händler, ob ich meinen Ausweis zum Händler schicken soll oder soll hier die Zulassungsstelle in Duisburg nachfragen, ob ich es vorher hin bringen soll zum Prüfen…

Ich habe eine Zulassungsstelle in Duisburg angerufen und die sagten, dass das leider nicht gehen würde, aber was man machen könnte ist, dass die Händler die Zulassung hier nach Duisburg schicken können und hier alles weiter machen.

Ich habe bei einer Zulassungsstelle in Duisburg angerufen und die meinten, das geht leider nicht, aber was man machen könnte ist, dass die Händler die Zulassung hier nach Duidburg schicken und von hier aus alles erledigen können.

Also habe ich es an die Händler weitergeleitet, aber noch keine Antwort erhalten.

Und wenn es nicht gehen soll, gibt es Alternativen?

Die Zulassung kostet übrigens 195€ deutschlandweit und das Auto wird finanziert.

Danke im Voraus

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Wirtschaftlicher Totalschaden bei einem KFZ, Auto steht seit Monaten und wird nicht abgeholt?

hallo,

ich hatte vor ca. 3 Monaten einen Verkehrsunfall. Durch diesen Unfall wurde mein Fahrzeug als ein Wirtschaftlicher Totalschaden eingeordnet und über die Versicherung in einer Restwertbörse verkauft.

mein Fahrzeug steht seitdem Unfall bei einem Bekannten (es stört dort bisher nicht) da ich selbst den Platz nicht habe. Der Aufkäufer meldet sich nicht und es gab bisher auch keinen Termin zur Abholung. Nun zur eigentlichen Frage:

hätte ich den Unfallwagen auf dem Firmenhof eines Abschleppunternehmens gestellt würde ja eine Standgebühr anfallen, meist ja zwischen 5-15€ pro Tag, ist es möglich das diese Standgebühr auch von meinem Bekannten erhoben werden könnte ? Schließlich musste das Fahrzeug ja irgendwo stehen (er ist selbstständiger Unternehmer)

wäre es bei mir geblieben hätte ich mich früher oder später auch sicher mit dem Ordnungsamt auseinandersetzen müssen, aufgrund dessen das eine Gefährdung der Umwelt durch dieses Fahrzeug entstehen könnte.

Wäre es auch möglich das Fahrzeug entsorgen zu lassen wenn es noch weitere Monate dauert und ich niemanden erreiche oder das es in den Besitz von meinem Bekannten fällt ? (der Restwert wurde voll bezahlt und das Ding mit der Versicherung ist durch)

vielleicht gibt es hier ja den einen oder anderen im Versicherungs oder Verkehrsrecht der eine antwort geben könnte.

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