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Autokennzeichen bei neuem Auto mitnehmen?

Hallo. Ich stelle die Frage, weil es meinen Bruder betrifft. ich schildere die Orte und so für mein Bundesland, aber die Städte sind abgewandt. Nur zur Info.

Mein Bruder hat erst in Leipzig gewohnt und für Studium und jetzt Job ist er nach Dresden gezogen. Das Kennzeichen an seinem Auto (Beispiel VW) hat er damals mitgenommen, da das ja so ging. Er lebte also in Dresden mit Kennzeichen L aus Leipzig, aber eben mit Plakette von Dresden. Alles gut.

Heute hat er sich ein neues Auto gekauft, das alte (VW) aber schon Anfang der Woche abgemeldet. Kurzzeitkennzeichen mit B (Berlin) dran.

die Tante am Schalter meinte zu meinem Bruder, dass er sein alten Kennzeichen (L) jetzt nicht mehr nutzen darf. Da er in Dresden jetzt wohnt, darf er das Kennzeichen nicht behalten / nehmen. Sie sagte, dass ein Bekannter das Auto auf sich anmelden muss, der eben in Leipzig wohnt.

ist das wahr? Darf mein Bruder jetzt nicht mehr sein altes Leipziger Kennzeichen nutzen? Ist zwar jetzt nicht mehr das Auto, was er mit nach Dresden gebracht hat, aber das ändert doch an der Tatsache nichts, dass es sein Auto und Kennzeichen ist…

und stimmt das mit der Aussage, dass es jemand auf sich anmelden muss (mit dem Kennzeichen) am Wohnort des Kennzeichens (L) und dann wieder abmelden muss (wie als verkauft), dass mein Bruder wieder sein Kennzeichen bekommt?

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KFZ Versicherung altes Auto (Teilkasko / Haftpflicht)?

Sehr geehrte Leser,

wie würden sie ein altes Auto versichern? Teilkasko oder nur Haftpflicht?

Über Hilfe freue ich mich. Danke!

Folgende Situation:

  • KFZ: Opel Agila, Baujahr 2004, 150.000 km,
  • aktuell erster Schaden am Auto seit 2004: selbstverursacht (an Pfosten gefahren, Tür eingedellert)
  • Auto seit 2004 Vollkasko versichert (dass das keinen Sinn macht ist mir jetzt bewusst)
  • Schadenregulierung aktuell: bisher SF-23, wird jetzt zu SF-Klasse 16
  • Restwert Auto (d.h. jetzt mit dem Schaden) = 300 € laut Versicherung
  • Habe aktuell eine Schadensauszahlung von der Versicherung bekommen von 600 € (Wiederbeschaffungswert 1.200 € - Restwert 300 € - Selbstbeteiligung 300 €)
  • Habe Sonderkündigungsrecht wegen Schadensregulierung
  • möchte natürlich weg von der Vollkasko

Fragen:

  • Macht eine Teilkasko Sinn? (Wie gesagt der Restwert mit dem Schaden jetzt sind 300 €, wenn ich ihn reparieren lasse ist der Wert vielleicht etwas höher, doch die Reparatur kostet auch bestimmt an die 500 €, ich könnte das Auto auch so lassen, es ist fahrtüchtig und verkehrssicher)
  • Ich denke bei Teilkasko an Schäden durch z.B. Wild, Marder... diese würde ich gerne mitversichern lassen (doch wenn das Auto nur noch vielleicht 800 € wert ist?)
  • Oder nur Haftpflicht? (ich wohne allerdings auf dem Land mit viel Wild und Mardern...)

Was würden Sie mir raten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe & schöne Grüße

Beringia

Kfz-Versicherung, altes Auto

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