Kann Mitbewohner Autoschlüssel beschlagnahmen?


05.10.2023, 15:29

Es ist in der Tat schon vorgekommen, allerdings mit geringem Alkoholeinfluß ......was natürlich auch nicht tun sollte.

8 Antworten

Dauerhaft und präventiv darf man das definitiv nicht, das ist strafbar und Nötigung nach §240 Strafgesetzbuch (StGB). In der akuten Situation, wenn du tatsächlich offensichtlich betrunken bist und unter dem Alkoholeinfluss fahren wollen würdest, darf man das tatsächlich ausnahmsweise, das nennt sich dann ein "rechtfertigender Notstand" nach §34 StGB. Kommt natürlich wieder auf verschiedene Faktoren an. Wenn die Probezeit beendet ist und du mindestens 21. Jahre alt bist, dann würden ein oder zwei Bier nicht ausreichen, denn dann dürftest du zumindest rechtlich gesehen ja bis zu 0,5 Promille auch noch fahren. Bei offensichtlicher Betrunkenheit, ist das anders.

Mfg

Im Rahmen der direkten Gefahrenabwehr darf Er , muß dies aber der Polizei melden. Er darf das aber nicht Dauerhaft oder Generell. Dabei ist es unabhängig davon ob er der Versicherungsnehmer ist oder nicht . Du solltest umgehend die Versicherung auf Dich ummelden.

Ich kann es eh nicht verstehen wie man für einen .. selbst auch Mitbewohner einen Versicherungsvertrag übernehmen kann wenn dieser kein Familienangehöriger ist und da macht man es auch nur bei Eltern / Kindern oder Geschwistern aus auserordendlichen Gründen.

Wenn die Person nicht geeignet ist ein Fahrzeug dauerhaft zu führen was durch regelmässigen Alkoholmissbrauch oder Dogenkonsum der Fall währe solltest der Mitbewohner das zum einen als Grund sehen diesen Versicherungsvertrag zu Kündigen und den Mitbewohner Dich natürlich Rechzeitig darüber zu informieren .

So das Du einen eigenen Vertrag abschließen kannst. Darüber solltest du Dir mal dringend Gedanken machen und einen Weg suchen das zu ändern. Fahren unter Alkohol geht mal Garnicht und auch nicht wenns mal gelegendlich der Fall ist.

Nein, er darf dir die Schlüssel nur wegnehmen, wenn du alkoholisiert bist und fahren willst. Ich an seiner Stelle würde auch die Polizei verständigen, wenn das Fahrzeug unter Alkoholeinfluss bewegt wird.

Stimmt seine Behauptung denn? Wenn ja, solltest du dir an die eigene Nase fassen. Oder du bleibst weiter uneinsichtig, beharrst auf dein Recht und riskierst, dass er beim nächsten Mal die Polizei verständigt, statt die Schlüssel einzukassieren.

Prinzipiell, als präventive Maßnahme geht das m.E. nicht.

Erst in der Situation, in der du alkoholisiert fahren wollen würdest ist es rechtens.