Freundin gesteht 1 Jahr nach Beziehung fremdgehen zu Beginn der Beziehung? Fühle nur noch Ekel und kann keinen Sex mehr mit ihr haben?

Zu Beginn der Beziehung hat mich meine Freundin auf einer Party betrogen.

Sie hat es mir damals gestanden bzw. anders gesagt bin ich dahinter gekommen.

Im Grunde wäre das schon das Ende der Beziehung gewesen, sie hat mir jedoch gesagt sie war zu betrunken und es ist beim VERSUCH geblieben mit dem anderen Typen Sex zu haben. Er habe versucht in sie einzudringen, aber sie war nicht richtig feucht und deswegen wurde der Sex direkt wieder abgebrochen.

Ich hab monatelang psychisch damit zu kämpfen gehabt, aber der Grund warum ich das "verzeihen" konnte, ist weil sie mir eingetrichtert hat dass da eigentlich nichts war und mit dem Gedanken hab ich dann besser leben können.

Jedoch hatte ich während der Beziehung immer das Gefühl gehabt das sie nicht ganz ehrlich war und ich hab mich sexuell nie fallen lassen können und mich während dem Sex oft schlecht mit ihr gefühlt.

Nun hat sie nach über 1 Jahr reinen Tisch gemacht, weil ich ihr gesagt hab ich beende die Beziehung, wenn ich mit dem merkwürdigen Bauchgefühl weiterleben muss das sie mich angelogen hat.

Dann das Geständnis. Sie hat ihm einen runtergeholt, er hat sie in Missionarstellung gef**** und sie war sogar noch in Reiterstellung auf ihm drauf... Also ganz anders als sie mir das zu Beginn erzählt hat.

Seit sie mir das nun gesagt hat fühle ich nichts mehr. Ich bin völlig leer, empfinde nur noch ekel ihr gegenüber. Will von ihr nicht mehr berührt werden, geschweige denn wäre ich jetzt noch in der Lage mit ihr Sex zu haben.

War jemand von euch schonmal in einer ähnlichen Situation?

Wenn ja, wie kann man damit jetzt am besten umgehen. Sex werde ich mit ihr durch dieses Kopfkino keinen mehr haben können

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War jemand von euch schonmal in einer ähnlichen Situation?

Nein, zum Glück noch nicht.

Zu Beginn der Beziehung hat mich meine Freundin auf einer Party betrogen.

Und genau da hättest du die Reißleine ziehen sollen. Mach schluss und lass dich beim nächsten Mal nicht verarschen, so blöd es klingt.

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Ich habe nebenbei als Aushilftspostbote bei der Deutschen Post gearbeitet. Ein absoluter Knochenjob, dafür aber verhältnismäßig gut bezahlt. Habe nur Samstags dort gearbeitet und im Schnitt ~500€ pro Monat verdient. Das ist allerdings schon viele Jahre her - keine Ahnung, wie es heute aussieht.

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Du willst dir lieber in die Hose pissen, statt auf eine öffentlich Toilette zu gehen? Dann such dir halt ein Gebüsch oder was auch immer, das darf ja wohl nicht wahr sein...

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Für mich eher ein Fall für "kümmer dich um deinen Mist". Der Bursche will einfach nur sein Aquarium verkaufen und du gibst ihm eine Moralpredigt, die ihm sowieso am Arsch vorbei geht.

Wenn dir der Fisch so wichtig ist, hole ihn persönlich ab und kümmere dich um sein Wohlergehen - der Verkäufer macht das sowieso nicht.

(Davon ausgehend, dass die Nachricht von dir stammt)

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Was meint Ihr dazu?

Boohoo meine ich dazu. Tagtäglich sterben abertausende (bis hin zu Millionen) Menschen und Tiere, teils deutlich qualvoller - und wegen ein paar Pavianen wird wieder ein Fass aufgemacht, weil es durch die Nachrichten ging. Interessiert in 14 Tagen keine Sau mehr.

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Bedeutung Feuer-Emoji
Wird häufig für verschiedene metaphorische Ausdrücke im Zusammenhang mit Feuer verwendet, einschließlich des Slangs heiß („attraktiv“) und lit („ausgezeichnet“).

Einfach ein Ausdruck der Bestätigung.

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Luftgewehre nun VERBOTEN

Es gibt eine Regelung im Waffengesetz, die den Erwerb von Schusswaffen für jedermann älter als 18 Jahre erlaubt. Voraussetzung ist dafür, dass diese Waffen 7,5 Joule an Energie nicht überschreiten und dies von einem Beschussamt mit dem "F-im-Fünfeck" auf der Waffe dokumentiert ist.

Damit sind im Wesentlichen eben Luftgewehre/-pistolen, Paintball-Markierer oder Airsoft Waffen gemeint.

Nun trat vor ein paar Tagen eine Änderung am Waffengesetz in Kraft, die - mal wieder - im Hau-Ruck-Verfahren durch die Instanzen geboxt wurde. Erklärtes Ziel war es, spezielle Waffen (mehrschüssig, Nadelprojektile), welche ansonsten alle Kriterien für eine freie Waffe mit "F-im-Fünfeck" haben, nicht frei erwerbbar zu machen, da diese als "zu gefährlich" angesehen wurden.

Dazu wurde im Gesetz der Abschnitt, der die Ausnahme für "F-im-Fünfeck" Waffen von der generellen Erlaubnispflicht von Schusswaffen regelt, ergänzt. Im Kern lautet die Regelung zusammengefasst in etwa so (die Ergänzung in fett hervorgehoben):

  • Schusswaffen sind erlaubnispflichtig
  • Davon ausgenommen sind Waffen mit max. 7,5 Joule, die mit F-im-Fünfeck gekennzeichnet sind, sofern ...
  • a) diese nicht für Nadelgeschosse mehrschüssig sind UND
  • b) nicht vor dem 24.7.25 das F-im-Fünfeck erteilt bekommen haben
Das bedeutet, wenn auch nur eine der beiden Bedingungen nicht zutrifft, ist die betroffene Waffe nicht frei erwerbbar!

Jetzt hast du ein altes Luftgewehr im Schrank - max. 7,5 Joule, mit F-Kennzeichnung:

  • Ist es "nicht für Nadelgeschosse mehrschüssig"? Ja, denn es ist nur einschüssig.
  • Hat es "nicht vor dem 24.7. die F-Kennzeichnung erhalten"? Nein, denn es trägt das F schon seit Jahren.
Damit ist dieses Luftgewehr nach der neuen Regelung nicht mehr "frei ab 18 Jahren"! DU HAST EINE WAFFE OHNE DIE ERFORDERLICHE BERECHTIGUNG IM SCHRANK. Das ist illegal...

Quellen:

  • WaffG, Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html)
  • VDB (https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/akuelle/25072025_waffenrechtsaenderung_in_kraft_getreten.html)
  • Jörg Sprave auf YT (www.youtube.com/watch?v=iw3z5Xz5pXg)
  • TacticalDad auf YT (www.youtube.com/watch?v=0O1H3XERQII)
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Das BMI hat sich dazu auch bereits geäußert:

„Die am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“

Nur blöd, dass diese Interpretation sich nicht mit dem Gesetzestext deckt. Ich gehe davon aus, dass das besagte "und" noch zu einem "oder" geändert wird - und wenn nicht, dann sieht's wirklich düster aus.

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Wenn Medikamente, Meditation und Konfrontationstherapie nicht helfen, sollte deine Mutter vielleicht am besten einfach nicht mehr fliegen.

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