Luftgewehre nun VERBOTEN

3 Antworten

Da hat der Herr Dobrindt dafür gesorgt und er kann nach seiner Amtszeit sagen: auch ich habe ein Gesetz beschlossen. Ansonsten, wen kümmert es. Ich kenne das Luftgewehr nur vom Land, wo wir im eigenen Garten auf Zielscheiben geschossen haben. Glaube kaum, dass das SEK deswegen ein Haus stürmt. Messer sind in den meisten Teilen von Großstädten auch verboten und täglich grüßt das Murmeltier.


VanLorry 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 21:26
Glaube kaum, dass das SEK deswegen ein Haus stürmt.

Es dürften MILLIONEN Menschen in DE davon betroffen sein, wenn man nach dem Wortlaut geht. Millionen Verstöße gegen das Waffengesetz.

Da lässt sich das BMI einfach die Kundenlisten von den entsprechenden Online Versandhändlern geben und klappern die ab...

in den meisten Teilen von Großstädten auch verboten und täglich grüßt das Murmeltier.

Ja, und Omis werden auf dem Bahnhofsvorplatz ihre Schweizer Taschenmesser abgenommen und angezeigt, wenn die Polizei mit einem Trupp ne anlasslose Waffenverbotszonen-Razzia macht. Ist schon vorgekommen!

Ich finds ... seltsam, diese Entwicklungen mit einem Schulterzucken einfach hinzunehmen. Ja, das geht schon seit Jahrzehnten so, aber GENAU DAS ist doch die kranke Perversität.

Ich dächte, da hast (du?) das Gesetz falsch interpretiert. Du siehst es, als stünde dort ein "Oder". Es steht aber ein "Und". Somit sollte sich das nur beziehen auf mehrschüssige LD-Waffen mit Kennzeichnung von vor dem 24.7.25. Sprich, wenn eine mehrschüssige Waffe jetzt neu raus kommt, und nach dem 24.7. gekennzeichnet wird, ist die wieder zulässig.


VanLorry 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 21:31

Es gibt viele Diskussionen, wie der Text zu lesen ist - ist nicht ganz trivial, ja.

Aber imo: es geht um die Waffen, die frei ab 18 sind. Dazu wird jetzt im Gesetz die Zusatzbedingung ("sofern") eingefügt: "nicht mehrschüssig für Nadelgeschosse UND nicht vor 24.7. F-Zeichen erhalten". D.h. es müssen beide Teilbedingungen erfüllt sein, damit die Waffe "frei ab 18" ist.

Bei alten Luftgewehren trifft zwar der erste Teil zu, aber eben nicht der zweite mit dem Stichtag. "Nicht mehrschüssige Nadelwaffe": Ja. "Nicht vor Stichtag"? Nein! Also ist die zusammengesetze Bedingung für das "sofern" NICHT erfüllt.

treppensteiger  27.07.2025, 22:35
@VanLorry

nach deiner Lesart wäre es auch eine unsinnige Doppelung...

weil man nach dem 24.7. wenn denn mehrschüssig nicht mehr erlaubt ist, auch keine Waffe mit dem Freigabezeichen bekäme, also die Waffe bekäme das Zeichen nicht.

VanLorry 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 23:39
@treppensteiger

Nach dem Stichtag können nur Waffen das F bekommen, sofern sie nicht mehrschüssig für Nadelgeschosse sind.

Nach dem Stichtag kann eine mehrschüssige Nadelwaffe das F nicht bekommen - das ist ja genau das eigentliche Ziel dieser Gesetzesänderung gewesen.

Nur hat niemand erkannt, welche "Kollatteralschäden" die Änderung für Waffen bedeutet, die vor dem Stichtag ihr F erhalten haben ...

Bzw. um es nochmal deutlich zu sagen: die Gesetzesänderung ist, naja, fehlerhaft. Es war nicht das Ziel, alte LG zu verbieten. Es war nur das Ziel, mehrschüssige Nadelwaffen nicht mehr zuzulassen (vgl. Spraves "Sixneedler"). Aber Dobrindt hat es komplett verbockt ...

treppensteiger  28.07.2025, 17:13
@VanLorry

Also ich lese das wie schon gesagt anders, und würde mich auch darauf berufen, wenn ich noch so ein Teil rumzuliegen hätte, und Stress deswegen bekäme.

Wenn ein Gesetz so "schei." formuliert ist, dass man ohne Studium der Rechtswissenschaften nicht mehr klar sagen kann, ob nun erlaubt ist oder nicht, oder eben es sogar so versteht, als wäre es erlaubt, obwohl es nicht so sein soll, kann man dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

Nicht frei erwerbbar verbiete für mich den Erwerb, nicht den Besitz - Bestandsschutz.


VanLorry 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 21:58

Ok, aber wenn meine Interpretation zutrifft, kannst du jetzt auch keine Waffen mehr kaufen, die vor dem Stichtag ihr F bekommen haben - weder im Laden, noch privat. Dann sitzen jetzt tausende Händler auf Millionenwerten von unverkäuflichen Druckluftwaffen.

Zulässig wären nur nach dem Stichtag neu zugelassene Waffen.