Luftgewehre nun VERBOTEN
Es gibt eine Regelung im Waffengesetz, die den Erwerb von Schusswaffen für jedermann älter als 18 Jahre erlaubt. Voraussetzung ist dafür, dass diese Waffen 7,5 Joule an Energie nicht überschreiten und dies von einem Beschussamt mit dem "F-im-Fünfeck" auf der Waffe dokumentiert ist.
Damit sind im Wesentlichen eben Luftgewehre/-pistolen, Paintball-Markierer oder Airsoft Waffen gemeint.
Nun trat vor ein paar Tagen eine Änderung am Waffengesetz in Kraft, die - mal wieder - im Hau-Ruck-Verfahren durch die Instanzen geboxt wurde. Erklärtes Ziel war es, spezielle Waffen (mehrschüssig, Nadelprojektile), welche ansonsten alle Kriterien für eine freie Waffe mit "F-im-Fünfeck" haben, nicht frei erwerbbar zu machen, da diese als "zu gefährlich" angesehen wurden.
Dazu wurde im Gesetz der Abschnitt, der die Ausnahme für "F-im-Fünfeck" Waffen von der generellen Erlaubnispflicht von Schusswaffen regelt, ergänzt. Im Kern lautet die Regelung zusammengefasst in etwa so (die Ergänzung in fett hervorgehoben):
- Schusswaffen sind erlaubnispflichtig
- Davon ausgenommen sind Waffen mit max. 7,5 Joule, die mit F-im-Fünfeck gekennzeichnet sind, sofern ...
- a) diese nicht für Nadelgeschosse mehrschüssig sind UND
- b) nicht vor dem 24.7.25 das F-im-Fünfeck erteilt bekommen haben
Jetzt hast du ein altes Luftgewehr im Schrank - max. 7,5 Joule, mit F-Kennzeichnung:
- Ist es "nicht für Nadelgeschosse mehrschüssig"? Ja, denn es ist nur einschüssig.
- Hat es "nicht vor dem 24.7. die F-Kennzeichnung erhalten"? Nein, denn es trägt das F schon seit Jahren.
Quellen:
- WaffG, Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html)
- VDB (https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/akuelle/25072025_waffenrechtsaenderung_in_kraft_getreten.html)
- Jörg Sprave auf YT (www.youtube.com/watch?v=iw3z5Xz5pXg)
- TacticalDad auf YT (www.youtube.com/watch?v=0O1H3XERQII)
3 Antworten
Da hat der Herr Dobrindt dafür gesorgt und er kann nach seiner Amtszeit sagen: auch ich habe ein Gesetz beschlossen. Ansonsten, wen kümmert es. Ich kenne das Luftgewehr nur vom Land, wo wir im eigenen Garten auf Zielscheiben geschossen haben. Glaube kaum, dass das SEK deswegen ein Haus stürmt. Messer sind in den meisten Teilen von Großstädten auch verboten und täglich grüßt das Murmeltier.
Glaube kaum, dass das SEK deswegen ein Haus stürmt.
Es dürften MILLIONEN Menschen in DE davon betroffen sein, wenn man nach dem Wortlaut geht. Millionen Verstöße gegen das Waffengesetz.
Da lässt sich das BMI einfach die Kundenlisten von den entsprechenden Online Versandhändlern geben und klappern die ab...
in den meisten Teilen von Großstädten auch verboten und täglich grüßt das Murmeltier.
Ja, und Omis werden auf dem Bahnhofsvorplatz ihre Schweizer Taschenmesser abgenommen und angezeigt, wenn die Polizei mit einem Trupp ne anlasslose Waffenverbotszonen-Razzia macht. Ist schon vorgekommen!
Ich finds ... seltsam, diese Entwicklungen mit einem Schulterzucken einfach hinzunehmen. Ja, das geht schon seit Jahrzehnten so, aber GENAU DAS ist doch die kranke Perversität.
Ich dächte, da hast (du?) das Gesetz falsch interpretiert. Du siehst es, als stünde dort ein "Oder". Es steht aber ein "Und". Somit sollte sich das nur beziehen auf mehrschüssige LD-Waffen mit Kennzeichnung von vor dem 24.7.25. Sprich, wenn eine mehrschüssige Waffe jetzt neu raus kommt, und nach dem 24.7. gekennzeichnet wird, ist die wieder zulässig.
nach deiner Lesart wäre es auch eine unsinnige Doppelung...
weil man nach dem 24.7. wenn denn mehrschüssig nicht mehr erlaubt ist, auch keine Waffe mit dem Freigabezeichen bekäme, also die Waffe bekäme das Zeichen nicht.
Nach dem Stichtag können nur Waffen das F bekommen, sofern sie nicht mehrschüssig für Nadelgeschosse sind.
Nach dem Stichtag kann eine mehrschüssige Nadelwaffe das F nicht bekommen - das ist ja genau das eigentliche Ziel dieser Gesetzesänderung gewesen.
Nur hat niemand erkannt, welche "Kollatteralschäden" die Änderung für Waffen bedeutet, die vor dem Stichtag ihr F erhalten haben ...
Bzw. um es nochmal deutlich zu sagen: die Gesetzesänderung ist, naja, fehlerhaft. Es war nicht das Ziel, alte LG zu verbieten. Es war nur das Ziel, mehrschüssige Nadelwaffen nicht mehr zuzulassen (vgl. Spraves "Sixneedler"). Aber Dobrindt hat es komplett verbockt ...
Also ich lese das wie schon gesagt anders, und würde mich auch darauf berufen, wenn ich noch so ein Teil rumzuliegen hätte, und Stress deswegen bekäme.
Wenn ein Gesetz so "schei." formuliert ist, dass man ohne Studium der Rechtswissenschaften nicht mehr klar sagen kann, ob nun erlaubt ist oder nicht, oder eben es sogar so versteht, als wäre es erlaubt, obwohl es nicht so sein soll, kann man dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
Nicht frei erwerbbar verbiete für mich den Erwerb, nicht den Besitz - Bestandsschutz.
Ok, aber wenn meine Interpretation zutrifft, kannst du jetzt auch keine Waffen mehr kaufen, die vor dem Stichtag ihr F bekommen haben - weder im Laden, noch privat. Dann sitzen jetzt tausende Händler auf Millionenwerten von unverkäuflichen Druckluftwaffen.
Zulässig wären nur nach dem Stichtag neu zugelassene Waffen.
Es gibt viele Diskussionen, wie der Text zu lesen ist - ist nicht ganz trivial, ja.
Aber imo: es geht um die Waffen, die frei ab 18 sind. Dazu wird jetzt im Gesetz die Zusatzbedingung ("sofern") eingefügt: "nicht mehrschüssig für Nadelgeschosse UND nicht vor 24.7. F-Zeichen erhalten". D.h. es müssen beide Teilbedingungen erfüllt sein, damit die Waffe "frei ab 18" ist.
Bei alten Luftgewehren trifft zwar der erste Teil zu, aber eben nicht der zweite mit dem Stichtag. "Nicht mehrschüssige Nadelwaffe": Ja. "Nicht vor Stichtag"? Nein! Also ist die zusammengesetze Bedingung für das "sofern" NICHT erfüllt.