Soll ich dem das Auto auf diese Weise verkaufen?

8 Antworten

Man kann durchaus ein zugelassenes Fahrzeug mit Kennzeichen verkaufen. Das ist bei privaten Verkäufen recht üblich, ist eigentlich sogar der Normalfall behaupte ich mal. Die Versicherung läuft dann weiter bis der Käufer es umgemeldet hat.

Wichtig ist in dem Fall, im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit des Fahrzeugverkaufs festzuhalten. Deine Versicherung gilt dann zwar weiter, aber sollten Schäden auftreten, geht das trotzdem zu Lasten des neuen Eigentümers. Du verkaufst die Versicherung für den Überganzgszeitraum praktisch mit. Auch bei Straftaten ist die Uhrzeit wichtig um glaubhaft nachweisen zu können dass es zum Zeitpunkt nicht mehr dien Auto war, obwohl es noch nicht umgemeldet wurde.

Eine Veräußerungsanzeige ausfüllen, und nach dem Verkauf umgehend an Kfz-Stelle und Versicherung melden dass das FAhrzeug verkauft wurde.

Dann bist du raus, auch obwohl es weiter auf deine Versicherung und Kennzeichen läuft.

Also möglich ist das alles schon, es birgt auch kein besonderes Risiko wenn man es richtig macht - ist halt für dich ein Mehraufwand da du dich durch entsprechende Nachweise absichern musst.


BlonderRusse 
Fragesteller
 01.11.2023, 15:18

Danke für die ausführliche Antwort!

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Salue

Ich habe noch nie ein Fahrzeug mit laufender Zulassung verkauft.

Der Käufer bezahlt per Überweisung entweder den ganzen oder einen Teilbetrag im Voraus. Der Verkäufter schickt ihm die abgemeldeten Fahrzeugpapiere.

Der Käufer lässt das Auto auf sich zu und holt es ab. Falls noch ein Teil des Kaufpreises offen ist, bezahlt er diesen bar. Er montiert seine Nummer und fährt mit dieser nach Hause.

Das Risiko, dass der Käufer dann das Auto nicht abmeldet und einfach mit der Zulassung des Verkäufers kostenlos herumfährt, ist schlicht zu gross.

Tellensohn

Lass dir auf jeden Fall einen Ausweis zeigen, und vermerke Datum und Uhrzeit der Übergabe auf dem Kaufvertrag, dann kann Dir eigentlich nichts passieren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde den Wagen abmelden.

Der Käufer kann sich bei seiner Zulassungsstelle Überführungskennzeichen besorgen.


BlonderRusse 
Fragesteller
 01.11.2023, 15:15

Das stimmt, ich habe jetzt folgende Idee: Ich habe ein Semesterticket und kann daher sowieso mit der Bahn fahren. Mein Vorschlag wäre, dass ich das Auto zu ihm bringe und die Kennzeichen direkt gleich mitnehme. Ich selbst fahre mit der Bann wieder zurück. Ohne Kennzeichen könnte er mit dem Wagen doch prinzipiell sowieso nichts anfangen, oder? Und ich könnte den gleich morgen abmelden.

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Seeheldin  01.11.2023, 15:17
@BlonderRusse

Nein, melde ihn vorher ab.

Kennzeichen kann man fälschen. Oder man legt sich einfach ein Pappschild ins Auto.

Außerdem brauchst Du zum Abmelden beide Zulassungsbescheinungen.

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Auszüge aus der Internetrecherche ergeben, dass man es eigentlihc nicht tun sollte. Die Haftpflicht ist dann zu dem Zeitpunkt bei dir, auch wenn ein fremder das Auto fährt. Sollte er geblitzt werden, jemanden verletzen usw. dann haftest du dafür.

Autohändler haben die roten Nummernschilder und es ist absolut kein Akt.

Wenn sie das nicht haben, dann gibts bestimmt einen negativen Grund dafür.

Google Suche ergab:

Nur der im Versicherungsvertrag vermerkte Personenkreis darf das Fahrzeug führen, auch wenn der Versicherungsnehmer dabei ist. Eine Ausnahme ist, wenn der Fahrzeughalter während der Fahrt einen medizinischen Notfall erleidet, wie etwa einen Herzinfarkt, der das sichere Führen des Fahrzeugs unmöglich macht.

Der Halter haftet für alles, was sein Fahrzeug betrifft – auch für Unfälle oder Verkehrsvergehen, selbst wenn er nicht am Steuer sitzt. Das kann ihn Punkte in Flensburg kosten und sich auf den Versicherungsbeitrag auswirken.

Interessant ist auch noch folgendes:

Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem. Bei Drittstaaten sollte zuvor geprüft werden, ob der ausländische Führerschein von Deutschland akzeptiert wird.