Es geht um folgende Klausel vom Vermieter in den Mietvertrag unter sonstige Vereinbarungen eingefügt:>Die Wohnung wird unrenoviert in weiß übergeben und muss bei Auszug wieder unrenoviert in weiß zurückgegeben werden<Grundsätzlich gilt: Wird eine Wohnung unrenoviert übernommen, kann sie beim Auszug unrenoviert übergeben werden – so hat es der Bundesgerichtshof (BGH) 2015 entschieden und damit die Rechte von Mietern gestärkt. Die Frage nach der korrekten Wandfarbe erübrigt sich in diesem Fall.
Wäre es nun von Vorteil für den zukünftigen Mieter das so im Mietvertrag stehen zu lassen im Falle eines späteren Auszug?