Rundfunkbeitrag wird nicht mehr abgebucht?

Hallo, ich bin zum 1. April in eine neue Stadt gezogen. Den Rundfunkbeitrag habe ich bisher immer per Lastschrifteinzug zum Beginn eines Quartals gezahlt. Bei meiner alten Wohnung habe ich mich abgemeldet und bei meiner neuen Wohnung mich angemeldet. Online über rundfunkbeitrag.de habe ich noch im April dann meine alte Wohnung abgemeldet und meine neue Wohnung mit hochgeladener Meldebescheinigung angemeldet.

Wenige Tage später erhielt ich eine Erstattung der Beiträge für ein Quartal (April, Mai und Juni), weil ich diesen bereits am 1. April gezahlt hatte. Also der Beitrag für die alte Wohnung wurde erstattet. Soweit alles logisch. Bis dato zog der Beitragsservice aber keinen Beitrag mehr bei mir ein. Anfang Juli hätte ja wieder abgebucht werden müssen. Ich hatte dann nochmal hingeschrieben bzw. nochmal meine neue Wohnung angemeldet und trotzdem bis dato keinerlei Abbuchung. Eine Zahlungserinnerung bzw. einen Festsetzungbescheid inkl. Mahngebühren habe ich auch bis dato nicht enthalten.

Habe ich einfach „Glück“ und bin aus irgendeinem Grund unter‘s Radar gefallen? Ich zahle den Beitrag lieber nach, als jetzt nochmal schlafende Hunde zu wecken. Nach 3 Jahren verjähren die Ansprüche ja sowieso. Moralische Belehrungen verbitte ich mir höflich an dieser Stelle, ich bin Student und mein Geld reicht so schon vorne und hinten nicht. Ich kann mich auch leider nicht befreien lassen, weil ich keine Bundesausbildungsförderung bekomme.

Danke für eure Antworten! :)

GEZ, Rundfunkbeitrag
Muss meine Mitbewohnerin GEZ Gebühren zahlen?

Hallöchen, ist vielleicht eine kompliziertere Frage, aber ich versuchs mal zu erklären, vielleicht kann mir jemand helfen.

Im Juni letzten Jahres bin ich nach Köln in eine WG gezogen. Im Juli habe ich dann das Schreiben bekommen, dass ich die Rundfunkgebühren zahlen soll und seitdem wird auch alle 3 Monate bei mir abgebucht.

Im Juli, einen Monat später, ist dann aber meine Mitbewohnerin ausgezogen und behauptet jetzt, dass die Gebühren vorher über die andere ehemalige Mitbewohnerin gelaufen wären, sie die deswegen nie zahlen musste und diese alles auf mich übertragen hätte, obwohl es ja ein neuer Vertrag war. Das komische ist auch, dass meine ehemalige Mitbewohnerin mehrere Mahnungen von Rundfunk bekommen hat, dass sie nachzahlen soll, auch Wochen nachdem sie schon ausgezogen ist, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt jemals über die andere gelaufen ist.

Jetzt will sie nämlich meine Beitragsnummer um nachzuweisen, dass ich ja für die Wohnung gezahlt habe, aber ich habe das Schreiben erst bekommen, als sie schon ausgezogen ist und das erste Mal wurde im September abgerechnet und ich musste für den Juni und Juli jeweils nachzahlen.

Ich find die Sache irgendwie komisch, deshalb wollte ich fragen ob sie Recht hat und nicht nachzahlen muss oder will sie einfach um die Gebühren herumkommen?

Ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich formuliert, danke schonmal! :)

Gebühren, Recht, GEZ, Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitrag - offener Betrag trotz Zahlung von Partner?

Hallo Zusammen,

folgende Situation:

Meine Freundin und ich leben seit geraumer Zeit zusammen. Ich bezahle die Rundfunkgebühr über das Lastschriftverfahren. Obwohl sie nachweislich hier wohnt und ich die Gebühren verrichte, bekommt/bekam sie immer noch Briefe von den Herrschaften. Mein Gedanke war, dass die das doch in ihrer Kartei sehen müssten. Hier kann ja nur eine bestimmte Anzahl an Parteien wohnen, wenn diese alle ihre Gebühren zahlen, und meine Freundin angibt, dass ich auch bereits zahle - müsste man ja fein raus sein?!...

Naja denkste, die haben darauf bestanden, die Beitragsnummer von mir mitgeteilt zu bekommen. Leider war das gar nicht so einfach, die Nummer zu finden - da die nicht überall im Briefverkehr mit angegeben ist. So hat sich also die Meldung dieser Information zeitweilig verschoben. Dennoch kamen wir dem nach, und schickten auch die Infos meines Kontos an den Beitragsservice.

Nun kam ein Brief, dass sie das Konto meiner Freundin jetzt abgemeldet hätten, aber die offene Forderung ja immer noch bestünde, da sie ja quasi erst "jetzt" abgemeldet wurde.

Mal ganz ehrlich, das kann doch nicht wirklich so sein, oder? Ich zahle doch nachweislich von Anfang an, die Gebühren, und sie lebt nachweislich auch schon diese Zeit mit mir zusammen.

Komisch ist hier aber auch, dass sie "nur" eine Forderung von ca. 2 Quartalen (also Beitragssätzen) erhalten hat, nicht aber von der gesamtem Zeit, die sie hier schon wohnt.

Hat jemand eine ähnliche Erfahrung oder einen Tipp?

Danke und beste Grüße

Religion, GEZ, Rundfunkbeitrag
Beschwerde GEZ einreichen?

Hallo,

ja ich weiß, leider muss man die Gebühren zahlen, aber darüber möchte ich mich nicht beschweren.

Da ich mein altes Girokonto gekündigt hatte, konnte die GEZ die Gebühren über SEPA nicht wie gewohnt abbuchen.

Ich bekam eine Rechnung mit zusätzlichen 5,85 € Rücklastschriftkosten.

Da ich weiß, wie hoch diese bei meiner Bank tatsächlich sind und auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten eingefordert werden können, widersprach ich den 5,85 € mit der Aufforderung einer detaillierten Aufstellung.

Nach zwei Wochen erhielt ich jetzt die Rückmeldung, dass man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, von den Rücklastschriftkosten absieht.

Rechtlich gesehen dürfen sie die Rücklastschriftkosten weiterbelasten, aber wie geschrieben die tatsächlich entstandenen Kosten. Hier möchte die GEZ indirekt einen auf "kulant" tun meiner Meinung nach. Hätten sie nämlich statt den 5,85 € nun die tatsächlichen Kosten von 2 € gefordert, hätten sie sich sehr unseriös gemacht.

Ich bin kein Erbsenzähler, aber die GEZ forderte vor vielen Jahren von mir einen Betrag von paar Cent nach, da ich damals einen Zahlendreher bei der Überweisung hatte.

Wo kann ich mich konkret über diesen Vorgang beschweren? Verbraucherzentrale? Ich bin sicherlich nicht der Einzige, dem das passiert ist. Das sind in meinen Augen zusätzliche Einnahmen

Gebühren, Bank, Recht, Beschwerde, GEZ, Lastschrift, ruecklastschrift, SEPA, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen

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