Rundfunkbeitrag. Mietvertrag ab 1.6.22, Einzug war aber erst 1.7.22?
Hallo :)
Wir haben uns beim Rundfunkbeitrag zum 1.7.22 angemeldet.
Nun kam Post, dass wir laut EMA seit dem 1.6.22 dort wohnen würden.
Dies bezieht sich allerdings nur auf den Mietvertrag, da wir offiziell sogar erst seit dem 9.7 in die Wohnung eingezogen sind.
Ist es möglich dann auch erst am dem 1.7 zu zahlen?
4 Antworten
Für die Beitragspflicht ist letztlich nicht entscheidend, wann du in die neue Wohnung eingezogen bist. Entscheidend ist, wann du über die Wohnung die Verfügungsgewalt hattest. Das ist der Fall, wenn die Übergabe der Wohnung stattgefunden hat. Das ist dann der Fall, wenn du den Schlüssel bekommen hast.
Wenn das tatsächlich erst zum 1.7. der Fall war und du dies auch nachweisen kannst, hast du die Möglichkeit, auch erst ab dem 1.7. den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Jeder Tag früher führt zur Beitragspflicht ab Juni.
Wenn du eine Meldebescheinigung hast dann steht da wann du eingezogen bist bzw wann du dich umgemeldet hast. Einfach Mal schauen was dort steht und dann noch Mal Kontakt mit denen aufnehmen.
Wahrscheinlich wollen sie aber die Nummer des vorherigen Konto haben, also wo du vorher gewohnt hast. Da hast du oder jemand anderes bestimmt auch Beiträge bezahlt.
Einfach Kopie vom Mietvertrag schicken oder Ummeldebestätigung vom Bürgeramt und schreiben das ihr erst seit Juli da wohnt.
ihr zahlt ab wann die Miete und Nebenkosten?? ab dem 01.06. .... ja, dann zahlt ihr garantiert auch ab diesem Datum, wann ihr eingezogen seid, spielt keine Rolle