Freundin Einzug muss man Mietvertrag ändern?

4 Antworten

"Die Freundin des Mieters ist eingezogen" das kann auch bedeuten, dass dein Mieter mit der Freundin einen Untemietvertrag abgeschlossen hat. Hier handelt es sich um die Genehmigung für den Mieter, eine dritte Person in seine Mietwohnung aufzunehmen nach § 553 BGB.

Im Falle der Untervermietung kannst du einen Untermietzuschlag bis zu 25 % vom Mieter forden, das wäre dann eine Änderung des aktuellen Mietvertrages.

Es reicht, wenn du dem Mieter die Genehmigung zum Zuzug der Freundin schriftlich mitteilst. Anmelden muss sich die Freundin selbst. Damit hast du als Vermieter in diesem Fall nichts zu tun. Die dafuer benoetigte Wohnungsgeberbescheinigung muss ihr dein Mieter ausstellen. Anders waere es nur, wenn sie mit in den Mietvertrag aufgenommen wuerde. Das ist aber anscheinend nicht beabsichtigt.

Du solltest aber auch pruefen, ob die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters angepasst werden sollten. Die personenabhaengigen Kosten werden sich durch den Zuzug der Freundin ja erhoehen. Es liegt aber an dir, ob du dann auch die Vorauszahlungen entsprechend erhoehen oder die Jahresabrechnung abwarten willst. Passt du die Vorauszahlungen nicht entsprechend an, werden eben die jaehrlichen Nachforderungen hoeher. Verloren geht dir dann nichts.

vladislav85 
Fragesteller
 04.02.2022, 11:42

Danke! Und eine Frage dazu. Brauche ich von meinem Mieter eine Nachfrage, wo er eines Erlaubnis bietet? z.B bei Fall falls Freundin nicht im Zukunft anmelden werde und jemand prüft später um nicht einen Straf zu bekommen?

0
DerCaveman  04.02.2022, 11:52
@vladislav85

Nein, die brauchst du nicht. Deine schriftliche Erlaubnis dient nur der Absicherung deines Mieters fuer den Fall, dass du spaeter einmal behaupten koenntest, ihm nie eine solche Genehmigung erteilt zu haben. Fuer dich als Vermieter ist die Erlaubnis hingegen voellig unbedeutend. Du selbst brauchst die also gar nicht.

Die Anmeldung ist - wie bereits geschrieben - allein Sache der Freundin deines Mieters. Du hast damit nichts zu tun und machst dich natuerlich auch nicht strafbar, wenn sie diese Anmeldung versaeumt.

1
vladislav85 
Fragesteller
 04.02.2022, 12:04
@DerCaveman

Danke sehr. Und warscheinlich könnten Sie in folgende Frage mir helfen um nicht neue Frage zu stellen. Bisher hatte ich keine Erfahrung in Vermietung und vor 1 Jahr habe ich keine Wohnungsgeberbescheinigung an Mieter gestellt und Mieter fragte nichts und jetzt habe ich erfunden, dass Vermieter diese Bescheinigung stellen muss, sonst das strafbar. Ich weiss es nicht ob meiner Mieter angemeldet ist. Kann ich jetzt die Wohnungsgeberbescheinigung zusenden oder bekomme ich sofort einen Straf?

vielen Dank vorab

0
DerCaveman  04.02.2022, 12:07
@vladislav85

Noch einmal: Dein Mieter muss sich selbst anmelden, ebenso dessen Freundin. Du als Vermieter stehst da in keinerlei Pflicht und machst dich auch natuerlich nicht strafbar, wenn dein Mieter oder dessen Freundin die Anmeldung versaeumen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung fuer deinen Mieter (nicht aber auch fuer dessen Freundin!) musst du nur ausstellen, wenn der Mieter die von dir verlangt.

0

Der Mietvertrag muß nicht gändert werden nur weil die Freundin dazuzieht.

Gib dem Mieter schriftlich die Zustimmung und gut ist.

Die Wohnungsgeberbestätigung, damit sich die Freundin anmelden kann, muß der Mieter ausstellen.

Der Mietvertrag muss nicht geändert werden. Der Vermieter muss nur unterrichtet werden, um die personenbezogenen Nebenkosten neu zu berechnen.