Wer zahlt Laminat bei Wasserschaden (Unwetter) Vermieter oder Mieter?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das laminat gehört ja nicht euch. Das ist Eigentum des Vermieters da es fest in der Wohnung verbaut ist. Er trägt also den Schaden. Vermutlich wird der aber eine Elementarschäden Versicherung haben. 

Ihr würdet für dieses Schaden nur haften, wenn ihr den schuldhaft (mindestens fahrlässig) verursacht hättet. Unwetter klingt aber ganz stark nach höherer Gewalt (sofern ihr nicht irgendwelche Türen Fenster o.ä. offen gelassen habt.

Maui77 
Fragesteller
 06.07.2021, 10:56

Nee war alles zu. Das Wasser ist aus der Dusche im Bad hochgeschossen. Es war wohl die ganze Straße betroffen.

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Gerhart  06.07.2021, 11:12
@Maui77

Der eigentümer hat keine Rückstauklappe in der Abwasserleitung verbauen lassen >>>> also zahlt der Vermieter oder dessen Elementarschadenversicherung für das Laminaat.

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Stefan1248  06.07.2021, 11:19
@Gerhart

Für das laminat ist ein etwaiges verschulden egal. Ist ja sowieso seine gewesen. Auch wenn niemand Schuld ist, ist das eben persöhnliches Pech

Wenn das Fehlen einer rückstauklappe aber als Mangel der mietsache gewertet werden kann, wäre der Vermieter sogar Schadenersatzpflichtig für das Inventar des Mieters das beschädigt wurde

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Gerhart  06.07.2021, 13:45
@Stefan1248

Die Rückstauklappe ist keine Pflicht. Aber im Ergebnis muss sich der Eigentümer den Schaden am Haus zurechnen lassen. Und ein Mangel an der Mietsache ist es schon gar nicht.

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Stefan1248  06.07.2021, 14:33
@Gerhart
Die Rückstauklappe ist keine Pflicht.

nach einigen Gemeindesatzungen schon

Aber im Ergebnis muss sich der Eigentümer den Schaden am Haus zurechnen lassen.

es behauptet niemand was anderes. Eine Haftung der Gemeinde ist hier die Ausnahme. Aber das wäre hier auch Sache des Vermieters

Und ein Mangel an der Mietsache ist es schon gar nicht.

Hast du hierzu Belege (Rechtsprechung o.ä.). Denn so einseitig ist das nicht.

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Der Vermieter, außer ihr habt die Situation irgendwie verschuldet.

Wer, derjenige, dem das Zeugs gehört fürchte auch ich.

Viel Glück.

Mieter und Vermieter haben meist eine Versicherung, die einiges übernimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da ist der Vermieter versichert....

DerHans  06.07.2021, 10:55

WENN er Elementarschäden eingeschlossen hat.

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Alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist, ist über die verbundene Gebäudeversicherung gedeckt. Allerdings müsste in diesem Fall "Elementarschaden" mit abgedeckt sein (Zusatzbeitrag). Das gleiche gilt für das lose Inventar. Da gibt es nur Deckung mit der Elementarschaden-Klausel.